Abgeordnete fordern Prüfung von Bluttests zusammen mit Schwangeren
Immer mehr Schwangere nehmen einen Bluttest zur Früherkennung einer möglichen Trisomie in Anspruch. Mehrere Abgeordnete warnen, dass der Test zur Routineuntersuchung wird – und bekommen Unterstützung vom Deutschen Behindertenverband.
Der Bundestag hat über Bluttests von Schwangeren zur Feststellung von Trisomie-Erkrankungen diskutiert. Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete hatten eine Überprüfung der von den Krankenkassen bezahlten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) gefordert.
Die derzeitige Verordnung regele nicht klar genug, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen solle, heißt es in einem Antrag. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der Test unabhängig vom medizinischen Nutzen empfohlen werde, auch als Absicherung für Ärzte. Damit könnte der Test faktisch einer Reihenuntersuchung vorrangig auf Trisomie 21 – dem Down-Syndrom – gleichkommen.
NIPT seit 2022 Kassenleistung
Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mithilfe des nicht-invasiven Pränataltests durch eine Blutuntersuchung untersuchen lassen, ob bei ihrem ungeborenen Kind die Chromosomenstörungen Trisomie 13, 18 und 21 vorliegen. Ein Jahrzehnt lang war der Test eine Selbstzahlerleistung. Seit dem 1. Juli 2022 zählt er unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei dem Verfahren kann mittels Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden. Daneben gibt es invasive Tests wie die Fruchtwasserpunktion, die ein Risiko für eine Fehlgeburt birgt.
Wie funktioniert der NIPT und was sagt er aus?
Ab der zehnten Schwangerschaftswoche kann Schwangeren eine Blutprobe entnommen werden. Dafür wird Blut aus der Armvene abgenommen und im Labor untersucht. Beim NIPT auf Trisomien wird die im Blut der Schwangeren vorhandene zellfreie fetale DNA molekulargenetisch analysiert.
Der Test ist jedoch keine Diagnose, sondern benennt lediglich Wahrscheinlichkeiten. Sicherheit gibt nur eine Fruchtwasseruntersuchung. Diese ist jedoch mit Risiken behaftet. In weniger als einem Prozent der Fälle treten Fehlgeburten auf. Der Test lässt außerdem keine Aussagen über andere abweichende Entwicklungen des ungeborenen Kindes zu. Chromosomenveränderungen wie etwa Trisomien machen etwa acht Prozent aller Fehlbildungen aus.
Zahl der Testungen laut Barmer-Daten gestiegen
Die Sorge der Antragssteller im Bundestag ist, dass die Tests zu breit in Anspruch genommen werden. „Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger im Bundestag.
Die Antragssteller sehen sich durch Daten der Krankenkasse Barmer bestätigt. Demnach hätten 2024 durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren einen solchen Test in Anspruch genommen; ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. „Die Entwicklung gibt uns recht, dass wir hier genau hinschauen müssen, auch reagieren müssen“, sagte der CDU-Abgeordnete und Mitunterzeichner Michael Brand.
Die Zahlen belegten, „dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Der NIPT solle auf Kosten der Krankenkassen nicht standardmäßig, sondern nur bei Risikoschwangerschaften angewandt werden. In vielen Fällen führe die Diagnose Trisomie 21 zur Abtreibung des Kindes.
Unterstützung vom Behindertenverband
Hier sieht auch der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABID), Marcus Graubner, ein Problem. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Situation, wo Kinder mit Trisomie 21 nicht als Stigma angesehen werden, sondern als eine Bereicherung“, so Graubner. Die Gesellschaft sei vielfältig und dazu gehöre auch ein Leben mit Behinderung.
Parteiübergreifende Unterstützung
Die Initiative, die von Parlamentariern von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird, zielt auf eine genauere Untersuchung der Umsetzung. Konkret sieht der Antrag der Gruppe vor, dass das Parlament die Regierung zu einem Monitoring auffordern soll, um zu belastbaren Daten zu kommen. Außerdem solle ein Expertengremium eingesetzt werden, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft. Über den Antrag soll nun zunächst in den Ausschüssen beraten werden.
Bereits 2024 gab es in der vergangenen Wahlperiode einen Anlauf für eine solche Initiative. Es kam dann aber zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags wegen des Bruchs der Ampelkoalition.
Source: tagesschau.de