Sonntags Geöffnet: Das Touristenprogramm an welcher Seeufer ist in Gefahr
An diesem Ostersonntag wird reges Treiben sein in den Straßen von Wismar und Stralsund, im Ostseebad Binz und in Waren (Müritz). Ein Sonntag wie jeder andere zwischen Mitte März und Ende Oktober – weil viele Geschäfte die „Bäderregelung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern nutzen und ihre Ladentüren öffnen. Doch die Gewerkschaft Verdi hat dagegen geklagt, und das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Verordnung für unwirksam erklärt. Der im Grundgesetz verankerte Sonn- und Feiertagsschutz werde nicht gewahrt, so das Gericht. Der Fall wird bundesweit aufmerksam beobachtet, denn ausgiebiges Shoppen am Sonntag ist auch in anderen Landesteilen gang und gäbe. In bayerischen Urlaubsorten beispielsweise, aber auch in Schleswig-Holstein, also auch an der Ostseeküste, gleich westlich von Mecklenburg-Vorpommern.
„Nach fünf Stunden ist auch gut mit Wellness“
Noch gibt es keine detaillierte Urteilsbegründung, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch in Mecklenburg-Vorpommern herrscht helle Aufregung. Tourismus und Einzelhandel sind wichtige Wirtschaftszweige, und sie sind eng verflochten. „Mal durch die Geschäfte gehen, wenn das Wetter nicht ganz so toll ist, das gehört zum Urlaub dazu“, erklärt Jochen Schulte, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Oder wie Krister Hennige anmerkt: „Nach fünf Stunden ist auch mal gut mit Wellness“.
Hennige ist Präsident der Handelskammer Neubrandenburg und selbst Hotelier auf Usedom. Er hat viel Geld in die Wellnessangebote für seine Kunden gesteckt. „Saisonverlängernde Maßnahmen“ werden solche Investitionen genannt, die das Land jahrelang gefördert hat. Der Effekt dieser Subventionen wäre dahin, wenn es die Sonntagsöffnung im Handel nicht mehr gäbe. Seine Kunden wären verärgert und würden womöglich einen anderen Urlaubsort suchen, erwartet jedenfalls Hennige. Hoteliers, Gastronomen und Händlern seien sich alle einig, dass man die Sonntagsöffnung brauche.
Während die offenen Läden ein zusätzliches Argument für Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern liefern, bringen wiederum die Touristen ihre Kaufkraft ins Land. „Die brauchen wir zur Stabilisierung unseres Handels“, mahnt Kristin Just, Geschäftsführerin für den Handelsverband Nord in Mecklenburg-Vorpommern: „Manche Händler machen 20 oder 30 Prozent ihres Umsatzes an den Sonntagen. Die Unternehmen sind darauf angewiesen.“
Geöffnet an 36 von 52 Sonntagen und an sechs Feiertagen
Gewerkschafter Bert Stach kennt die Argumente und kann sie ein Stück weit auch nachvollziehen. Wenn Galeria in Wismar sage, man brauche zwölf verkaufsoffene Sonntage für den nötigen Umsatz, dann sei das akzeptabel, signalisiert der Verdi-Mann. Aber mit der aktuellen Öffnungszeitenverordnung sei das verfassungsrechtlich gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt. Die Richter am Oberverwaltungsgericht sehen das ähnlich, wie in der mehrstündigen mündlichen Verhandlung deutlich wurde. An 36 von 52 Sonntagen und zusätzlich an sechs Feiertagen dürfen die Läden aktuell öffnen – ein erheblicher Anteil, wie Richter David Gesche sagte. Zudem sei das zugelassene Warenangebot nicht wesentlich begrenzt.
Räumlich seien von den Sonderregelungen 23 Prozent der Bevölkerung im Land betroffen, rechnete der Vorsitzende Richter Martin Redeker vor. In der aktuellen Verordnung sind 84 Orte aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Städte Stralsund und Schwerin wegen ihrer Welterbestätten, doch die Richter meldeten Zweifel an, ob etwa das Plattenbauviertel Großer Dreesch in Schwerin touristisch geprägt sei. „Unser Vorschlag: wir benennen konkrete Straßenzüge. Wir wissen, wo der Handel vor Ort den Tourismus stützt“, bietet Kristin Just die Unterstützung des Handelsverbands für die Erarbeitung einer neuen Verordnung an, die juristisch noch haltbar wäre.

