Hohe Kraftstoffpreise: Kartellamtschef bemängelt lange Zeit Gerichtsprozesse

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat Hoffnungen auf eine schnelle Wettbewerbskontrolle der Tankstellen gedämpft – und er macht dafür nicht zuletzt die Dauer von Gerichtsverfahren verantwortlich. Seit einem Jahr warte er auf Auskünfte über den Benzinmarkt von Unternehmen, sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). „Wir haben Auskunftsbeschlüsse verschickt. Dagegen haben Unternehmen im Juli vergangenen Jahres im Eilverfahren Beschwerde eingelegt, sie wollen einige Fragen nicht beantworten. Jetzt haben wir im Juli eine Verhandlung am Oberlandesgericht Düsseldorf.“

Ende März hatte die Bundesregierung das Verfahren zwar beschleunigt, aber: „Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal. Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern.“

„Auch über die Dauer von Gerichtsverfahren sprechen“

In der F.A.S. warb Mundt für Geduld. „Die öffentliche Meinung geht schnell von Abzocke aus. Aber wir sind eine rechtsanwendende Behörde und müssen rechtsstaatliche und gerichtsfeste Entscheidungen fällen.“

Und zur Wahrheit gehöre auch: Es gebe nachvollziehbare Gründe für gewisse Preissteigerungen. „Die Gretchenfrage ist, ob tatsächlich missbräuchlich darüber hinaus gegangen wurde. Der berühmte zusätzliche Schluck aus der Pulle. Wir müssen uns ein Urteil auf der Basis ermittelter Tatsachen machen. Und – wenn die Tatsachen das nahelegen – den Missbrauch gerichtsfest nachweisen, genau das ist unsere Aufgabe.“

Der Präsident des Bundeskartellamts erinnerte an die Gerichtsprozesse in einem Verfahren gegen Facebook. Das Verfahren sei zweimal vom Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof gegangen, zurück zum Oberlandesgericht, zum Europäischen Gerichtshof und wieder zum Oberlandesgericht.

„Ich möchte hier ausdrücklich nicht die Gerichte kritisieren, und Rechtsschutzmöglichkeiten der Unternehmen sind selbstverständlich rechtsstaatlich geboten. Aber wenn wir über die Dauer der Verfahren reden, müssen wir irgendwann auch einmal über die Dauer von Gerichtsverfahren sprechen, das müssen wir miteinbeziehen.“