Abschaffung des Bürgergelds: Das ändert sich mit jener neuen Grundsicherung

Nach drei Jahren soll das Bürgergeld am Donnerstag abgeschafft werden. Dann stimmt der Bundestag über eine Reform der Sozialleistungen ab. Die neue Grundsicherung sieht stärkere Sanktionen vor und will den Druck erhöhen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Was wird konkret verändert? Für wen gelten die neuen Regelungen? Und was kann die Reform tatsächlich einsparen? Fragen und Antworten.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und der Grundsicherung?

Die Bedingungen, unter denen arbeitslose Menschen Unterstützung vom Staat bekommen, sollen mit der Grundsicherung verschärft werden.

  • So sollen früher Leistungen gestrichen werden als beim Bürgergeld. Wer zwei Termine im Jobcenter verpasst, muss mit Leistungskürzungen von 30 Prozent rechnen. Wer einen dritten Termin versäumt, dem sollen die Zahlungen gestuft weiter gestrichen werden. Die Reform plant in letzter Konsequenz, alle Zahlungen inklusive der Miete einzustellen, wenn ein Leistungsbezieher nicht erreichbar ist. Ob diese Regelung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 über das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar ist, bleibt vorerst fraglich. Die Behörden müssen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch
    einen Telefonanruf oder einen Besuch. Zudem soll es Ausnahmen geben, wenn Menschen gesundheitlich nicht in der Lage sind,
    einen Termin einzuhalten.
  • Bislang gab es eine Schonfrist von einem Jahr, in der Betroffene ihr Erspartes behalten dürfen. Diese Karenzzeit entfällt mit der Grundsicherung. Stattdessen soll die Höhe des sogenannten Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden. Vor allem junge Menschen werden in Zukunft dadurch weniger von ihrem Ersparten behalten dürfen. Auch
    die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob
    sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat
    übernommen werden. In Ballungsgebieten mit hohen Mieten kann diese Regelung im Zweifel dazu führen, dass Menschen schneller ihr Zuhause verlieren.
  • Insgesamt soll der Druck erhöht werden, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, auch bei schlechter bezahlten oder unpassenden Tätigkeiten.
  • Eltern müssen ihre Kinder bereits nach einem Lebensjahr in Fremdbetreuung abgeben, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können. Bislang galt diese Regelung erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
  • Alleinstehende werden grundsätzlich dazu verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Nur in Ausnahmefällen wird Teilzeit genehmigt.
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Warum wird die Grundsicherung eingeführt?

Die Ampelregierung
führte 2023 das Bürgergeld ein, um den Sozialstaat zu stärken. Sie setzte auf Anreize, Förderung und Selbstständigkeit: Sanktionen der alten Hartz-IV-Regelungen wurden gelockert, Karenzzeiten
für Vermögen verlängert. Vor allem auf
Drängen der Union will die jetzige Koalition diese Entwicklung wieder rückgängig machen. Sie hofft,
dass durch den Druck der Reform mehr Menschen anfangen zu arbeiten, und der Staat somit Sozialleistungen einsparen kann. Auch will
die Koalition stärker gegen Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen und
Schwarzarbeit bekämpfen.

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Spart der Staat wirklich Geld ein?

2025 gab der Bund insgesamt gut 50 Milliarden Euro für das Bürgergeld aus. Das entspricht etwa zehn Prozent des Gesamthaushalts von rund 500 Milliarden Euro. Der Regelsatz für arbeitslose Alleinstehende liegt bei maximal 563 Euro pro Monat. Hinzu kommen Gelder für Miet- und Heizkosten sowie
Fördermaßnahmen. Auch Verwaltungskosten, etwa Gehälter für Mitarbeitende des Jobcenters, sind in diesen Gesamtbetrag von 50 Milliarden Euro miteingerechnet.

Zunächst sprach die CDU „von vielen
Milliarden“, die man einsparen könne. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) konkretisierte die Summe dann auf 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro.
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) sprach von Einsparungen von
einer Milliarde Euro. 

Durch die Umstellung auf die Grundsicherung komme es jedoch erst einmal zu Mehrausgaben für die Arbeitsagentur, sagte deren Vorsitzende Andrea Nahles. Die Agentur rechnet in den kommenden drei Jahren mit zusätzlichen Ausgaben von 260 Millionen Euro. 

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Bewirken strengere Regelungen wirklich, dass mehr Menschen arbeiten?

Die Frage, inwiefern Regelungen wie Sanktionen überhaupt dazu beitragen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, ist auch nach Veröffentlichung zahlreicher Studien in den vergangenen zehn Jahren umstritten. Eine Rolle spielte dies bereits beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2019, wonach Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig sind: Es gab nicht genügend Studien, die belegen würden, dass solche Sanktionen zielführend seien. 

