„Keine harmlose Partydroge“: Minderjährige die Erlaubnis haben kein Lachgas mehr kaufen
„Keine harmlose Partydroge“Minderjährige dürfen kein Lachgas mehr kaufen
12.04.2026, 10:53 Uhr
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Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit dem heutigen Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken umfasst außerdem „K.-o.-Tropfen“, wie sie etwa Sexualstraftäter einsetzen.
Dem Inkrafttreten ging eine Übergangszeit von drei Monaten voraus, um die Umstellung im Handel und an Automaten möglich zu machen. Die vorherige Bundesregierung verfolgte ähnliche Pläne, die sie wegen ihres vorzeitigen Endes nicht mehr realisieren konnte. In der Folge wurden teilweise schon regionale Lachgas-Verbote eingeführt.
Wo ist das Problem?
„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, sagte CDU-Ministerin Warken schon zum Parlamentsbeschluss. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft wird Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.
Was regelt das Gesetz bei Lachgas?
Unterbunden werden soll die bisher recht leichte Verfügbarkeit. Künftig fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Gibt es Ausnahmen?
Weil das Gas auch zu anderen Zwecken verwendet wird, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.
Was sagen Polizei- und Medizinexperten?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne. Denn dass der Lachgas-Konsum vor allem im Partykontext massiv zugenommen hatte, liege unter anderem an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für nötig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist – sie entspreche etwa einem Luftballon-Volumen und könnte leicht für den Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.
Was sollte laut Ärzten nun folgen?
Die Bundesärztekammer dringt auf „ausreichende Kontrollen“. Verstöße müssten entsprechend geahndet werden, sagte Vorstandsmitglied Christine Neumann-Grutzeck. „Der Erfolg von Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz hängt maßgeblich von der Umsetzung ab.“ Die Aufsichtsbehörden seien hierbei gefordert. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. „Diese Behörden überwachen die Einhaltung des Gesetzes, ermitteln Verstöße und leiten Strafverfahren ein.“ Die Bundesärztekammer appellierte, Konsum und Missbrauch weiter zu beobachten, „um mit klugen Maßnahmen dagegen zu wirken und das Gesetz, wenn nötig, nachzuschärfen“.
Was wird bei K.-o.-Tropfen geregelt?
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Wenige Minuten nach der Einnahme wird den Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck von der CDU sprach von „einem Mittel gezielter chemischer Gewalt“. Daher wurde verboten, beide Substanzen auf den Markt zu bringen. Untersagt wurden auch Handel und Herstellung.
Source: n-tv.de