Alte Regelung von 1952: Prien will „betreutes Trinken“ ab 14 abwickeln

Alte Regelung von 1952Prien will „betreutes Trinken“ ab 14 abschaffen

30.03.2026, 15:16 Uhr

Ein-Teenager-trinkt-ein-Glas-Sekt-waehrend-ein-Weihnachtsbaum-im-Hintergrund-leuchtet
Ein Gläschen Sekt zu Weihnachten – derzeit ist dies ab 14 Jahren erlaubt, wenn die Eltern dabei sind und zustimmen. (Foto: picture alliance/dpa)

Anfang der 1950er Jahre dachte man über vieles noch anders als heute. Der Umgang mit Alkohol war etwas sorgloser. Dies spiegelt sich auch in den gesetzlichen Regelungen zum Konsum von Bier, Wein und Sekt wider. Unter 14 Jahren ist dieser seither unter Aufsicht der Eltern erlaubt – noch.

Wein, Bier oder Sekt ab 14 Jahren unter Aufsicht der Eltern – das soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Jugendministerin Karin Prien plant ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens in einem Gesetz zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe.

Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum dieser Getränke schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die Regelung stammt aus dem Jahr 1952. Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen. 

Jetzt packt Prien dies in ihren Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe. Die jetzige Regel „schwächt den Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung einer besseren Suchtprävention“, heißt es darin. Und weiter: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.“

Der sogenannte Referentenentwurf wird nun zunächst mit Experten aus Verbänden erörtert. Anschließend müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat gebilligt werden. Wann er in Kraft treten kann, ist offen.

Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe geplant

Das Gesetz zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe sieht einem Bericht von Politico zufolge zudem eine grundlegende Umgestaltung des Bereichs vor. Prien will demnach durch die Reform bei den Unterstützungsleistungen mittelfristig 2,7 Milliarden Euro einsparen. „Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, ist eine umfassende Reform ihrer Strukturen erforderlich“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.

Vorgesehen ist demnach, individuelle Hilfe stärker durch pauschale Angebote zu ersetzen. „Der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe wird durch ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz erfüllt“, zitiert Politico aus dem Text.

Zudem sollen demnach Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Neunten Sozialgesetzbuch in die Kinder- und Jugendhilfe im Achten Sozialgesetzbuch überführt werden, um die Leistungen unter einem Dach zusammenzuführen. Bislang komme es häufig zu Zuständigkeitskonflikten, da Behörden zwischen der Art der Beeinträchtigung und den Gründen für den Unterstützungsbedarf unterscheiden müssten, was in der Praxis jedoch häufig kaum möglich sei.

Von den Einsparungen würden laut dem Bericht vor allem Länder und Kommunen profitieren. Allerdings würden diese erst nach und nach wirksam werden. In dem Gesetzentwurf rechnet das Ministerium für 2028 mit Einsparungen von 200,6 Millionen Euro, die bis 2036 aber auf 2,7 Milliarden Euro pro Jahr steigen würden.

Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP

Source: n-tv.de