Änderungen im April 2025: Reisegenehmigung pro Großbritannien und Streichung beim Elterngeld

Im neuen Monat beginnt in Deutschland ein Testlauf für digitale Fahrzeugpapiere über eine dafür entwickelte App. Außerdem sinkt die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Und für Einreisen nach Großbritannien brauchen Urlauber eine Genehmigung. Die Änderungen im April:

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Wer aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der
Schweiz, nach Großbritannien reisen will, braucht künftig neben dem
Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung. Laut britischem
Innenministerium gilt die neue Regelung für Europäer ab dem 2. April. Die Genehmigungen seien „digital mit dem Reisepass eines
Reisenden verknüpft und stellen sicher, dass gründlichere
Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden“, hieß es in der Mitteilung des
Innenministeriums.

Die als ETA (Electronic Travel Authorisation) bezeichnete
Genehmigung kostet 10 Pfund (11,93 Euro) und muss spätestens nach zwei
Jahren erneuert werden. Um sie zu beantragen, empfiehlt das britische Innenministerium die dafür entwickelte
App. Dort müssen Sicherheitsfragen beantwortet und Angaben zu Adresse
und Arbeitsplatz gemacht werden. Auch ein Foto des Reisepasses muss hinterlegt werden. Wer älter als neun Jahre alt ist, muss zudem ein Foto seines Gesichts hochladen. Wer kein
dafür geeignetes Handy hat, kann auch einen Computer und die
entsprechende Internetseite benutzen.

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Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein

Weniger Bürokratie: Mit dieser Zielsetzung startet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Testphase des digitalen Fahrzeugscheins. Im April können interessierte Nutzerinnen und Nutzer
das Vorhaben auf einer dafür entwickelten App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrtbundesamt und der
Bundesdruckerei entwickelt wurde. Die rechtlichen
Voraussetzungen, dass der digitale Fahrzeugschein schon in der
Pilotphase im Alltag genutzt und bei Kontrollen anerkannt werden kann,
ist laut Bundesverkehrsministerium bereits geschaffen.

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Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld

Ab April ändert sich erneut die
Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann
nur noch Eltern oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000
Euro – bisher lag die Grenze bei 200.000 Euro. Die neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Bereits im vergangenen Jahr war die Einkommensgrenze von 300.000 auf 200.000 Euro abgesenkt worden. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2024 rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Elterngeld erhalten.

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Darmkrebs-Vorsorge früher für Frauen

Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorge, eine sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung möglich. Für Männer war die Altersgrenze früher herabgesetzt worden, weil sie ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Wer sich keiner Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

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Prüfung der Testphase für die elektronische Patientenakte

Seit dem 15. Januar läuft bereits in drei Bundesländern der Test für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Testphase, an der rund 300 Praxen teilnahmen, wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums aktuell ausgewertet. Fällt das Urteil des Ministeriums für den Test gut aus, könnte ab Ende April die ePA flächendeckend in Deutschland eingeführt werden.

In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen – es sei denn, er widerspricht.

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