AfD in Niedersachsen: Darum gilt jetzt ebenso ein westdeutscher Landesverband wie rechtsextrem

Die AfD ist nun auch in Niedersachsen vom rechtsextremistischen Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft worden. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) teilte am Dienstag mit, dass die AfD aufgrund dieser neuen Bewertung künftig auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also Überwachungsmaßnahmen und dem Einsatz von V-Leuten, beobachtet werden darf.
Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD erstmals im Mai 2022 als Verdachtsfall eingestuft. Diese Beobachtung wurde im Mai 2024 um weitere zwei Jahre verlängert. Nun stand die Behörde vor der Wahl, ihren Verdacht entweder fallen zu lassen oder die AfD zum „Beobachtungsobjekt“ hochzustufen. Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril legte Behrens nun sogar einen noch weiter gehenden Antrag auf Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von besonderer Bedeutung“ vor. Nach intensiver Prüfung im Ministerium habe sie diesen Antrag unterzeichnet, erklärte Behrens.
Die neue Einstufung der AfD entspricht in der abweichenden Nomenklatur anderer Verfassungsschutzbehörden in Deutschland der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“, die bereits für die Mehrzahl der ostdeutschen AfD-Landesverbände gilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kam mit Blick auf die Bundes-AfD auch zu dieser Einschätzung, die Partei klagt allerdings gegen diese Hochstufung.
Völkische Strömungen bauten Machtstellung aus
Auch die niedersächsische AfD will gerichtlich gegen ihre Hochstufung vorgehen. „Die Klage gegen diese empörende Entscheidung geht noch heute raus!“, kündigte der Landesvorsitzende Ansgar Schledde an. Er sagte zudem, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert gegen die AfD, die „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehe.
Der Verfassungsschutz führt als Grund für die Hochstufung an, dass die extremen Strömungen innerhalb des lange als eher gemäßigt geltenden AfD-Landesverbands in Niedersachsen ihre Machtstellung ausgebaut hätten. „Völkisch-nationalistische Strömungen“ gäben inzwischen auch dort die Richtung vor und erführen von der Parteibasis „keinerlei Widerspruch“. Auch innerparteiliche Opposition sei „nicht mehr wahrnehmbar“.
Daher sei auch nicht davon auszugehen, dass sich an der extremistischen Ausrichtung auf absehbare Zeit etwas ändere, erklärte Behördenpräsident Pejril. Schon nach der Einstufung als Verdachtsfall sei keinerlei Mäßigung zu beobachten gewesen. Stattdessen vernetzte sich die AfD immer enger mit rechtsextremen Akteuren wie der Identitären Bewegung, sodass die Partei inzwischen sogar „als parlamentarischer Arm der verfassungsfeindlichen Neuen Rechten“ betrachtet werden könne.
Migranten als „Invasoren“ bezeichnet
Innenministerin Behrens hob mit Blick auf die extremen politischen Inhalte der AfD vor allem deren Forderung nach „Remigration“ hervor. Dies laufe auf eine „millionenfache Abschiebung“ von Menschen mit Migrationshintergrund hinaus, sagte Behrens, und betreffe potentiell ein Viertel der Bevölkerung in Niedersachsen. Dem Ruf nach „Remigration“ liege zudem ein ethnisch-kultureller Volksbegriff zugrunde, der gegen die Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung verstoße.
Indem die AfD Migranten als „Invasoren“ bezeichne, werte die Partei zudem bestimmte Menschengruppen pauschal ab. Auch würden Homosexuelle pauschal mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Mit der stetigen Verwendung von Kampfbegriffen wie „Kartellparteien“ und „Systemparteien“ sowie der Gleichsetzung der Bundesrepublik mit nicht demokratischen Systemen wie der DDR verlasse die AfD zudem den Bereich der legitimen Kritik und mache den demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten verächtlich.
Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip oder eine Verherrlichung des Nationalsozialismus habe man bei der niedersächsischen AfD indes bisher nicht feststellen können.
Innenministerin Behrens wies darauf hin, dass die Hochstufung erhebliche Folgen habe. Wer sich aktiv für die AfD engagiere, indem er etwa auf kommunaler Ebene für die Partei kandidiere, müsse nun mit der Speicherung beim Verfassungsschutz rechnen. Diese könne negative Folgen für den Eintritt und Verbleib im Staatsdienst, den Erwerb und Besitz von Waffen sowie Tätigkeiten bei Sicherheitsunternehmen in sensiblen Bereichen haben.
„Es geht um entlarven, entlassen, entwaffnen, und das nehmen wir in Niedersachsen sehr ernst“, sagte Behrens. Die Hochstufung werde auch die Debatte über ein AfD-Verbot befeuern. Behrens stellte jedoch klar, dass sie eine Verbotsinitiative allein aus dem Bundesrat für falsch hält. Wenn überhaupt, müsse ein solcher Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung gemeinsam ausgehen.
Source: faz.net