„Beknackte ethische Konflikte“, ein Rücktritt – und dieser Streit um die Behandlungskosten

Der Rücktritt einer Spitzenfunktionärin wird zum Auslöser einer Grundsatzdebatte: Wer zahlt für medizinische Eingriffe bei Transpersonen – und auf welcher rechtlichen Grundlage? Aktivisten machen Druck.

Der Rücktritt der Psychotherapeutin Sabine Maur von ihren Spitzenämtern hat weitere Debatten ausgelöst. Es geht um die Hintergründe ihres Rückzugs, aber auch um eine Grundsatzfrage: Wer soll Operationen bei Transpersonen in Zukunft bezahlen?

Maur, niedergelassen in Mainz und bis vor wenigen Wochen Vize-Vorsitzende der Bundespsychotherapeutenkammer und Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Kammer, war am 10. März vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Sie wollte verhindern, dass ein Videoausschnitt aus einem Fortbildungsseminar zur Genderdiversität verbreitet wird. Darin nennt sie die geltende Rechtslage zur Kostenübernahme bei non-binären Trans-Personen „beknackte ethische Konflikte“. Zugleich erklärt sie, wie sich diese umgehen ließen – etwa, indem Non-Binarität in Diagnosen nicht erwähnt werde. WELT hatte über den Vorgang berichtet.

In sozialen Netzwerken löste ihre Äußerung scharfe Kritik aus und wurde als Aufruf zum Versicherungsbetrug bewertet. Maur habe nicht nur von ihrer eigenen Vorgehensweise berichtet, sondern auch ihre Kollegen zu falscher Diagnostik ermutigt. Die Frage, ob ihre Aussagen mit Berufsrecht und Ethik vereinbar sind, steht nun im Raum. Das Landgericht Berlin kam zu einem klaren Befund: Maur habe empfohlen, bei der Diagnostik „einen Hinweis auf die Non-Binarität zu unterlassen“, um so den Ausschluss von Kostenerstattungen zu umgehen.

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Derzeit gilt in Deutschland eine undurchsichtige Regelung. Krankenkassen können geschlechtsverändernde Eingriffe bei Trans-Personen übernehmen, wenn entsprechende Gutachten vorliegen. Wer sich etwa als Frau identifiziert, kann Behandlungen beantragen, die den Körper entsprechend verändern, etwa eine nachempfundene Penis-Prothese einsetzen lassen – und umgekehrt eine Pseudo-Vagina. Anders jedoch sieht es bei selbsterklärten non-binären Trans-Personen aus. Wer angibt, weder Mann noch Frau zu sein, fällt aus dem Leistungskatalog der Kassen für eine Geschlechtsumwandlung.

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Die Bundespsychotherapeutenkammer reagiert betont nüchtern auf die Anfrage von WELT nach dem Umgang mit den Äußerungen von Maur und möglichen weiteren Fällen von widersprüchlichen Diagnosen. Es stehe „außer Frage“, dass Therapeuten sich an Recht und Berufsordnung halten müssten. Diese verpflichteten zu sorgfältigem und transparentem Arbeiten. Auch habe die zuständige Landeskammer schon vor dem Urteil eine berufsrechtliche Prüfung eingeleitet. Hinweise auf systematisch falsche Diagnosen seitens ihrer Mitglieder gebe es nicht.

Gleichzeitig stellt sich die Kammer inhaltlich hinter Maur und deren politische Forderungen. Maur plädiert für eine bessere Finanzierung von Trans-Behandlungen. Sie gehört zu den Verfechterinnen des sogenannten affirmativen Ansatzes, wonach die Patienten – auch Minderjährige – weitgehend entscheiden, ob sie medizinische Behandlungen wünschen oder nicht. Dazu zählt auch die Gabe von Hormonen wie Pubertätsblockern.

Die Bundespsychotherapeutenkammer erklärte nun, bei der Versorgung von Trans-Personen gebe es „gravierende Lücken“ – sowohl bei binären als auch bei non-binären Trans-Personen. Ähnlich äußert sich die Kammer in Rheinland-Pfalz. Zu Details des laufenden Verfahrens der Prüfung Maurs schweigt sie.