„Wir erwarten eine Lösung. Das ist elementar für uns“, bekräftigt Uwe Hornung, Geschäftsführer der Kaufhauskette Stolz, die mit knapp 40 Standorten unter Ostseeurlaubern ein Begriff ist. Tagestouristen, vor allem Familien, die gemeinsam entspannt shoppen gehen wollten, machen einen großen Teil des Publikums am Sonntag aus. Genauso wichtig sind aber auch die Urlauber, die plötzlich feststellen, dass sie Handykabel, Hausschuhe oder Halstuch vergessen haben. „Wir sind Problemlöser vor Ort“, erklärt Hornung. Der Konkurrenzdruck indes wird größer – und er kommt nicht von den Läden nebenan, sondern von Amazon, Temu, Shein oder Tiktok-Shops, die natürlich auch an Ferienadressen liefern. „Alle träumen von Flaniermeilen und Begegnungsorten“, mahnt Hornung mit Blick auf den Einfluss des Onlinehandels.
Ähnlich wie Hornung berichten auch andere Händler von ihrer Sorge, was passieren könnte, wenn der Sonntagsverkauf stark eingeschränkt würde. Gert Griehl etwa, der genau weiß, dass die Premium-Sportswear in seinen „Pier 14“-Geschäften ganz überwiegend von Touristen gekauft wird. Oder Susanne Fuchs, die neben Bekleidung auch Taschen, Uhren, Schmuck und Geschenkartikel anbietet. Fuchs hätte vor allem gern mehr Freiraum für eigene Entscheidungen, sowohl was die Uhrzeiten als auch die Wahl der offenen Sonntage angeht, die sie für ihre Boutiquen („Männersache“, „Frauensache“) tendenziell eher im Herbst nutzen würde, oder unmittelbar nach Weihnachten.

„Ich erwarte, dass das Wirtschaftsministerium jetzt unsere Empfehlungen hört“, fordert Krister Hennige von der IHK Neubrandenburg: „Wir kennen uns aus.“ Auch Verdi-Fachbereichsleiter Bert Stach betont: „Für eine neue Verordnung sind wir sofort gesprächsbereit.“ Staatssekretär Jochen Schulte, der den verunfallten Wirtschaftsminister Wolfgang Blank vertritt, ist sich längst klar darüber, dass es eine alternative Verordnung für die Regelung der Sonntagsöffnung geben soll: „Wir brauchen Rechtssicherheit. Für Unternehmen wie für Arbeitnehmer.“ Wenige Wochen vor der Landtagswahl dürfte es ihm wichtig sein, dass Ruhe einkehrt. Dennoch werde das Land zweigleisig fahren, kündigt Schulte an. Sobald die Urteilsbegründung vorliege werde man sie genau analysieren – und eine Nichtzulassungsbeschwerde prüfen. Damit könnte der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht werden.
„Das Grundgesetz gilt auf beiden Seiten der Lübecker Bucht“
„Das Grundgesetz muss auf beiden Seiten der Lübecker Bucht in gleicher Weise gelten“, so Schulte: Die Öffnungszeitenregelung in Schleswig-Holstein sei nahezu identisch. Deshalb hatte man auch nicht damit gerechnet, dass Verdi wirklich vor Gericht ziehen wolle, obwohl die Gewerkschaft das angekündigt hatte. Jetzt warnt Bert Stach wieder: Auch die Regelung im Nachbarland sei von Verdi nur geduldet, unter der Voraussetzung, dass ihre Geltung bis Ende 2028 beschränkt sei und es bis dahin eine Evaluierung geben müsse. Bei der Beurteilung dort spielt unterdessen eine neue Entwicklung eine große Rolle. Immer häufiger gibt es in Schleswig-Holstein sogenannte Automaten-Supermärkte. Die kleinen Geschäfte, die mit Karte und Self-Scanning funktionieren, kommen ohne Verkaufspersonal aus und könnten theoretisch immer Waren anbieten – weshalb in Kiel über Erlaubnis für sonntags nachgedacht wird. Wenn das käme, wäre die Versorgung der Bevölkerung als gewährleistet anzusehen, hat Verdi-Mann Stach im Gespräch mit Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen schon angekündigt, was durchaus als Warnschuss zu verstehen ist. Denn damit gäbe es für die Sonntagsöffnung in einigen Orten noch ein Argument weniger.
Vorläufig wird sich an der Ostseeküste aber wohl wenig ändern, weil die gerichtliche Klärung noch Zeit braucht. Allzeit überall geöffnete Geschäfte darf man an Ostern trotzdem nicht erwarten. „Es muss auch mal konsumfreie Zeit geben. Warum muss man den Menschen immer was anbieten“, erklärt Ladeninhaberin Susanne Fuchs ihre Position: „Für uns ist der Ostersonntag ein Familientag.“