Debatte um Offshore-Firmen: Was nach sich ziehen die „Panama Papers“ gebracht?

Vor dem Landgericht Köln wird derzeit eines der wichtigsten Gerichtsverfahren des Jahres verhandelt. Doch dort steht keine prominente Person vor Gericht. Und die Entscheidung der Strafkammer wird nicht die Tragweite einer Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe entfalten. In Köln muss sich Christopher Z., gebürtiger Schweizer mit einem Pass aus Panama, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Der Schaden für den Fiskus soll bei 13,4 Millionen Euro liegen.
Steuerhinterziehung, Vereinigung – und Panama? Der angeklagte Jurist war lange Jahre Partner der mittlerweile aufgelösten Kanzlei Mossack Fonseca und soll gegen Honorar steinreichen Investoren und vermögenden Privatpersonen bei der Vermittlung an sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama und weiteren „Steueroasen“ geholfen haben. Im Kern ging es darum, Zahlungsflüsse und Kapitalanlagen vor den Finanzbehörden zu verschleiern.
Am heutigen Freitag ist es genau zehn Jahre her, dass Mossack Fonseca und die mit ihr eng verbundene und im Verborgenen arbeitende Industrie an Briefkastenfirmen über Nacht auf der ganzen Welt bekannt wurden. Ein Datenleck mit mehr als 11,5 Millionen Dokumenten war dem internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) zugespielt worden, hierzulande berichtete maßgeblich die „Süddeutsche Zeitung“ über die Machenschaften von Anwälten, Beratern und Superreichen, die heute unter der Chiffre „Panama Papers“ bekannt sind.
Nahezu jeden Tag brachten die Recherchen neue Namen von Politikern, Prominenten und Spitzensportlern ans Licht, die ihr Vermögen mithilfe von Mossack Fonseca und ähnlichen Dienstleistern vor dem Fiskus versteckt hatten. Viele Leser der Artikel und Zuhörer der Podcasts erfuhren so vermutlich erstmals, wo es auf der Welt Niedrigsteuersätze und Schnellverfahren für „Briefkastenfirmen“ gibt. Die „Panama Papers“ deckten nicht nur legale Strategien zur Steuervermeidung auf, sondern legten auch unerkannte Steuerdelikte und Geldwäsche offen.
So manches Staatsoberhaupt geriet in Erklärungsnot
Die Veröffentlichungen brachten auch Politiker in höchsten Ämtern und konstitutionelle Staatsoberhäupter in Erklärungsnöte. Islands Regierungschef Sigmundur David Gunnlaugsson trat zurück, ebenso geriet der britische Premierminister David Cameron wegen der Offshore-Geschäfte seines verstorbenen Vaters immens unter Druck. Auch der frühere ägyptische Präsident Mohammed Hosni Mubarak und der ehemalige spanische König Juan Carlos I. wurden mit den „Panama Papers“ in Verbindung gebracht – und die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Der Skandal rief die Politik in Brüssel und in Berlin auf den Plan. Im Frühjahr 2016 war der Ruf nach mehr Transparenz in aller Munde. Diejenigen, die Geld verstecken, und diejenigen, die ihnen dabei helfen würden, könnten nicht mehr sicher sein, „dieses Geschäft im Dunkeln ungestört vollziehen zu können“, sagte Norbert Walter-Borjans (SPD), damals Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Mit Blick auf den schwierigen internationalen Austausch mahnte der spätere SPD-Vorsitzende an, dass beim Austrocknen dieses Sumpfes „auch die Frösche mit am Tisch sitzen“.
Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, schon mehr als 100 Länder würden sich am automatischen Informationsaustausch beteiligen. Wer sich verweigere, würde auf eine „schwarze Liste“ gesetzt, kündigte Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) an. Zugleich verwies Schäuble darauf, dass mit der Globalisierung nationale Regelungen im Alleingang gar nichts nützen würden. Dafür brauche es globale Regeln, und das könne mühsam werden.
Zugleich wollte die Merkel-Regierung schnell Konsequenzen ziehen: Der Bund nahm neue Verhandlungen mit Panama über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens auf. Noch im Sommer 2016 brachte die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative auf den Weg, die auf zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten abzielte und den Finanzbehörden einen besseren Überblick über ausländische Domizilgesellschaften – so der steuerliche Begriff für Briefkastenfirmen – verschaffen sollte. Hochbrisant an dem Entwurf war, dass das in der Abgabenordnung geregelte steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden sollte.
400.000 Briefkastenfirmen, allein auf den Britischen Jungferninseln
Im Gesetzgebungsverfahren erntete das Vorhaben viel Kritik. Dadurch würden faktisch alle Wirtschaftsunternehmen in Nicht-EU-Ländern „unter Generalverdacht“ gestellt, monierten Spitzenverbände der Wirtschaft. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit verwies auf die vielen offenen Lücken, die das Gesetz nicht schließen werde – laut Recherchen soll es Anfang 2017 allein auf den Britischen Jungferninseln 400.000 Briefkastenfirmen geben. Im April 2017, kurz nach dem ersten Jahrestag der „Panama Papers“, wurden neue Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken und Steuerumgehung beschlossen. Finanzminister Schäuble dämpfte sogleich die Hoffnungen. Man dürfe keine falschen Erwartungen schüren, „weil man dann hinter der Komplexität der Wirklichkeit zurückbleibt, und das ist dann der Nährboden für die Demagogen“, mahnte der CDU-Politiker.
