Patienten mit ernsten Verletzungen oder bedrohlichen Krankheiten sollen in der Notversorgung künftig schneller drankommen. Bagatellfälle hingegen will die Bundesregierung telemedizinisch oder in der regulären Versorgung behandeln lassen, damit sie nicht länger die Rettungswagen und Notaufnahmen verstopfen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, welcher der F.A.Z. exklusiv vorliegt.
Mit ihrer Notfallreform hat Warken möglicherweise mehr Fortune als mit der Neuordnung der Kassenfinanzen. Während dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus den SPD-Ministerien und auch aus dem Bundestag heftiger Gegenwind droht, wird Warkens Novelle zur Notfallversorgung kaum kontrovers diskutiert. Ihre zügige Verabschiedung wäre ein Erfolg. Denn zwei ihrer Vorgänger, Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), sind an ganz ähnlichen Plänen gescheitert.
Von der Notfallreform versprechen sich die Regierungspartner aus Union und SPD, die das Projekt im Koalitionsvertrag vereinbart haben, eine bessere Versorgung und Patientensteuerung, eine geringere Zahl unnötiger Krankenfahrten, weniger überlastete Notaufnahmen und Mitarbeiter sowie letztlich die Rettung von mehr wirklich gefährdeten Menschenleben. Denn bisher gibt es viele Fehlanreize und falsche Inanspruchnahmen. Schätzungen zufolge könnte mindestens ein Drittel der Notfallpatienten in der regulären Versorgung behandelt werden.
Angenehmer Nebeneffekt: Die geplanten Effizienzsteigerungen und die nicht länger vergeudeten Personal- und Sachmittel könnten einiges an Geld sparen. Im Saldo betrügen die Minderausgaben im Jahr 2027 zunächst 243 Millionen Euro, heißt es. Bis 2031 wachse der Spareffekt auf 1,2 Milliarden Euro jährlich an. Kumuliert werden den Berechnungen zufolge bis dahin mehr als 4,2 Milliarden Euro netto frei.
Hinzu kommt laut Ministerium ein weiteres Potential von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr, weil viele unnötige stationäre Behandlungen nach unnötigen Rettungseinsätzen wegfallen werden. So gerechnet, betrüge die Gesamtsparsumme bis zum Jahr 2031 mehr als neun Milliarden Euro.
Bund bedient sich im Sondervermögen
Auf der Kostenseite muss der Bund unter anderem eine Anschubfinanzierung für die neue digitale Infrastruktur der Notfallretter leisten. Diese 225 Millionen Euro werden dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entnommen.
Auf die Krankenkassen kommen Zusatzausgaben zwischen 196 und 266 Millionen Euro im Jahr zu, denen aber, so der Entwurf, „erhebliche finanzielle Entlastungen […] durch eine verbesserte Steuerung und damit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der notdienstlichen Akutversorgung und des Rettungsdienstes“ gegenüberstünden.
Alle Ministerien, auch die der SPD, haben die Novelle abgenickt
Die Gesetzesvorlage geht an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett; die Befassung mit dem GKV-Gesetz ist erst eine Woche später geplant. Den mehr als 120 Seiten starken „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“, der dieser Zeitung vorliegt, hat das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) schon geprüft.
Zugestimmt haben auch das Finanz- und das Arbeitsministerium der beiden SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas. Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) sowie das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) haben ebenfalls grünes Licht gegeben. „Die übrigen Bundesministerien wurden beteiligt und haben keine Einwände erhoben“, heißt es in Warkens Haus: „Deren Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden – soweit sinnvoll und vertretbar – berücksichtigt.“
Länder, Kommunen und Normenkontrollrat eingebunden
Die Bundesländer, die für die Rettungsdienste zuständig sind, die kommunalen Spitzenverbände, die Fachkreise und Verbände wurden gleichfalls angehört, verlautete aus dem Ministerium. Deren Hinweise seien geprüft und, wo praktikabel, in das Papier aufgenommen worden. Das ist wichtig, denn bisher mauerten die Gebietskörperschaften oft. Der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges Gremium, das die Regierung im Bürokratieabbau, in der Digitalisierung und Rechtsetzung berät, hat den Entwurf ebenfalls gebilligt.
Damit sind die Chancen hoch, dass das Gesetz im Juli noch vor der Sommerpause erstmals im Bundestag beraten und im Herbst Ende September verabschiedet werden könnte. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig, befassen tut sich die Länderkammer dennoch damit, vermutlich zunächst im Juni und dann im Oktober. Die Neuregelungen träten dann zum November oder zum Jahreswechsel in Kraft.
Welches sind die wichtigsten Neuerungen, die Warken nun auf den Weg gebracht hat?
Wer bisher die Rufnummer 112 wählt, landet in der Leitstelle eines Rettungsdienstes, etwa der Feuerwehr, beim Roten Kreuz oder den Johannitern. Deren Aufgabenträger sind in der Regel die Kommunen, mithin die Landkreise oder die Städte. Die Telefonnummer 116117 führt dagegen zur Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den niedergelassenen Medizinern. Dort erreicht man auch den ärztlichen Bereitschafts- oder Notdienst.
Künftig wird der Anschluss 116117 zwischen einer „normalen Terminvergabe“ durch die TSS und einer Akutleitstelle für Notfälle aufgeteilt. Letztere muss verpflichtend rund um die Uhr und flächendeckend in ganz Deutschland telemedizinische und „aufsuchende“ Notdienste, also Hausbesuche, zur Erstversorgung anbieten. Bislang war das nur außerhalb der Sprechstundenzeiten vorgeschrieben.
