Abschiebelied: AfD darf radikales Lied nicht mehr verwenden

Die Brandenburger AfD darf ein Lied nicht mehr spielen, in dem zu Abschiebungen aufgerufen wird. Der Landesvorsitzende René Springer informierte die Mitglieder darüber, dass sein Verband eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, „sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen“ Lieds, Teile oder Abwandlungen von Das geht ab, öffentlich zu nutzen, heißt es in dem Schreiben.

Mehrere junge AfD-Anhänger hatten am Abend der Brandenburger Landtagswahl auf der Wahlparty der AfD das Lied minutenlang gesungen. Dazu hatten sie jedoch migrationsfeindliche Parolen gesungen und eine Tafel mit der Aufschrift „Millionenfach abschieben“ hochgehalten. Das Lied war Teil der Wahlkampfkampagne der Jugendorganisation Junge Alternative gewesen. Die Polizei prüft wegen des Textes den Verdacht der Volksverhetzung.

Springer warnt vor Strafen von bis zu 36.000 Euro

Der Parteivorsitzende Springer schrieb nun weiter, eine Kanzlei habe den Landesverband aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Fall eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung könnten Prozesskosten in Höhe von bis zu 36.000 Euro anfallen, sagte der Landeschef. Bei Verstößen „müsste sich der Landesverband schlimmstenfalls bei den handelnden Mitgliedern schadlos halten“. Das bedeutet, dass die Brandenburger AfD das Geld von den Verursachern zurückfordern würde, wenn Strafzahlungen anfallen.

Direkt nach der Wahlparty hatte Springer das Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative als „relativ harmlos“ bewertet. Auch der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla sagte, die Jugend habe „ein Recht, ausgelassen zu feiern“. 

Die AfD hatte bei der Brandenburger Landtagswahl 29,2 Prozent geholt. Sie wurde damit zweitstärkste Kraft nach der SPD und hält eine Sperrminorität, mit der sie in der kommenden Legislaturperiode wichtige Entscheidungen blockieren kann.