Auch Strafverfolger und Steuerfahnder blieben nicht untätig. 2017 erwarb das Bundeskriminalamt Millionen von Daten zu den „Panama Papers“ und anderen Offshore-Leaks. Eine umfangreiche Sichtung, Delegation von Aufgaben und Weitergabe von Informationen begann. Davon profitierten die Steuerverwaltungen der Länder, Staatsanwaltschaften sowie auch mindestens 17 andere europäische Staaten, mit denen das BKA Informationen teilte. Viele Ermittlungen liefen im Verborgenen, einzelne Durchsuchungen von Banken wirkten hingegen fast wie inszeniert.
So schwärmten im Spätherbst 2018 gut 170 Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt, des BKA, der Steuerfahndung und der Bundespolizei bei einer Razzia in der Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt und vier weiteren Standorten aus. Der Vorwurf: Über eine Gesellschaft der Bank auf den Britischen Jungferninseln sollen im Jahr 2016 über 900 Kunden mit einem Geschäftsvolumen von 311 Millionen Euro betreut worden sein. Nicht nur die belastenden Daten der „Panama Papers“ setzten die Banken unter Stress. Auch der EU-Gesetzgeber verschärfte mit Richtlinien die Vorgaben zu Geldwäschemeldungen und Compliance – eine Aufgabe, die Kreditinstitute bis heute stark auslastet.
Zum Zeitpunkt der Durchsuchung der Deutschen Bank gab es den Ausgangspunkt der „Panama Papers“ bereits nicht mehr: Mossack Fonseca, mitgegründet von dem deutschen Auswanderer Jürgen Mossack, sah sich mit zahlreichen Forderungen und Strafverfahren konfrontiert. Mossack und Kanzleimitgründer Ramón Fonseca mussten zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Im Jahr 2018 stellten die Partner die Geschäfte ein, alle Standorte der Kanzlei wurden aufgelöst. Über Jahre ermittelten panamaische Behörden gegen die einstigen Star-Anwälte, doch erst 2021 erfolgte eine Anklage, unter anderem wegen des Vorwurfs der Geldwäsche. Das Verfahren gegen 28 Angeklagte, eines der größten Wirtschaftsprozesse in der Geschichte des lateinamerikanischen Landes, begann schließlich mit viel Verzögerung im April 2024; kurz darauf verstarb Ramón Fonseca. Obwohl die Staatsanwaltschaft teilweise bis zu zwölf Jahre Haft forderte, sprach das Gericht in Panama City alle Angeklagten frei.
Anlässlich des zehnten Jahrestags der „Panama Papers“ hat die Hilfsorganisation Oxfam in dieser Woche eine neue Studie zu Offshore-Systemen und Steuervermeidung veröffentlicht. Laut Schätzungen von Oxfam waren 2024 unversteuerte Vermögen in Höhe von 3,55 Billionen US-Dollar in Steueroasen und auf nicht gemeldeten Konten im Ausland versteckt. Diese Summe übersteigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Frankreichs und ist mehr als doppelt so hoch wie das kombinierte BIP der 44 am wenigsten entwickelten Länder der Welt.
„Die Panama Papers haben offengelegt, wie sich Superreiche systematisch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, indem sie Milliarden in Steueroasen verstecken“, sagt Manuel Schmitt, Referent für soziale Ungleichheit bei Oxfam Deutschland. Zehn Jahre später ist für ihn klar: „Das Problem besteht fort, und wir alle zahlen den Preis. Dieses Geld fehlt für Schulen, Krankenhäuser und Klimaschutz – bei uns und weltweit. Wer sich so der Finanzierung des Gemeinwohls entzieht, verschärft die Ungleichheit und untergräbt unsere Demokratie.“
Nach Jürgen Mossack wird weiterhin mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet. Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft Köln der F.A.Z. mit, dass sie weiter gegen den deutschen Mitgründer der Kanzlei ermittelt. Insgesamt habe die Auswertung der Steuerfahndung in Deutschland mehr als 800 Offshore-Gesellschaften mit „wirtschaftlichen Berechtigten“ in Deutschland ergeben, schreibt ein Sprecher der Anklagebehörde. Gegen 700 Personen habe man ermittelt. Nach Bekanntwerden der Datenankäufe der Finanzbehörden sei es zu einer sehr hohen Zahl an Selbstanzeigen gekommen, die auch „Panama-Gesellschaften“ betroffen hätten. Bei Anlegern sei es zu „einem steuerlichen Mehrergebnis“ von rund 50 Millionen Euro gekommen, bei sogenannten Intermediären, also Banken und Vermögensverwaltungen, wurden Geldbußen von 114 Millionen Euro verhängt und Gewinne abgeschöpft – wie hoch diese waren, bleibt offen.
„Der Gesamtkomplex ist insgesamt als abgeschlossen zu betrachten“, zieht der Sprecher Bilanz. Den endgültigen Schlussstrich kann die Kölner Strafjustiz jedoch erst mit Ende des Verfahrens gegen den früheren Mossack-Fonseca-Anwalt Z. ziehen. Mitte April werden die Plädoyers erwartet, dann soll zeitnah ein Urteil folgen – mehr als zehn Jahre nach dem Bekanntwerden der „Panama Papers“.