Heino wehrt sich gegen eine AfD-Wahlkampfaktion, die ihn ungefragt als Unterstützer darstellt. Der 87-Jährige spricht von einer „Unverschämtheit“ – und geht nun juristisch gegen den Kandidaten aus der Uckermark vor.
Der Sänger Heino geht juristisch gegen eine Wahlkampfaktion der AfD in Brandenburg vor. Anlass ist ein Social-Media-Beitrag des AfD-Landratskandidaten Felix Teichner in der Uckermark, in dem der 87-jährige Musiker ohne seine Zustimmung als Unterstützer dargestellt wurde. Über den Vorgang berichtet „Bild“.
In dem Posting war neben einem Bild Teichners zu lesen: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Dazu schrieb der Kandidat mit Anspielung auf einen bekannten Heino-Song: „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ Der Beitrag wurde zudem mit einem Ausschnitt aus dem Lied „Blau blüht der Enzian“ unterlegt.
Teichner ist AfD-Landtagsabgeordneter, an diesem Sonntag stellt er sich in der Uckermark auch als Landrat zur Wahl. Im Falle seines Sieges würde die Partei erstmals einen Landrat in Brandenburg stellen. Im örtlichen Kreistag ist die AfD die stärkste Fraktion. Gegen ihn tritt die amtierende Landrätin Karina Dörk (CDU) an.
Heino reagierte nach eigenen Angaben empört über das Wahlkampfmanöver und ließ über seinen Anwalt Dirk Strohmenger rechtliche Schritte einleiten. Der forderte die AfD in einem Schreiben auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung umgehend zu entfernen. Zudem verlangt der Sänger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Anwalt Strohmenger sagte „Bild“: „Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde, wenn er denn könnte.“
Heino selbst sagte: „Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen.“ Zwar sei bei seinen Konzerten „jeder willkommen, egal, was er wählt“, doch „diese Aktion geht mir eindeutig zu weit“.
Nach Angaben seines Managements wurde inzwischen beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da die AfD nicht auf die Forderungen reagiert habe. Manager Helmut Werner erklärte, es sei „absurd, Heino eine rechte Gesinnung zu unterstellen“, der Künstler stehe zwar für konservative Werte, habe „aber mit der AfD nichts zu tun“.
Teichner hat das Posting mittlerweile gelöscht
Heino ist zurzeit auf Tournee. Bei seinen Konzerten singt er Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne. Der Sänger werde seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet, sagte Werner. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“
AfD-Politiker Teichner wies die Darstellung zurück. Er erklärte, er sei „ein Fan von Heino“ und habe ihn deshalb in den Beitrag eingebunden. Die Aussage sei bewusst im Konjunktiv formuliert gewesen und „keine Tatsachenbehauptung“. Zugleich kritisierte er die Höhe der geforderten Summe: „Die 250.000 Euro könnte ich nie abbezahlen.“
Gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ gab Teichner am Sonntag zu, zu Beginn der Woche Wahlwerbung mit Heino auf sozialen Kanälen gemacht zu haben. Am Samstagmittag habe ihn dann eine E-Mail der Anwälte des Sängers erreicht. Den Forderungen, den Post zu löschen, sei er fristgemäß nachgekommen, nicht aber dem Verlange der Zahlung des Bußgelds: „Das Geld habe ich gar nicht“, sagte Teichner. Er bediene Immobilienkredite und habe vier Kinder. Er habe den Juristen gegenüber aber eine persönliche Erklärung abgegeben und auch an Eides statt erklärt, dass er eine ähnliche Wahlwerbung nicht erneut machen werde.
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Source: welt.de