Tatsächlich sind Sanktionen laut mehreren Erhebungen zu dem Thema in der Lage, Sozialhilfeempfänger dazu zu bewegen, eine Arbeit anzunehmen. So stellte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage mehrerer Erhebungen fest, dass sanktionierte Empfänger eher in den Arbeitsmarkt wechseln, als nicht sanktionierte. Schon die Androhung von Sanktionen habe diesen Effekt.

Zugleich warnten die Studienautoren bereits damals davor, Sanktionen als Instrument zur Erzwingung einer Arbeitsaufnahme überzustrapazieren. Denn die Qualität der Arbeit, die von sanktionierten Sozialhilfeempfängern aufgenommen wurde, war demnach oftmals schlechter als bei Nichtsanktionierten. Es handle sich oft um Hilfstätigkeiten, die schlecht bezahlt und schnell wieder aufgegeben würden. 

Aus einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus dem Jahr 2017 (PDF), in dem mehrere Studien aufgegriffen werden, geht zudem hervor: Sanktionierte Sozialhilfeempfänger ziehen sich häufiger aus dem Sozialleben zurück, leiden häufiger unter psychischen Krankheiten, berichten von Mangelernährung und verlieren eher das Vertrauen in das Sozialsystem allgemein sowie ins Jobcenter im Speziellen. 

Dies führe wiederum dazu, dass Mitwirkungspflichten wie die Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder das Wahrnehmen von Terminen noch seltener wahrgenommen würden. Zu hohe Sanktionen führten eher zu einer Destabilisierung der betroffenen Personen als zu mehr Beteiligung am Arbeitsmarkt. Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ausführten, basierten zahlreiche Erkenntnisse aus den zitierten Studien allerdings auf qualitativen Erhebungen unter vergleichsweise wenigen Betroffenen und seien nicht zwangsläufig repräsentativ. 

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Sind die Sozialausgaben in den vergangenen Jahren wirklich gestiegen?

Tatsächlich stieg die Höhe für Sozialausgaben unter der Ampelregierung in den Vorjahren an. Grundlage dieses Trends ist, dass ukrainische Flüchtlinge Bürgergeld statt Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen konnten. Sie machen mit 700.000 Menschen etwa 13,5 Prozent aller Empfänger aus. Gleichzeitig stieg die Zahl der arbeitssuchenden Menschen zum Jahresbeginn auf den höchsten Stand seit 2014. Hierfür ist wiederum die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen Jahre verantwortlich, und nicht etwa die Einführung des Bürgergelds. 

Gemessen an der deutschen Wirtschaftskraft sind die Sozialausgaben in den vergangenen Jahren zudem nicht gestiegen, sondern sogar leicht gesunken. So brachte der Bund im Jahr 2024 einen Anteil von 5,53 Prozent des BIP für soziale Sicherung auf. 2015 hatte der Anteil noch bei 5,64 Prozent des BIP gelegen – und im Jahr 2000 bei 5,63 Prozent. 

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Wer bekommt die Grundsicherung?

Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld,
davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Etwas mehr als die Hälfte der Bezieher sind deutsche Staatsbürger. Unter
den Empfängern mit ausländischem Pass stammt der größte Anteil der Bürgergeldempfänger aus der Ukraine. Hunderttausende Menschen erhalten zudem Bürgergeld, obwohl sie – mit schlechter Bezahlung – arbeiten. Nur ein Drittel der Bürgergeldempfänger ist erwerbsfähig, arbeitslos und nicht durch Krankheit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert. 

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Wer kritisiert die Reform?

Kritik kommt vor allem von den Linken und den
Grünen. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek spricht von
einem massiven Angriff auf den Sozialstaat. Auch Teilen der SPD gehen
die Verschärfungen zu weit. Sozialverbände warnen ebenfalls vor zu
harten Sanktionen und einer Stigmatisierung von Erwerbslosen. Statt
Menschen besser zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setze der Staat
vor allem auf Sanktionen
und riskiere damit soziale Notlagen, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger
Schuch. Die Regierung solle die Jobcenter stattdessen besser so
ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung,
Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen könnten.

Die
Arbeiterwohlfahrt übte ebenfalls Kritik. „Uns reicht’s“, sagte
Präsident Michael Groß. „Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man
weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für
ein reiches Land wie Deutschland beschämend“, fügte er hinzu. Die
Debatte lenke von den eigentlichen Problemen ab: In den vergangenen fünf
Jahren seien die Preise für Lebensmittel um mehr als 36 Prozent
gestiegen. Dieser Anstieg sei für Menschen am Existenzminimum aber nicht
ausgeglichen worden.

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