Verfassungsrichter in Polen: Wenn dieser Präsident die Eidabnahme verweigert

In Polen hat der Streit um neu gewählte Verfassungsrichter eine weitere Eskalation erfahren. Nachdem Präsident Karol Nawrocki in der vergangenen Woche nur zwei von sechs gewählten Richtern den Eid abgenommen hatte, legten die vier anderen Richter am Donnerstag in Warschau alternativ ihren Eid vor dem polnischen Parlament ab.
Jeder von ihnen begann mit den Worten „Ich richte mich an den Präsidenten der Republik Polen“ und setzte fort mit „Ich schwöre dem Präsidenten der Republik Polen“. Zu der Zeremonie waren auch die beiden Richter erschienen, die ihren Eid bereits vor Nawrocki abgelegt hatten. Sie alle hatten dazu den Präsidenten eingeladen, der jedoch nicht erschien.
„Der Präsident der Republik Polen erkennt auf keinen Fall an, was heute im Sejm geschehen ist“, erklärte der Leiter der Präsidialkanzlei, Zbigniew Bogucki. Das sei keine Amtseinführung, sondern „eine politische Farce, Groteske, eine Art politisches Theater“.
Wer verstieß gegen das Gesetz?
Mitte März hatte der Sejm mit der erforderlichen Dreifünftelmehrheit sechs Verfassungsrichter gewählt. Diese müssen laut Gesetz einen Eid vor dem Präsidenten ablegen, bevor sie ihr Amt antreten. Bisher war dies stets eine Formsache, doch Nawrocki, der sich als erklärter Gegner der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk versteht, wich von diesem Verfahren ab. Indem er nur zwei Richter zur Eidabnahme in das Präsidialamt einlud, verstieß er nach Auffassung maßgeblicher Juristen gegen die Verfassung.
Dem Präsidenten stehe es nicht zu, die Eidabnahme zu verweigern, hinauszuzögern oder vom Parlament gewählte Richter abzulehnen. Andere Juristen sind dagegen der Auffassung, dass das Dienstverhältnis der Richter erst im Moment der Eidabnahme durch den Präsidenten beginnt.
Regierung erkennt Urteile des Verfassungsgerichts nicht an
Die Präsidialkanzlei begründete die „Auswahl“ damit, dass während der Amtszeit Nawrockis nur zwei Verfassungsrichter-Stellen vakant geworden seien, weshalb er auch nur zwei neu gewählten den Eid abgenommen habe. Davon jedoch steht nichts im Gesetz.
Tatsächlich steckt dahinter ein Machtkampf um das Gericht, das die nationalkonservative Partei PiS in ihrer Regierungszeit mit einfacher Mehrheit mit Gefolgsleuten besetzt hatte. Das führte zu einer Klage der EU-Kommission gegen Polen, der der Europäische Gerichtshof in vollem Umfang stattgab.
Da Verfassungsrichter nur einmal für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden können, ergibt sich durch das Ausscheiden von PiS-Richtern die Chance, das Gericht unabhängig zu besetzen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, so wie es Tusk im Wahlkampf versprochen hat. Indem Nawrocki nur zwei Richtern den Eid abnahm, sicherte er zwar die Arbeitsfähigkeit, aber bis auf Weiteres auch die Kontrolle der PiS über das Gericht. Die Regierung erkennt Urteile des politisierten Verfassungsgerichts nicht an.
Source: faz.net