„Das Erstellen ist erstmal nicht strafbar, nur dasjenige Verbreiten“

Ein Mitarbeiter der niedersächsischen CDU-Fraktion soll ein KI-generiertes, sexualisiertes Deepfake-Video in einer Chatgruppe verbreitet haben. Die Fraktion entließ ihn fristlos. Rechtsanwalt Christian Lödden erklärt den strafrechtlichen Kontext.

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Source: welt.de