Ulmen reicht Antrag uff einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ ein

Sein Anwalt hatte es bereits angekündigt, nun legt der Schauspieler Christian Ulmen im Streit um die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes rechtliche Schritte ein.

Mit Schriftsatz vom Dienstag habe Ulmens Rechtsanwalt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verlag des Magazins „Der Spiegel“ eingereicht, teilte das Landgericht Hamburg am Mittwoch mit. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht abzusehen.

Der Antrag richtet sich insbesondere gegen drei Aspekte der „Spiegel“-Berichterstattung. Das Magazin soll es unterlassen, durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken oder erwecken zu lassen, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet. Um welche konkreten Passagen in dem Artikel es sich handelt, ist nicht bekannt.

Gleiches gilt für mehrere Äußerungen in der Berichterstattung, die laut dem Anwalt den Verdacht erwecken, Ulmen habe gegenüber seiner früheren Ehefrau wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht.

Zudem soll es der „Spiegel“ unterlassen, in Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 bestimmte Äußerungen (insbesondere „Wer […] fehlt, ist Ulmen“) zu behaupten, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich Fernandes geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war.

Landgericht setzt Frist für Stellungnahme

Laut Landgericht wurde dem Magazin mit einer Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Vor diesem Hintergrund sei nicht bereits in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung zu rechnen.

Der „Spiegel“ hatte zuerst über Vorwürfe der Schauspielerin Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet, die sie auch in Spanien zur Anzeige brachte. Dabei ging es um das Erstellen und Verbreiten gefälschter pornografischer Aufnahmen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Source: welt.de