Rekordsprung um 14,9 Cent – Spritpreise kreisen wieder nachher oben

Trendwende nach gut zwei Wochen fallender Spritpreise: Der Dieselpreis sprang zur Mittagszeit um 14,9 Cent – der zweitgrößte Anstieg seit Einführung der 12-Uhr-Regel. Auch E10 legte kräftig zu.

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Bei den Spritpreisen deutet sich nach gut zweiwöchiger Talfahrt ein Umschwung nach oben an. Am Donnerstag verteuerte sich Superbenzin der Sorte E10 zur Mittagszeit im bundesweiten Durchschnitt mit einem Sprung von 13,1 Cent pro Liter, wie der ADAC mitteilt. Das war so stark wie noch nie seit Einführung der 12-Uhr-Regel.

Der Dieselpreis sprang mit 14,9 Cent sogar noch stärker, hier war es der zweitgrößte Anstieg seit Einführung der Regel. Sowohl vor als auch nach dem Sprung waren Benzin und Diesel klar teurer als zur jeweils gleichen Zeit am Mittwoch. Daher sei zu erwarten, dass auch der Tagesdurchschnittspreis des Donnerstags einen Anstieg zeigen werde, hieß es vom ADAC.

Superbenzin der Sorte E10 hatte sich schon am Mittwoch im bundesweiten Tagesdurchschnitt leicht um 0,4 Cent auf 2,063 Euro verteuert. Diesel war noch minimal um 0,4 Cent auf 2,127 Euro pro Liter gefallen.

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Zuvor hatten die Preise seit den Hochs rund um Ostern kräftig nachgegeben – vor allem bei Diesel. Hintergrund der aktuellen Bewegung könnte der Ölpreis sein, der bei der für Europa wichtigen Sorte Brent inzwischen wieder auf mehr als 100 Dollar pro Barrel (159 Liter) gestiegen ist.

EU-Kommission will keine Übergewinnsteuer einführen

Die EU-Kommission erteilte unterdessen der von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und europäischen Kollegen geforderten Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen eine Absage. „Die Kommission hat derzeit keine Pläne, Übergewinnsteuern einzuführen, und wir werden nicht darüber spekulieren, ob solche Maßnahmen in Zukunft eingeführt werden oder nicht“, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde der Deutschen Presse-Agentur.

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Energiekommissar Dan Jørgensen hatte am Mittwoch in Brüssel gesagt, für eine Entscheidung für eine solche Abgabe auf EU-Ebene müssten sich alle Mitgliedstaaten einig sein. Dies sehe die Kommission derzeit nicht.

Die Mitgliedstaaten könnten sich aber bereits auf ihre nationalen fiskalischen Befugnisse stützen und entsprechende Maßnahmen zur Besteuerung von Übergewinnen gestalten, hieß es weiter von der Behörde. „Die Kommission wird die Entscheidungen der Mitgliedstaat respektieren sowie Unterstützung leisten, bewährte Verfahren für nationale Maßnahmen bereitstellen und deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt bewerten.“

dpa/saha

Source: welt.de

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