Angebliche Vorwürfe: „Stern“-Bericht reichlich Stefan Kuntz untersagt

Der „Stern“ hat sich mit seiner Schilderung angeblicher Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den früheren Sportdirektor des Hamburger SV, Stefan Kuntz, vor Gericht eine schwere Niederlage eingehandelt. Die Zeitschrift berichtete über angebliche konkrete Taten, von denen – mindestens – fünf Frauen betroffen seien. Dazu zitierte der „Stern“ eine anonyme Anwältin, die wiedergab, was ihre Mandantinnen angeblich geschildert hatten.
Diese Darstellung hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts per einstweiliger Verfügung untersagt (Az. 324 O 108/26). Für die Verdachtsberichterstattung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen. Die eidesstattliche Versicherung der Anwältin reiche nicht, sie sei „eine Zeugin vom Hörensagen“. Zudem lege der „Stern“ in nur drei Fällen den angeblichen Sachverhalt dar, erhebe aber Verdacht gegen Kuntz in fünf Fällen und habe ihn nicht ausreichend mit den angeblichen Vorwürfen konfrontiert.
Der Berichterstattung, schreiben Kuntz’ Anwälte Christian Schertz und Nicolas Jim Nadolny, fehle „jegliches Fundament“, sie sei „offensichtlich rechtswidrig“, der „Stern“ müsse sich fragen lassen, wieso „eine auch vom Mitglied der Chefredaktion Giuseppe Di Grazia als Autor mitverantwortete Berichterstattung nicht einmal die absoluten rechtlichen Mindeststandards gewahrt hat“. Vor dem „Stern“ war der „Bild“-Zeitung die Verdachtsberichterstattung über Stefan Kuntz wegen fehlender Beweistatsachen untersagt worden.
Source: faz.net