Business-Ticker: Frühere Wirecard-Managerin nachdem Deutschland ausgeliefert

Dritter Strafprozess im VW-Dieselskandal

Zum dritten Mal kommt im Dieselskandal ein Prozess mit mehreren Angeklagten vor das Landgericht Braunschweig. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter von Volkswagen und einem Zulieferer, wie das Gericht am Montag mitteilte. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen, sie könnten mehrjährige Haftstrafen erhalten. Erster Verhandlungstag soll der 14. April sein, schreibt die Nachrichtenagentur dpa. 
Wie in den vorherigen Prozessen geht es um die sogenannte Abschaltsoftware, mit der Millionen Fahrzeuge von Volkswagen-Marken auf Prüfständen andere, bessere Abgaswerte anzeigten als im realen Betrieb. Die Fahrzeuge wurden dadurch illegal; für die Käufer soll ein Milliardenschaden entstanden sein. 
Zwischen November 2006 und September 2015 sollen die Angeklagten die Software mitentwickelt oder ihre Entwicklung anderweitig unterstützt haben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne verschaffen wollten, um davon über Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren. 
Das erste deutsche strafrechtliche Urteil im Dieselskandal betraf Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und zwei Mitangeklagte. Stadler wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 
Hintergrund der Prozesse ist die im September 2015 bekanntgewordene Manipulationssoftware. Kurz bevor die US-Umweltbehörde EPA über die Manipulationen bei Dieselautos informierte, hatte VW falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat der Konzernchef Martin Winterkorn zurück, und der Autobauer schlitterte in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte. 
Winterkorn gilt als eine der Schlüsselfiguren im Dieselskandal und war im ersten Dieselprozess mitangeklagt. Kurz vor dem Auftakt wurde das Verfahren aber aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Inzwischen ist es wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. In den wenigen Verhandlungstagen wies der von Operationen sichtbar gezeichnete Winterkorn jegliche strafrechtliche Verantwortung zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.