Buffalo: Supermarkt-Attentäter bekennt sich schuldig
Der Mann hatte Mitte April vor und in einem Supermarkt schwer bewaffnet das Feuer eröffnet – und wurde noch am Tatort festgenommen: Rund ein halbes Jahr nach dem mutmaßlich rassistisch motivierten Anschlag auf Schwarze in einem US-Supermarkt hat sich der Schütze vor Gericht schuldig bekannt. Er hatte bei seiner Tat in der Stadt Buffalo zehn Menschen getötet und drei weitere verletzt.
Der 19-jährige Schütze ist im Bundesstaat New York unter anderem wegen Inlandsterrorismus und wegen Mordes als Hassverbrechen angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.
Die Ermittler gehen von einem rassistischen Motiv des Beschuldigten aus – 11 der insgesamt 13 Opfer waren schwarz . Im Internet war zudem ein 180-seitiges Manifest mit rassistischen und gewaltbereiten Aussagen aufgetaucht, das dem Beschuldigten zugeschrieben wird.
Supermarkt gezielt ausgewählt
Der bekennende Rassist hatte sich für seinen Angriff einen Markt in einem überwiegend von Schwarzen bewohnten Viertel der Stadt im Bundesstaat New York ausgesucht, so die Staatsanwaltschaft. Er fuhr demnach eigens drei Stunden von seinem Wohnort in der Nähe von Binghamton, New York, zu dem Supermarkt, nachdem er den Anschlag wochenlang geplant hatte.
Laut Polizei hinterließ er vor dem Angriff ein rassistisches Manifest im Internet und übertrug die Schießerei per Livestream in den sozialen Medien.
»Es wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass er dieses grausame Motiv hatte und in etwas mehr als zwei Minuten so viele Afroamerikaner wie möglich ermordete«, sagte John Flynn, Staatsanwalt des Erie County. »Heute wurde der Gerechtigkeit Genüge getan.« Medienberichten zufolge ist die Urteilsverkündung für den 15. Februar angesetzt.
Der zum Zeitpunkt des Angriffs 18 Jahre alte Angeklagte hatte zunächst auf nicht schuldig plädiert, nachdem eine Grand Jury im Juni Anklage erhob. In der separaten Anklageschrift, die nach Bundesrecht bei einem anderen Gericht eingereicht wurde, wird Gendron wegen 27 Hassverbrechen und Schusswaffendelikten angeklagt. Die mit den Vorwürfen nach Bundesrecht verbundenen Strafen sind meist höher als die auf bundesstaatlicher Ebene, auch die Todesstrafe wäre dabei möglich.