Im Gesundheitswesen droht eine Finanzlücke. Gesundheitsministerin Warken hat deshalb Sparpläne vorgelegt. Für viele Versicherte dürfte es teurer werden. Betroffen ist unter anderem die Mitversicherung von Ehepartnern.
Mit Kürzungen an vielen Stellen des Gesundheitssystems will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die jüngsten Sparvorgaben der Koalition umsetzen. Sie rechne mit einem „Kraftakt“, um die 2027 erwartete Finanzlücke von 15 Milliarden Euro zu schließen, sagte die CDU-Politikerin. Ziel der Reform sei ein stabiler Beitragssatz.
Geplant ist, dass sowohl Ärzte als auch Apotheken und Versicherte einen Beitrag zur Reform leisten. So sind Warken zufolge etwa Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern vorgesehen.
Ab 2028 sollen 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig werden. Bei kleinen und mittleren Einkommen würde damit nur ein geringerer Beitrag fällig, so Warken. Ausgenommen würden Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Arbeitgeber sollen zudem einen höheren Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte zahlen.
Bis zu 15 Euro Zuzahlung für Medikamente
Darüber hinaus sollen Patienten mehr Zuzahlungen für Medikamente leisten. Statt aktuell 5 bis 10 Euro würden es künftig 7,50 bis 15 Euro sein. Homöopathie sowie das Hautkrebs-Screening stehen als Kassenleistungen auf dem Prüfstand.
Für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen Preise und Vergütungen künftig an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, sagte Warken.
Dauer des Krankengeldes auf dem Prüfstand
Auch beim Krankengeld soll es Abstriche geben. Die Frage nach einer kürzeren Lohnfortzahlung oder sogenannten Karenztagen, an denen im Krankheitsfall zunächst kein Lohn gezahlt wird, liege allerdings nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern beim Arbeitsministerium, sagte Warken. Das Thema höhere Steuern auf Alkohol und Tabak sowie die Einführung einer Zuckersteuer liege beim Finanzministerium.
Für niedergelassene Ärzte sollten bestimmte Zusatzvergütungen, etwa für offene Sprechstunden ohne Termin, abgeschafft werden. Bei den Krankenhäusern sollten die Vergütungssteigerungen begrenzt werden. Schrittweise soll Warken zufolge zudem eingeführt werden, dass vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden muss.
Bis zu 20 Milliarden Euro Einsparungen
Mit den Maßnahmen will die Koalition 2027 rund 20 Milliarden Euro einsparen. Darin enthalten sei ein „Puffer“ von 5 Milliarden Euro, sagte Warken. Grund für diesen Puffer sei die „dynamische Entwicklung“ im Gesundheitsbereich.
Warken betonte, dass Ausgaben für medizinische Leistungen nicht stärker steigen sollen als die Kassen-Einnahmen. Außerdem würden in Zukunft nur noch Gesundheitsmaßnahmen finanziert, die einen „nachweisbaren Nutzen“ haben.
Beschluss noch vor der Sommerpause geplant
Aus Warkens Plänen wird nun ein Gesetzentwurf, der am 29. April im Kabinett verabschiedet werden soll. Bundestag und Bundesrat sollen noch vor der Sommerpause über die Reform abstimmen.
Die Bundesregierung hatte wegen der erwarteten Finanzlücke eine Expertenkommission eingesetzt. Diese hatte jüngst 66 Maßnahmen vorgeschlagen, die die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um bis zu 42 Milliarden Euro entlasten können. Über drei Viertel der Vorschläge will Warken nun umsetzen.
Source: tagesschau.de