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Maur ist nicht nur Ex-Kammerfunktionärin, sondern auch Mitverfasserin der umstrittenen Behandlungsleitlinien für geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche. Rückendeckung bekommt sie nun von Trans-Aktivisten und Verbänden. Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit sieht sie im „Fadenkreuz transfeindlicher Kräfte“. Das Portal „Queernet Rheinland-Pfalz“ spricht von einer verzerrten Darstellung und betont den fachlichen Kontext der Aussagen. Auch die Linke in Mainz solidarisiert sich – und spricht von einer gezielten Kampagne.

Die Position des „Deutschen Ärzteblatts“ ist vage. Nach Kritik aus der Ärzteschaft änderte das Fachorgan der Bundesärztekammer kurzfristig einen Artikel. Aus der Formulierung „transfeindliche Hetze“ wurde eine neutralere Darstellung. Die Kammer räumte auf Anfrage von WELT ein, die Berichterstattung habe Fragen aufgeworfen – verwies aber zugleich auf die redaktionelle Unabhängigkeit des „Ärzteblatts“.

Wer zahlt für die medizinischen Eingriffe?

Mit dem Fall Maur wird erneut die Finanzierung von Trans-Behandlungen diskutiert. Interessenverbände von Transpersonen fordern seit Langem eine weitgehende Kostenübernahme durch die Kassen. Die Rechtslage dafür ist jedoch unklar, es gibt keine einheitliche Regelung. Seit Jahren wird darüber gestritten, ob und wann geschlechtsverändernde Eingriffe bezahlt werden. Der medizinische Dienst der Kassen entscheidet im Einzelfall, ob die Behandlung einer Transperson finanziert wird.

Ein systemischer Widerspruch macht die Lage komplex. „Transsexualität“ gilt nicht mehr als psychische Störung. In der ICD-11, der Klassifikation von Diagnosen, wurde der Begriff durch „Geschlechtsinkongruenz“ ersetzt. Gleichzeitig sollen aber die Behandlungen weiter von den Kassen übernommen werden. Und dazu zählen nicht nur Operationen der Geschlechtsteile. Wer sich zu einem Eingriff entscheidet, muss dauerhaft gegengeschlechtliche Hormone nehmen – oft „off label“, also außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete.

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Das Bundessozialgericht stellte 2023 klar, dass für eine Kostenerstattung bei solchen Behandlungen eine rechtliche Basis fehlt. Es stuft die Behandlungen als neue medizinische Methoden ein. Damit wäre wiederum der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das wichtigste Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, am Zug. Doch der verlangt seinerseits eine gesetzliche Grundlage. Die frühere Ampel-Koalition hatte eine solche angekündigt und weitgehende Kostenübernahmen in Aussicht gestellt – umgesetzt wurde sie nicht.

Das plant die Bundesregierung

Jetzt soll erneut Bewegung in die Sache kommen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den G-BA beauftragt, innerhalb eines Jahres eine Regelung vorzulegen. In einem Schreiben vom 29. Januar, über das zuerst der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete und das WELT vorliegt, heißt es: „Unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der medizinischen Erkenntnisse und Klassifikationen ist dem G-BA möglich, weitere behandlungsbedürftige Formen der Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie in seine Richtlinie aufzunehmen.“ Dies schließe auch „gerade die Besonderheiten ein, die zum Schutz und zur fachlich gesicherten Versorgung von betroffenen Kindern und Jugendlichen“ zu beachten seien, heißt es weiter.

Kritiker warnen jedoch vor Risiken dieser Behandlungen. Es gehe um irreversible Eingriffe und langfristige Hormonbehandlungen mit gesundheitlichen Folgen. Der Verein „Trans Teens Sorge berechtigt“ etwa bezweifelt, dass eine neue Regelung die rechtliche Grauzone beseitigen kann. Besonders bei Minderjährigen sei die Lage unklar. Für sie existiere lediglich eine konsensbasierte Leitlinie, während die für Erwachsene derzeit sogar ungültig sei. „Der G-BA hat sich noch nie grundlegend mit dem Thema Transsexualismus beschäftigt“, kritisiert der Verband. Selbst die Off-Label-Medikamente seien noch nicht begutachtet worden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hingegen macht zeitgleich mit dem Rücktritt ihrer Vizepräsidentin diesbezüglich Druck und stellt sich hinter Maur. Die Kammer fordert klare Regeln – im Gesetz wie auch in den Richtlinien des G-BA. Nur so ließen sich verlässliche Voraussetzungen für die Behandlung von binären und nicht-binären Trans-Personen schaffen, argumentiert die Kammer.

Source: welt.de