Afghanen in Pakistan: „Das Leben meiner Tochter ist in Gefahr“

Jungen stehen auf einem Hügel mit Blick auf Kabul, Afghanistan. (Archivbild vom 27.02.2022)

Stand: 26.02.2026 • 15:52 Uhr

In Pakistan droht einem krebskranken afghanischen Mädchen, dessen Familie auf der Aufnahmeliste der Bundesregierung stand, die Abschiebung in ihre Heimat. Behandlung aber ist dort nicht in Sicht.

Es ging Zala nicht gut, als sie im vergangenen Frühjahr in ein Krankenhaus in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad gebracht wurde. Die Neunjährige war blass und hatte seit einigen Tagen Bauchschmerzen.

An der linken Niere saß ein Tumor, der schon beim Tasten zu spüren war. Die Ärzte hätten handeln müssen, sagt ihr Vater: „Sie unterzog sich einer großen Operation, bei der eine Niere entfernt wurde. Jetzt gerade wurden die Lunge und die Lymphknoten untersucht, und der Arzt warnte, dass der Krebs möglicherweise gestreut hat.“

„Das Visum schon in unseren Pässen“

Zala heißt eigentlich anders. Zu ihrem Schutz und dem ihrer Angehörigen wurde der Name des afghanischen Mädchens geändert. Zalas Vater war zusammen mit seiner Familie auf der sogenannten Menschenrechtsliste der Bundesregierung. Der politisch aktive Ingenieur sagt, er sei von den Taliban gefoltert worden.

Vor zwei Jahren waren sie aus Afghanistan geflohen – nach Pakistan. „Nach den strengen Sicherheitsüberprüfungen in der deutschen Botschaft wurde mir zugesichert, dass ich bald nach Deutschland reisen könnte. Sogar das deutsche Visum war schon in unseren Pässen, und alles schien bereit“, sagt Zalas Vater.

Dobrindts Kehrtwende

Ende vergangenen Jahres dann der Schock: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ließ die Aufnahmezusagen für Hunderte Afghaninnen und Afghanen aufheben, für diejenigen, die auf der Menschenrechtsliste und im sogenannten Überbrückungsprogramm waren. Es bestehe kein politisches Interesse mehr an der Aufnahme dieser Menschen, hieß es damals.

Für Zalas Familie war es doppelt schlimm. Denn ihnen droht nun nicht nur die Abschiebung nach Afghanistan. Auch weitere, notwendige Untersuchungen und die Behandlung der Neunjährigen sind damit gefährdet.

Zudem seien die Krankenhauskosten bislang von den Deutschen gezahlt worden. „Es gibt in Afghanistan und auch in Pakistan keine adäquaten Einrichtungen zur Krebsbehandlung“, sagt Zalas Vater.

Einen Krebsspezialisten für Kinder zu finden, ist sehr schwierig. Ohne Zugang zu einer guten und bezahlbaren Behandlung ist das Leben meiner Tochter in ernster Gefahr.

Schutzprogramme für Afghanen

Die Bundesregierung hat schon 2013 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel begonnen, mehrere Schutzprogramme für Menschen aus Afghanistan aufzulegen, um ihnen in Deutschland Schutz zu gewähren. Unterschieden wird dabei zwischen:

Ortskräfteprogramm: Soll die Aufnahme von früheren afghanischen Mitarbeitern deutscher Behörden, Organisationen oder Institutionen ermöglichen, vor allem der Bundeswehr, aber auch einzelner Ministerien oder der GIZ.

Menschenrechtsliste: Sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen aus den Bereichen Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Justiz die Aufnahme in Deutschland ermöglichen. Dieses Programm wurde 2021 geschlossen.

Überbrückungsprogramm: Wurde im Mai 2022 beschlossen, um weitere gefährdete Personen im Rahmen einer Liste aufzunehmen, bis ein Bundesaufnahmeprogramm eingerichtet werden konnte.

Bundesaufnahmeprogramm: Startete Ende 2022, um wieder unabhängig vom Ortskräfteprogramm gefährdeten Afghaninnen und Afghanen die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Geplant war ein Kontingent von ca. 1.000 Personen pro Monat.

Banaszak spricht von „Kälte“ und „Ignoranz“

Felix Banaszak, Bundesvorsitzender der Grünen, setzt sich persönlich für Zala und ihre Familie ein. Zweimal schon hat er ans Bundesinnenministerium appelliert. Doch ohne Erfolg, sagt er: „Das Innenministerium stellt sich taub und geht mit einer Kälte und einer Ignoranz maximal formal auf diese Situation ein. Dieses Beispiel ist sinnbildlich, symptomatisch für eine Politik, die einfach weg sieht, die die Verantwortung nicht übernimmt, die sie übernehmen müsste.“

Klar ist: Es gibt unter den Menschen, denen die Aufnahmezusagen entzogen wurden, welche, die es besonders schwer haben – über das Maß an Schwierigkeiten hinaus, dem ohnehin alle von ihnen ausgesetzt sind.

So musste vergangene Woche eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern ihre Unterkunft in Kabul verlassen. Sie war zuvor nach Afghanistan abgeschoben worden. Doch ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt oder nicht, werde immer einzeln entschieden, so das Bundesinnenministerium in einer Antwort an das ARD Studio Neu-Delhi.

Ob in Zalas Fall geprüft werde, sagte das Ministerium jedoch nicht. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen. Ein menschliches, moralisches und humanitäres Versagen, so der Vorwurf des Grünen Banaszak: „Es geht hier am Ende und Leben und Tod. Ich bin selbst Vater einer kleinen Tochter und die Vorstellung, dass sie nicht die Behandlung bekommt, die sie braucht und auf die sie in gewisser Weise auch ein Anrecht hat, das macht mich extrem traurig.“

Jeden Tag droht die Abschiebung

Noch sind Zala und ihre Familie in einem von der Bundesregierung bezahlten Gästehaus im westpakistanischen Peschawar untergebracht. Jeden Tag aber könnten sie gezwungen werden, die Unterkunft zu verlassen – nicht ohne vorher den Schutzbrief abgeben zu müssen, den ihnen die deutsche Botschaft für die pakistanischen Behörden ausgestellt hatte und der sie bislang vor der Abschiebung bewahrt hatte.

Dann, so die Angst von Zala und ihrer Familie, würden sie umgehend von der Polizei festgenommen und zurück nach Afghanistan geschickt.

Source: tagesschau.de