Ampelparteien: Ampel verzichtet uff Streichen von „Rasse“ aus Grundgesetz
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Freie Demokratische Partei nach sich ziehen sich dagegen
entschlossen, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Das meldet
die Rheinische Post unter Berufung uff Kreise dieser Ampelkoalition. Die
Parteien verzichten damit darauf, eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu gerecht werden, nämlich dies Wort
aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu tilgen. Dort heißt es, niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen“ benachteiligt oder vorzugsweise werden.
Der Präsident des Zentralrates dieser Juden, Josef Schuster,
hatte kürzlich gesagt, er sei dagegen, dies Wort zu streichen, weil es an die
Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, „in erster Linie Jüdinnen und
Juden“ erinnere. „Die Einwände und Hinweise sind richtig“, hieß es dem Bericht
zufolge aus dieser Koalition.
Darzusätzlich hinaus sei es juristisch zu kompliziert, den Begriff zu ersetzen. Es gebe Bedenken, welche Formulierung dies gleiche
Schutzniveau garantiert. Schon 2021 scheiterte aus ähnlichen Gründen die Große Koalition daran, den Begriff
aus dem Grundgesetz zu explantieren.
Kritik an dieser Formulierung „Rasse“ gibt es schon lange Zeit. Die
Einwände beziehen sich darauf, dass es wissenschaftlich belegt ist, dass es
keine menschlichen Rassen gibt.
Saarland, Brandenburg und Thüringen nach sich ziehen den Begriff „Rasse“ schon aus ihren Landesverfassungen gestrichen. Das Saarland etwa nutzt stattdessen die Formulierung „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“.
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Freie Demokratische Partei nach sich ziehen sich dagegen
entschlossen, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Das meldet
die Rheinische Post unter Berufung uff Kreise dieser Ampelkoalition. Die
Parteien verzichten damit darauf, eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu gerecht werden, nämlich dies Wort
aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu tilgen. Dort heißt es, niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen“ benachteiligt oder vorzugsweise werden.