Vorwürfe von Fernandes: Ulmen will vom „Spiegel“ Unterlassung in drei Punkten

Der Medienanwalt Christian Schertz hat vor dem Landgericht Hamburg im Auftrag seines Mandanten Christian Ulmen einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ gestellt. Dem Magazin soll es untersagt sein, drei Eindrücke zu dem Vorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ zu erwecken, den seine Exfrau Collien Fernandes gegen Ulmen erhebt.
Dem Antrag zufolge soll es der „Spiegel“ unterlassen, „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen“, Ulmen habe „Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und/oder verbreitet, und er habe „gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht“.
Zudem will Schertz die Behauptung untersagen lassen, Ulmen sei zu einem Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 nicht erschienen, „ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich die frühere Ehefrau des Antragstellers geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war“. Das teilte die Gerichtspressestelle am Mittwochnachmittag mit. Der Verfügungsantrag sei dem „Spiegel“-Verlag am Mittwoch mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt worden. In den nächsten Tagen sei noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.
Collien Fernandes hatte im „Spiegel“ und auf Instagram schwerwiegende Vorwürfe gegen Christian Ulmen erhoben – die mit dem Antrag auf Unterlassung nicht umfasst sind. Ulmen habe in ihrem Namen E-Mails geschrieben und Fake-Profile angelegt. Er habe mit Männern Telefonsex-Gespräche geführt, Sextreffen vereinbart und eine erfundene Gruppenvergewaltigung beschrieben.
Das ganze „Spiel“, schrieb Collien Fernandes auf Instagram, habe Ulmen mehr als zehn Jahre lang betrieben und Hunderten Männern Nacktfotos und Sexvideos geschickt, die den Eindruck vermitteln sollten, sie stammten von ihr. Als sie Ende 2024 Anzeige gegen Unbekannt gestellt habe, habe Ulmen ihr gestanden, er stecke dahinter. Er habe, so Collien Fernandes, „aus einer Art Besitzdenken heraus“ so gehandelt. Weil er sie „besitzt“, könne er sie „anderen Männern zum Sex zur Verfügung stellen. Die Degradierung habe ihm Lust bereitet! Es habe ihn geil gemacht, mich jahrelang zu erniedrigen!“
Ulmens Anwalt Christian Schertz hatte zuvor im Zusammenhang mit der „Spiegel“-Berichterstattung von „unwahren Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ gesprochen und die jetzt erfolgten rechtlichen Schritte angekündigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Source: faz.net