US-Regierung: Supreme Court berät in Trumps Beisein reichlich Staatsbürgerschaftsrecht

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat eine Anhörung zum Staatsbürgerschaftsrecht in den Vereinigten Staaten begonnen. Gegenstand der Verhandlung ist das in den USA bisher in der Verfassung
verankerte Geburtsrecht, welches das Recht auf die US-Staatsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder vorsieht. Die Trump-Regierung möchte das ändern.

US-Präsident Donald Trump, welcher an der Anhörung teilnahm, plant, dieses Recht unter anderem für die
Kinder von Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus abzuschaffen. Trumps Anwesenheit bei der Anhörung war ungewöhnlich. US-Medien zufolge ist er der erste Präsident, der an der Verhandlung des Supreme Court
persönlich teilnahm. Er verließ jedoch bald nach Beginn wieder die Gerichtssitzung.

Nach seiner Wiederwahl hatte Trump per Dekret verfügt, dass in den USA geborene
Kinder in bestimmten Fällen nicht mehr automatisch die
Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Diese Einschränkung soll für die
Neugeborenen von Migranten gelten, die keine Aufenthaltserlaubnis haben.
Betroffen wären aber auch die Babys ausländischer Reisender oder
Studierender, die in den USA geboren werden.

Verhandlung über Auslegung der Verfassung

Die Richter verhandeln über die Berufung der
US-Regierung gegen das Urteil einer Vorinstanz. Gegen das Trump-Dekret haben Bundesstaaten und
Bürgerrechtsorganisationen Klage erhoben. Ein
Bezirksgericht in New Hampshire hatte im Juli vergangenen Jahres
eine Sammelklage ​gegen Trumps Erlass zugelassen und dessen
Umsetzung vorerst gestoppt. Eine Entscheidung des Supreme Court in dem Fall wird erst im Juni oder Juli erwartet.

Der Vertreter der US-Regierung, Solicitor
General D. John Sauer, rechtfertigte zu Beginn der Anhörung die Einschränkung von ‌Einbürgerungen. ⁠Die
automatische Staatsbürgerschaft durch Geburt würdige „das
unschätzbare und tiefgreifende ​Geschenk der
US-Staatsbürgerschaft“ herab.

In dem Streit geht es um die Auslegung der Verfassung. „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder
eingebürgert wurden und deren Gerichtsbarkeit unterliegen, sind
Bürger der Vereinigten Staaten und des ‌Staates, in dem sie ihren
Wohnsitz haben“, heißt es in dort. Strittig ist die ​Auslegung, wann Personen der
Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. Die Kläger verweisen dagegen ‌auf ein Grundsatzurteil des
Supreme Court aus dem Jahr 1898, das Kindern ausländischer
Staatsangehöriger die Staatsbürgerschaft durch Geburt in den ​USA
gewährt.