Klingbeil unberücksichtigt Einwände: Die Übergewinnsteuer sorgt z. Hd. neuen Zoff in dieser Koalition

Die schwarz-rote Koalition kommt nicht zur Ruhe. Nach der Rente und den erneuerbaren Energien sorgt die Übergewinnsteuer für neuen Ärger. Finanzminister Lars Klingbeil will nicht von seinem Lieblingsprojekt lassen, Ölkonzerne für ihre Abzocke im Schatten des Irankriegs zur Ader zu lassen – obwohl die EU-Kommission sich selbst davon verabschiedet hat. Der SPD-Ko-Vorsitzende will das Vorhaben nicht fallen lassen, er will weiter Druck machen, wie man aus seinem Ministerium hört. Das stößt auf entschiedenen Widerspruch beim Koalitionspartner.

Die Unionsfraktion lehnt ein nationales Vorgehen ab. Ihr finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler sagt dazu nur kurz und bündig: „Kein Alleingang. Das wäre politisch falsch und verfassungsrechtlich zweifelhaft.“ Der CDU-Politiker erinnert an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer. Die höchsten Richter hätten damit das Steuerfindungsrecht des Bundes auf das begrenzt, was im Grundgesetz zu finden sei. Daher sei eine Übergewinnsteuer eigentlich nur europarechtlich denkbar.

Übergewinnsteuer wegen Energiekrise

In der durch Russlands Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise hatte man sich in der EU auf eine Übergewinnsteuer geeinigt, die als Energiekrisenbeitrag verkauft wurde. Ein betroffenes Unternehmen „der fossilen Energiewirtschaft“ ermittelte den fälligen Betrag und überwies das Geld an das Bundeszentralamt für Steuern. Anschließend legte es gegen die Steuerfestsetzung Einspruch ein und beantragte zugleich die Aufhebung der Vollziehung. Die Sache landete beim höchsten deutschen Steuergericht. Im Oktober vergangenen Jahres entschied der Bundesfinanzhof: „Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.“

Wer sich die Mühe macht, die Entscheidung des in München sitzenden Gerichts aufzurufen, sieht sehr schnell, dass beim Europäischen Gerichtshof schon jede Menge Fälle vorliegen. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Mutterverordnung zur Übergewinnsteuer mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Streitig ist auch, ob sie gegen die europäischen Gebote von Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstößt, weil die Verordnung und das sie umsetzende nationale Gesetz nur für bestimmte Marktteilnehmer des Energiesektors gelten. Darüber hinaus spielt das Rückwirkungsverbot eine Rolle. In einer anderen Vorlage geht es um die Punkte, ob die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht verletzt sein könnten, etwa wegen des hohen Steuersatzes, wegen des Umstands, dass der Solidaritätsbeitrag neben weiteren nationalen Steuern erhoben wird, und wegen der Nichtberücksichtigung von Verlusten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

Von solchen Zweifeln und Fragen hat man von Klingbeil noch nie etwas gehört. Doch darf man davon ausgehen, dass seine Fachleute diese juristischen Verfahren genau verfolgen. Offenbar passen solche Bedenken nicht ins politische Konzept des SPD-Politikers.

Gegenwind kommt von der Gewerkschaft

Gegenwind erfährt der SPD-Politiker auch von einer Seite, von der man ihn kaum erwartet hätte. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft zerpflückt geradezu lustvoll Klingbeils Übergewinnsteuerpläne. Ihr Vorsitzender Florian Köbler nennt sie „die Steuer, die ins Leere greift.“ Wie kommt er zu dieser Einschätzung? Köbler hat sich die nach Ländern aufgeschlüsselten Gewinne der Energiekonzerne angeschaut, die im Rahmen der offiziellen Country-by-Country-Reports veröffentlicht werden. „Shell macht in Deutschland 39 Milliarden Dollar Umsatz. Und schreibt 1,2 Milliarden Verlust“, berichtet der Steuergewerkschafter.

Die kumulierten Verlustvorträge in Deutschland beliefen sich auf 4,61 Milliarden Dollar – zeitlich unbegrenzt mit künftigen Gewinnen verrechenbar. BP/Aral, Betreiber des größten deutschen Tankstellennetzes, setzte 43,5 Milliarden Dollar um. Das Betriebsergebnis: minus 2,65  Milliarden. Gezahlte Körperschaftsteuer 2024: 68 Millionen Dollar.

Köbler hält Klingbeil letztlich für naiv. Die Übergewinnsteuer auf die Krisenprofite ist nach seinen Worten eine gut gemeinte Idee – mit dem falschen Ziel. Die kumulierten Verlustvorträge von Shell Deutschland seien nach deutschem Steuerrecht zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. „Das bedeutet: Selbst wenn Shell morgen in Deutschland Gewinne erzielte, könnte der Konzern diese jahrelang mit den aufgelaufenen Verlusten verrechnen.“

Klingbeil ignoriert Einwände

Und das heißt nach seinen Worten: „Bevor auch nur ein Cent Übergewinnsteuer fließt, vergehen Jahre.“ Die Mindestbesteuerungsregel – wonach Verlustvorträge über einer Million Euro nur zu 60 Prozent nutzbar sind – mildere das zwar ab, aber das sei bei Milliardenverlusten nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Es bleibt dabei: Wer jahrelang Verluste ‚produziert‘, zahlt auch auf künftige Übergewinne keinen Cent.“

Juristische Zweifel, geringe Aufkommensvermutung: Nicht nur Klingbeil ignoriert solche Einwände. Auch die Linksfraktion will von der Übergewinnsteuer nicht lassen. „Es war von vornherein falsch, nach Brüssel zu gehen. Die EU hat ohnehin keine richtige Kompetenz für so eine Steuer, aber Deutschland schon“, urteilt ihr Finanzpolitiker Christian Görke. Er fordert Finanzminister Klingbeil auf, sofort Ernst zu machen mit einer nationalen Übergewinnsteuer.

AralBPBrüsselCDUChristianDeutschlandDollarEigentumsrechtEnergiekriseEnergiewirtschaftErnstEUEU-KommissionEuroFlorianFreiheitFritzGeldGewerkschaftGewinneGrundgesetzKlingbeilKoalitionKoalitionspartnerKurzLarsMANMillionMüheMünchenPolitikerRenteRichterSchwarzSelbstShellSPDSteinSteuerSteuernSteuerrechtÜbergewinnsteuerUkraineUnionUnternehmenWeilWillZur