Angehörigenpflege: Wer verdient hier welches?

Eigentlich war es eine gute Idee: Im April 2019 entschied das Schweizer Bundesgericht, dass Angehörige einen Lohn erhalten können, wenn sie ihre erkrankten Familienmitglieder zu Hause pflegen – auch ohne die entsprechende Ausbildung.

Den Angehörigen wird so nicht nur eine wichtige Wertschätzung zuteil. Sie können es sich auch eher und länger leisten, ihre Eltern, Kinder oder Partner zu Hause zu pflegen, anstatt sie in ein Pflegeheim zu geben. Dadurch werden Gesundheitskosten gespart, und der Fachkräftemangel in der Pflege wird entschärft – zumindest ein wenig.