Erkenntnisse nach Weimer-EklatVerfassungsschutz prüft Bürger und NGOs viel öfter als bekannt
16.04.2026, 14:28 Uhr
Kulturstaatsminister Weimer schließt drei Buchhandlungen heimlich von einer Preisverleihung aus. Die Gründe dafür liefert der Verfassungsschutz. Das sorgt für Verblüffung. Die ist umso größer, als sich nun herausstellt, dass die Behörde in 3600 Fällen aktiv wurde.
Eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundesinnenministerium hat ergeben, dass der Verfassungsschutz viel öfter mögliche Preisträger oder Organisationen überprüfte als bisher bekannt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Hintergrund ist der Ausschluss dreier Buchhandlungen von einer Preisverleihung durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Er ließ den Verfassungsschutz prüfen, ob gegen mögliche Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vorliegen – und aus diesem Grund mit dem Preis verbundene Fördergeld nicht gezahlt werden sollten.
„Offenbar wurde das hochumstrittene Verfahren in Tausenden Fällen angewandt“, schließt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, aus der vorliegenden Antwort. „Sollten die Zahlen stimmen, wäre dies eine deutliche Abweichung von allen bisherigen Darstellungen der Bundesregierung.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, heißt es in der Antwort auf die Grünen-Anfrage, „meldete im Zeitraum 2017 bis 2025 zu insgesamt 302 Organisationen und natürlichen Personen zurück, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen“. In all diesen Fällen hatten Behörden und Ministerien nachgefragt, bevor eine Fördersumme an eine zivilgesellschaftliche Organisation ausgezahlt oder ein Preis an eine Person verliehen wurde.
Allerdings habe es nur in einem geringen Teil der Anfragen entsprechende Rückmeldungen des Verfassungsschutzes gegeben. Die SZ zitiert die Antwort des Verfassungsschutzes, derzufolge er zwischen 2017 und 2025 in 4,6 Prozent der Fälle „Hintergrundinformationen übermittelt“ habe. Dies soll 165 Fällen entsprechen. Eine Gesamtzahl der Nachfragen wird allerdings nicht genannt. Die errechnet die Zeitung dann selbst und kommt auf etwa 3600 Fälle.
Weimer log über Ausschlussgrund
Das entspricht bei neun Jahren im Schnitt 400 Fällen per annum. Damit wird das dahinterstehende Haber-Verfahren nicht selten angewendet, wie es unter anderem Weimer zu suggerieren versuchte. Das Verfahren zur Überprüfung von Personen oder Organisationen durch den Verfassungsschutz geht auf Innenstaatssekretärin Emily Haber zurück. Sie führte dieses Vorgehen 2017 per internem Erlass ein, um überprüfen zu lassen, ob Fördergeld an bedenkliche Personen oder Gruppen ausgezahlt werden würde.
Bei drei Buchhandlungen, die ausgezeichnet werden sollten, hatte der Bundesverfassungsschutz Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue. Auch wenn Weimer nicht wusste, worin genau die bestanden haben sollen, schloss er sie vom Preis aus. Allerdings begründete er diesen Schritt nicht, sondern schrieb den Buchhandlungen, sie seien für den diesjährigen Buchhandlungspreis von der Jury nicht berücksichtigt worden, was nicht stimmte.
Die große Mehrheit der überprüften Fälle bleibt jedoch ohne Ergebnis, wie die SZ schreibt. Dort, wo es Treffer gab, schreibt die Zeitung weiter, ging es der Antwort zufolge mehrheitlich um Anfragen des Innenministeriums, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und des Forschungsministeriums.
Von Notz findet dieses Vorgehen grundsätzlich „rechtsstaatlich hoch fragwürdig und maximal anfällig für intransparente und willkürliche Entscheidungen“ – vor allem, weil die Betroffenen im Dunkeln gelassen würden, sich also in der Regel nicht verteidigen könnten gegen möglicherweise unberechtigte Vorwürfe. So war es auch im Falle der drei Buchhandlungen. Die erfuhren erst aus Recherchen der SZ von den Hintergründen ihrer Nichtberücksichtigung für die Auszeichnung. „Für uns ist klar: Diese Praxis muss in der jetzigen Form beendet werden“, erklärte Notz. Um in Einzelfällen zukünftig sicherzustellen, dass Empfänger staatlicher Förderung keine Extremisten seien, brauche es saubere Rechtsgrundlagen und die realistische Möglichkeit für Betroffene, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.
Laut SZ kritisieren auch Juristen die Praxis hinter dem Haber-Erlass. Regierungspolitiker würden viel zu sehr auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vertrauen und diese nicht weiter hinterfragen, heißt es etwa. „Die Verantwortung für eine Entscheidung über Fördergeld oder einen Preis muss ganz klar bei dem Ministerium bleiben“, sagte etwa der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker. „Diese Verantwortung darf man auf keinen Fall faktisch auf den Inlandsgeheimdienst übertragen.“
Das Bundesinnenministerium verteidigte sich allerdings dagegen und erklärte, dass die finale Entscheidung bei den Behörden oder Ministerien verbleibe. So seien in einzelnen Fällen trotz vorliegender Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz Fördergelder bewilligt worden.
Source: n-tv.de