Gesetzentwurf: Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden
Wer das Existenzrecht Israels leugnet, soll bestraft werden können. Die hessische Landesregierung will einen solchen Gesetzentwurf dem Bundesrat vorlegen. Kritik an Israel soll weiter möglich bleiben.
Im Kampf gegen Antisemitismus geht die schwarz-rote Landesregierung den nächsten Schritt: mit einem Gesetzentwurf, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Die Initiative soll am 8. Mai – dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nazi-Regime vor 81 Jahren – im Bundesrat eingebracht werden. Die Details haben Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) am Donnerstag in Frankfurt vorgestellt.
„Der 7. Oktober hat so vieles auf einen Schlag verändert“, sagte Rhein im Jüdischen Gemeindezentrum Frankfurt. Der Tag vor dreieinhalb Jahren sei ein Tag des Schmerzes, des Schreckens, aber auch ein Tag der Warnung. Seitdem habe es eine neue Welle des Antisemitismus auf der Straße gegeben. Es sei „unerträglich, dass Parolen gebrüllt werden, von denen wir nie dachten, dass sie je wieder auf deutschen Straßen gerufen werden“, so der Ministerpräsident.
Rhein: Legitime Einschränkung der Meinungsfreiheit
Am 7. Oktober 2023 überfielen Mitglieder der palästinensischen Terrororganisation Hamas Kibbuzim und ein Musikfestival im Süden Israels. Sie ermordeten über 1.200 Israelis und verschleppten weitere Personen als Geiseln in den Gazastreifen. Als Reaktion griff die israelische Armee die Hamas in dem dicht besiedelten und abgeriegelten Küstenstreifen an. Sie tötete dabei zehntausende Menschen, darunter viele Zivilisten.
„Es geht nicht darum, Kritik an Israel zu verbieten“, betonte Rhein. Friedliche Debatten sollten weiter möglich sein. Allerdings schränke der Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit ein. Denn die Zahl der durch den Bundesverband Rias registrierten antisemitischen Vorfälle sei deutschlandweit von insgesamt 1.957 im Jahr 2020 auf 8.627 im Jahr 2024 gestiegen. „Es braucht nicht nur Worte der Solidarität, sondern klaren Schutz“, findet der hessische Ministerpräsident.
Künftig Haft- oder Geldstrafen möglich
Der Gesetzentwurf soll demnach eine Lücke im Strafrecht schließen. Bislang ist die Leugnung des Existenzrechts Israels nicht explizit strafbar. Gerichte müssen sich anderer Paragrafen, wie beispielsweise dem, der Volksverhetzung verbietet, bedienen.
„Bisher war die Kreativität groß, bestehende Strafgesetze zu umgehen“, sagte Justizminister Heinz. Antisemitische Codes seien auf Israel und nicht auf Juden in Deutschland projiziert worden. „Man hat das ganz bewusst zum Vehikel gemacht, um diese Parolen schreien zu können.“
Geht es nach dem Willen der hessischen Landesregierung, soll damit künftig Schluss sein. Überführte Täter sollen mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können.
Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit den Lehren aus dem Holocaust. Die Gründung Israels sei essenziell mit der Ermordung von sechs Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg durch Nazi-Deutschland verbunden.
„Mit der Verneinung des Existenzrechts des jüdischen Staates Israel ist die Ablehnung einer aus dem Holocaust erwachsenen Verantwortung der Staatengemeinschaft und der Bundesrepublik verbunden, eine sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden zu errichten und zu bewahren“, heißt es im Gesetzentwurf.
Gerichte müssen Gesetz erst auslegen
Welche Parolen genau künftig strafbar sind, müssen Gerichte entscheiden. Eindeutig geregelt ist das im Gesetz nicht. „Die Parole ‚From the River to the Sea‘ muss man generell immer in den Zusammenhang stellen“, findet Justizminister Heinz. Die Parole wird häufig auf Pro-Palästina-Demonstrationen gerufen und gilt als umstritten.
Es gebe aber eindeutige Beispiele, so Heinz. Zum Beispiel wenn die Israel-Flagge ausgekreuzt werde oder in der Mülltonne lande. „Wenn das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer nur noch für Araber und Palästinenser da sein soll und nicht mehr für Juden, das wäre aus meiner Sicht ein klarer Anwendungsfall“, sagte der Justizminister.
Kritiker befürchten sogar mehr Antisemitismus
Kritiker befürchten, der Gesetzentwurf könne zu einer Verunsicherung in der Gesellschaft führen. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt, findet, der Entwurf verfolge gute Absichten. Ihn treibt aber die Sorge um, es könne schwer sein, die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und strafbarer Handlung zu ziehen.
„Es kann zum Beispiel sein, dass ein ultraorthodoxer Jude aus theologischen Gründen die Existenz des Staates Israel bestreitet, weil orthodoxe Juden sagen, man sollte im Exil bleiben, bis der jüdische Messias kommt“, gibt Mendel zu bedenken: „Soll das auch unter Strafe gestellt werden?“
Es werde unmöglich sein, zu unterscheiden, wann eine zulässige Leugnung des Staates Israel vorliege und wann nicht, glaubt Mendel. Letztlich könnte eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit antisemitische Einstellungen sogar verstärken, fürchtet er.
Hessische Initiative ist nicht neu
Laut Justizministerium ist das von Mendel benannte Beispiel orthodoxer Juden explizit vom Gesetzentwurf ausgenommen. Heinz zeigte sich darüber hinaus offen für eine Diskussion des Entwurfs. „Womit ich nicht leben kann, ist, einfach zu sagen: Das geht nicht.“
Das Engagement der hessischen Landesregierung in dieser Sache ist nicht neu. Bereits 2023 brachte Heinz‘ Amtsvorgänger, der heutige Innenminister Roman Poseck (CDU), eine entsprechende Initiative in der Justizministerkonferenz ein. Doch bislang ist daraus kein Gesetz entstanden.
Jüdische Gemeinde Frankfurt: Initiative „längst überfällig“
Benjamin Graumann, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, begrüßt den vorgelegten Entwurf, auch wenn er seiner Ansicht nach „längst überfällig“ sei. „Judenhass beginnt niemals mit Gewalt, sondern mit Worten, und die werden immer aggressiver“, so Graumann.
Jüdisches Leben sei nicht mehr frei, sagte Graumann. Viele Jüdinnen und Juden trauten sich nicht mehr, sich offen auf der Straße zu erkennen zu geben. „Die Worte ‚Nie Wieder‘ sind in Gedenkreden falsch platziert. Sie bedeuten: Heute handeln, damit es morgen nicht zu spät ist.“
Während Graumann hofft, das Gesetz werde jüdisches Leben besser schützen, kann es aus seiner Sicht nur der Anfang sein. „Judenhass verschwindet nicht durch ein Gesetz.“ Er fordert deshalb mehr Investitionen in Bildung. „Unwissenheit ist der größte Nährboden für Hass“, so Graumann.
Damit der vorgelegte Entwurf zu einem Gesetz wird, muss er über den Bundesrat in den Bundestag gelangen. Graumann appellierte an die anderen Bundesländer, sich der hessischen Initiative anzuschließen: „Wer zögert, lässt den Hass gewinnen.“
Source: tagesschau.de