Nahverkehr: Ministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren – Union lehnt ab

Wegen Schwarzfahrens kommt es immer wieder zu langwierigen Verfahren. Justizministerin Stefanie Hubig drängt auf eine Reform, die Union spricht sich dagegen aus.
Wer im öffentlichen Nahverkehr ohne Ticket erwischt wird, muss hierzulande eine Strafe zahlen. Wenn das nicht geschieht, droht schlimmstenfalls das Gefängnis. Damit soll nun aber bald Schluss sein. Zumindest wenn es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD geht. Sie sprach sich jetzt für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens aus. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Wegen überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellt sie die derzeit geltende Praxis infrage. Sie fragt: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Derzeit würden die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden, so die Ministerin. Diese könnten anderswo sinnvoller eingesetzt werden.
Schwarzfahren bindet Ressourcen in der Justiz
Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Unterstützung erhält Hubig jetzt vom „Deutschen Anwaltverein“ (DAV). Auch der drängt auf eine Entkriminalisierung. „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagt Swen Walentowski vom DAV. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es Kritik an einer möglichen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der „Rheinischen Post“: „Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt.“ Man laufe Gefahr, „dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht“.
Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. „Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen“, sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei. Oftmals handele es sich dabei auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Wie wahrscheinlich ist eine Schwarzfahr-Reform?
Dass aus Sicht von Hubig viel dafür spricht, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, heißt nicht, dass eine entsprechende Reform schon auf dem Weg wäre. Andere Projekte, wie ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt, stehen in ihrem Haus aktuell stärker im Fokus – zumal der Koalitionspartner abwinkt.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagt, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden. Für ihn stehe daher fest: „Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden.“
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DPA
akr / jha
Source: stern.de