AfD in Sachsen-Anhalt: So wird die Machtergreifung schwergemacht

Man muss nicht Zitate aus den Dreißigerjahren oder von Rechtsphilosophen bemühen, um zu erkennen, dass Freiheit auch abgewählt werden kann. Deutschland hat – anders als andere Länder – diese Erfahrung gemacht. Man kann füglich darüber streiten, wie frei diese Entscheidung letztlich noch war; sie fiel auch nicht auf einen Schlag. Aber einen Marsch durch die Institutionen unter einer demokratischen Verfassung, der in Weltkrieg und Völkermord endete – das hat es gegeben. Und das prägt das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder bis heute.
Die Verfassung hat sich bewährt
Sie sind Zeichen von Freiheit und Neubeginn sowie zugleich einer längeren, auch dunklen Geschichte, die sich nicht wiederholen soll. Die Verfassung hat sich bewährt. Vor allem auch, weil sie mit Leben gefüllt wurde. Wenn heute verstärkt wieder an den Grundordnungen in Bund und Ländern herumgeschraubt wird, um den Anfängen zu wehren, auch wenn sich Geschichte so sicher nicht wiederholt, dann kann das im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.
Man sollte aber nicht den Eindruck erwecken, die Landeszentrale für politische Bildung oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form hätten ewigen Verfassungsrang. Vorsicht ist jedenfalls geboten, wenn eine Volksfront-Mentalität jene geistige Auseinandersetzung behindert, die gerade den Einzug von Verfassungsfeinden in die Parlamente verhindern könnte.
Doch selbst wenn eine Partei wie die AfD oder ein Bündnis mit ihr den Ministerpräsidenten in einem Bundesland stellte, so wäre das nicht das Ende des demokratischen Rechtsstaats. Handeln kann eine Mehrheit im Land nur im Rahmen ihrer Kompetenzen. Die sind, wenn man sie ernst nimmt, durchaus nicht unbeträchtlich, bis hin zum Vollzug von Bundesgesetzen.
Die AfD etwa kann und darf sicherlich versuchen, die Migrationspolitik konsequenter umzusetzen. Das hatte ja auch SPD-Kanzler Olaf Scholz sich auf die Fahnen geschrieben (Abschieben „im großen Stil“). Hier gibt es durchaus Möglichkeiten auch für ein Land, sich von anderen zu unterscheiden, wie sich schon jetzt zeigt.
Nicht allen Anordnungen Folge leisten
Gebunden ist jede Regierung und jede Verwaltung nicht nur an das selbst gesetzte Recht, sondern vor allem an die Verfassung. Wenn etwa einer deutschen Landesregierung die amerikanische Grenzschutzbehörde ICE ausdrücklich zum Vorbild würde, die durch willkürliche Inhaftierungen und Schlimmeres aufgefallen ist, wenn „Kulturfremde“ oder solche, die man dafür hält, interniert und außer Landes gebracht werden sollen, so dürfte kein Staatsdiener solchen Anordnungen Folge leisten. Den willkürlichen Ausschluss aus der Rechtsgemeinschaft, der übrigens jeden auch aus der vermeintlichen Mehrheitsgesellschaft schnell treffen kann, den sollten wir zivilisatorisch hinter uns gelassen haben.
Natürlich sollte ein Regierungswechsel auch Folgen haben. Sonst wären Wahlen überflüssig. Eine längere politische Herrschaft, die auch mit der Besetzung von Richterposten im Land und von Spitzenpositionen in Behörden bis zum Verfassungsschutz verbunden ist, wirkt sich aus: von der Durchsetzung von Recht und Ordnung bis hin womöglich zur allgemeinen Stimmung. Staatsdiener aber sind keiner Partei verpflichtet, sondern dem Land. Gut, wenn man sich das nicht nur mit Blick auf die AfD immer wieder in Erinnerung ruft.
Zudem steht ein Land, auch wenn es eine radikale Wende vollziehen wollte, nie allein. Auch seine Handlungen werden kontrolliert. Für Vorstöße zu Bundesthemen und darüber hinaus braucht es Mehrheiten im Bund. Schließlich: Wenn ein Bundesland seine Pflichten als Gliedstaat der Bundesrepublik nicht erfüllt, ist auch Zwang durch den Bund möglich, früher hieß das „Reichsexekution“.
Justiz und Öffentlichkeit
Zu bedenken ist auch, dass einer Mehrheit, so groß sie sein mag, nicht nur eine Opposition gegenübersteht – sondern auch Justiz und eine Öffentlichkeit. Beide können zwar gegängelt werden, wie sich auch in westlichen Demokratien zeigt. Leicht ist das aber gerade in einem Land mit einer durchaus gewachsenen und anerkannten Gewaltenteilung nicht.
Letztlich ist der Schutz der Verfassung aber tatsächlich eine Gemeinschaftsaufgabe. Zwar kann eine kritische Masse in Bund und Ländern das System aushöhlen. Dazu brauchte man aber einen langen Atem – europäische Reaktionen, Sanktionen und womöglich wirtschaftlichen Verfall, der seine Wirkung auf die Wähler nicht verfehlen wird, einmal außen vor gelassen.
Letztlich ist natürlich auch dieses Grundgesetz und diese Verfassungsordnung nicht sakrosankt. Eine Neuschöpfung ist immer möglich. Das sagt sogar das Grundgesetz selbst. Doch wer wollte die Freiheit wirklich abwählen?
Source: faz.net