Nicht mehr der Patient entscheidet, welche Hilfe er bekommt
Die Akutleitstelle vermittelt die Fälle in die „angemessene Versorgungsebene“, was auch bedeutet, mit den anderen Stellen wie der 112 zusammenzuarbeiten und sich digital so zu vernetzen, dass die Patienten- und Datenübergaben reibungslos vonstattengehen. Die Ersteinschätzung über beide Nummern soll nach gleichen Standards erfolgen, sodass alle Informationen vorliegen und austauschbar sind.
Dadurch will man die Steuerung der Hilfesuchenden optimieren, die Abläufe beschleunigen und die Ressourcen gezielter einsetzen. Demnächst entscheidet nicht mehr der Patient, ob er zum Beispiel einen Rettungs- oder Notarztwagen oder nur den Bereitschaftsdienst ruft, was oft zu teuren Fehlsteuerungen und einer Überlastung der Helfer führt. Vielmehr bestimmen nach Beginn der Reform die Leitstellen gemäß der Ersteinschätzung, welche Versorgung wirklich nötig ist.
Es lassen sich acht Prozent der Notdienstkontakte und 413.000 Arbeitstage einsparen
In dem Gesetzentwurf wird geschätzt, dass durch den Ausbau der Telemedizin jedes Jahr 1,21 Millionen Fälle weniger in den Notaufnahmen oder den vertragsärztlichen Notdienstpraxen anfallen. Das sind etwa acht Prozent dieser Kontakte. Durch die fernmündliche oder videounterstützte Versorgung könnten die Bürger jedes Jahr einen Sachaufwand von fast 4,7 Millionen Euro und 3,3 Millionen Stunden an Zeit sparen. Das sind umgerechnet etwa 413.000 Arbeitstage.
Auch auf die Rettungsdienste kommen große Veränderungen zu. Bisher können die über die Nummer 112 alarmierten Helfer ihre Arbeit nur abrechnen, wenn sie einen Patienten auch wirklich transportieren, meist in ein Krankenhaus. Die Behandlung zum Beispiel in der Wohnung oder auf der Straße wird ohne Beförderung nicht honoriert, sodass es viele unnötige Fahrten und Krankenhauseinweisungen gibt.
Statt ihnen nur diesen „Fahrtkostenersatz“ zu zahlen, sollen die Rettungsdienste künftig als Sachleistung und Teil der Krankenbehandlung mit eigenem Leistungsbereich unter dem Namen „medizinische Notfallrettung“ im fünften Sozialgesetzbuch vertreten sein. Das entlastet nach Angaben des Ministeriums auch die Patienten, die künftig nicht mehr das Risiko tragen müssten, eventuell einen Teil der (Fahrt-)Kosten selbst übernehmen zu müssen. Die Eigenbeteiligung summiere sich in Einzelfällen auf bis zu 2000 Euro, hieß es.
Zentrale Anlaufstellen mit Tresen, Notaufnahme und Notdienstpraxis
Flächendeckend im ganzen Land sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, zumeist in Kliniken. Hier müssen laut Gesetzentwurf – das war bisher oft ein Stolperstein – die Krankenhäuser und die KVen „verbindlich“ zusammenarbeiten. Das Gegeneinander von ambulant und stationär soll ein Ende finden.
Die INZ bestehen aus der Notaufnahme, einer ebenfalls im Krankenhaus oder in dessen unmittelbarer Nähe untergebrachten Notdienstpraxis mit niedergelassenen KV-Ärzten sowie aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (Tresen), welche die Zuweisungen vornimmt. Die Notdienstpraxen öffnen immer dann, wenn viele reguläre Praxen geschlossen haben: an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr, am Mittwoch und Freitag von 14 bis 21 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr. Zu normalen Sprechstundenzeiten will Warken zusätzlich vertragsärztliche „Kooperationspraxen“ an die INZ anbinden. Es soll auch eigene Kinder-INZ geben.
Über die Standortwahl aller Zentren nach bundeseinheitlichen Vorgaben muss die medizinische Selbstverwaltung aus Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und anderen Leistungserbringern innerhalb von sechs Monaten nach Gesetzesbeginn entscheiden. Tut sie es nicht, kann das Bundesland bestimmen, wo die INZ angesiedelt werden.
Notfallpraxen dürfen Medikamente abgeben
Neu ist auch, dass die Mediziner in den Notdienstpraxen ein beschränktes Abgaberecht von Arzneimitteln für den akuten Bedarf erhalten sollen, vergleichbar mit Krankenhausapotheken. Dies gilt aber nur in „eng begrenzten Fallkonstellationen „[…], wenn die erforderliche Versorgung der Patientin oder des Patienten über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“.
Die einheitlichen Standards und Qualitätsvorgaben für die Neugestaltung der Notversorgung soll ein neues „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ festlegen. In ihm werden Vertreter der Bundesländer, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Fachgesellschaften und der Leistungserbringer sitzen.
Einen ersten Entwurf des Notfallgesetzes hatte Warken Anfang November zur Frühkoordinierung an die anderen Bundesressorts verschickt. Damals war zu erfahren, die Kabinettsbefassung sei für Anfang dieses Jahres geplant. Sie kommt nun mit etwa drei Monaten Verzögerung.