Viele Abgeordnete mehren ihr Geld über ihre Diäten hinaus. Sie schreiben Bücher, halten Vorträge, lassen sich die Arbeit in Aufsichtsräten gut bezahlen. Das Abgeordnetengesetz erlaubt das unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings gibt es auch Fälle, die mindestens heikel, und solche, die unzulässig sind.
Zumindest Ersteres trifft nach Auffassung der Rechtsstellungskommission des Bundestags zu, wenn Abgeordnete mittels Youtube-Werbung an Reden verdienen, die sie im Bundestag gehalten und dann ins Netz gestellt haben. So haben es offenbar mehrere Bundestagsabgeordnete der AfD getan.
Wie viele, ist derzeit unbekannt. Einer ist der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner. Der rechtsextreme Politiker bestätigte den Fall gegenüber der Zeitung „Junge Freiheit“. Demnach verdiente er binnen rund eineinhalb Jahren etwa 15.000 Euro, indem er Parlamentsreden auf seinem Youtube-Kanal hochlud und vorher Werbeclips schalten ließ.
Rücklage für Rechtsstreitigkeiten
Er habe das Geld als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten vorgesehen, sagte Brandner der Zeitung. Als er die Einnahmen dann – möglicherweise verspätet – der Bundestagsverwaltung meldete und diese wissen wollte, durch welche Tätigkeit er das Geld verdient habe, seien anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz thematisiert worden. So habe er selbst angeregt, die Sache in der entsprechenden Kommission zu klären.
Der Fall wurde zum Thema in der Kommission des Bundestags, die unter anderem für die Festlegung von Verhaltensregeln für Abgeordnete zuständig ist. Danach gab Brandner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zufolge eine Stellungnahme ab, in der es demnach heißt, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich „aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“
Auf Nachfrage der F.A.Z. sagte ein Sprecher der Fraktion am Donnerstag, es sei nicht bekannt, wie viele Abgeordnete auf diese Weise Geld verdient hätten oder noch verdienten. Neben Brandner solle es noch einen zweiten Fall gegeben haben. Man habe aber keinen Überblick, weil es nicht in der Verantwortung der Fraktion liege, was die Abgeordneten auf ihren Kanälen veröffentlichten. Man habe aber den aktuellen Fall zum Anlass genommen, allen Abgeordneten zu empfehlen, Videos ihrer Bundestagsreden nicht zu monetarisieren.
Die Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, Andrea Lindholtz (CSU), sagte auf Anfrage, sie halte es für „problematisch und unzulässig“, wenn Abgeordnete mit Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Werbeeinnahmen erzielten. Weiter teilte sie mit, dieser Auffassung, die die übrigen Fraktionen teilten, habe sich auch die AfD angeschlossen. Diese werde künftig kein Geld mehr verdienen mit Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug. Die Bundestagsverwaltung weist darauf hin, dass „unzulässige Zuwendungen oder Vermögensvorteile“ an den Bundeshaushalt zurückgezahlt werden müssten.
Source: faz.net