Zweites Deutsches Fernsehen übernimmt Sanktionslisten – „Gefahr, dass damit autoritäre Muster befördert werden“
Eine neue Compliance-Regel beim ZDF sorgt für Diskussionen: Mitwirkende dürfen nicht mit Personen auf internationalen Sanktionslisten kooperieren. Umstritten ist vor allem, dass auch US-Sanktionen einbezogen werden. Kritiker fürchten um die Pressefreiheit.
Das ZDF verpflichtet Talkshow-Gäste und Experten künftig dazu, nicht mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die auf nationalen oder internationalen Sanktions- oder Terrorlisten stehen. Das geht aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) hervor. Demnach hat der Sender seinem „Mitwirkendenvertrag“ eine „Anlage zu den Sanktionsbestimmungen“ hinzugefügt.
Problematisch daran: Auch mit Personen und Organisationen, die vom US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) sanktioniert wurden, dürfen Mitwirkende nicht in Verbindung stehen. Auf den OFAC-Listen stehen mittlerweile auch Personen, deren Sanktionierung stark umstritten ist. So sorgten die US-Behörden im vergangenen Dezember für Schlagzeilen, weil sie Richter und Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf die Liste setzten. Zu den Vertragspartnern des Gerichts gehören mehr als 100 Staaten, darunter auch Deutschland.
In der neu hinzugefügten Anlage des „Mitwirkendenvertrags“ verpflichten sich die Teilnehmer von ZDF-Sendungen der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge dazu, „weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Behörden“.
Das ZDF erklärte auf Anfrage der „SZ“, die Klausel betreffe „nur die Zusammenarbeit mit Mitwirkenden im Ausland“. Die Zeitung berichtet allerdings, dass auch Mitwirkende in Deutschland die Anlage erhalten hätten. Der Sender teilte zudem mit, dass die Anpassung des Vertrages eine „Routinemaßnahme zur Sicherstellung von rechtlichen Vorgaben“ sei, die im vergangenen Jahr hinzugefügt worden sei.
Auf die Frage, warum der Sender die Sanktionen der Trump-Administration übernehme, antwortete das ZDF: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer Tätigkeit im Ausland auch der Anwendungsbereich des US-Sanktionsrechts eröffnet sein. Verstöße gegen diese Bestimmungen haben rechtliche Konsequenzen.“
Kilian Wegner, Rechtswissenschaftler an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sagte der Zeitung, er könne das Vorgehen des ZDF einerseits durchaus verstehen: „Aus Sicht eines Mediums, das auch in den USA operiert, ergibt es durchaus Sinn, mit grobem Pinsel die Einhaltung von OFAC-Sanktionen sicherzustellen, da die extraterritoriale Anwendbarkeit des US-Sanktionsrechts prinzipiell weit reicht und sich im Einzelfall schwer vorhersehen lässt.“
Allerdings sei es „sehr problematisch“, „wenn hiesige Akteure blind den außenpolitischen Vorgaben der USA folgen“. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen hält den Vertrag für kritikwürdig. Geschäftsführer Christian Mihr sagte, das Schreiben des ZDF „akzeptiert aus nachvollziehbarer Sorge vor rechtlichen Problemen Sanktionen und stellt sie über die Pressefreiheit. Es droht die Gefahr, dass damit ungewollt autoritäre Muster befördert werden“.
nw
Source: welt.de