Iran-Krieg laut Bundestags-Experten völkerrechtswidrig

Zerstörtes Gebäude des TV-Senders Al Arabi in Teheran

Stand: 29.03.2026 • 16:31 Uhr

Wissenschaftler im Bundestag bewerten das Vorgehen der USA und Israels gegen Iran als Verstoß gegen das Völkerrecht. In einem Gutachten erörtern die Experten auch die Frage, ob Deutschland sich der Beihilfe schuldig macht.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten den Krieg der USA und Israels gegen Iran für völkerrechtswidrig. Die Angriffe der beiden Länder stellten „nach herrschender Ansicht“ einen Verstoß gegen das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot dar, da sie nicht vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt oder vom UN-Sicherheitsrat autorisiert worden seien, heißt es in einem Gutachten, das der ARD vorliegt.

Die USA und Israel hatten die Angriffe auf Iran mit dem Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt und dabei auch auf eine mögliche atomare Bedrohung verwiesen.

Nutzung von US-Stützpunkten unklar

Die Wissenschaftler erörterten in ihrer Analyse auch, ob eine mögliche Nutzung von US-Militärbasen in Deutschland für Angriffe gegen Iran eine Beihilfe darstellen könnte. Dies sei „vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung (…) jedenfalls nicht ausgeschlossen“, hieß es. Als Referenz verwiesen die Experten auf ein früheres Gutachten zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Darin wurde das „‚bloße Zur-Verfügung-Stellen‘ belarussischen Staatsgebietes für russische Angriffshandlungen“ als Beihilfe gewertet.

Spanien hat den USA die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für Angriffe auf Iran untersagt. Die Bundesregierung hat dies für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem in Rheinland-Pfalz bislang nicht getan. Inwieweit die Stützpunkte für den Krieg gegen Iran genutzt werden, ist allerdings unklar.

Bislang keine Bewertung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den Krieg noch nicht völkerrechtlich bewertet. Mit der Führung der SPD-Fraktion hat aber einer der beiden Koalitionspartner die Angriffe als völkerrechtswidrig eingestuft. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezeichnete den Krieg in dieser Woche als völkerrechtswidrig.

Sollte Deutschland eine sogenannte Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Handeln nachgewiesen werden, kämen als „Formen der Wiedergutmachung“ finanzieller Schadensersatz, eine Anerkennung der Verletzung, eine Erklärung des Bedauerns oder eine formale Entschuldigung infrage.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben etwa 70 Mitarbeiter. Sie sind dazu da, Abgeordneten auf Anfrage neutral Sachinformationen für ihre Arbeit zu liefern. Sie geben also nicht die Einschätzung des Parlaments als Ganzes wieder. Das aktuelle Gutachten wurde von Abgeordneten der Linksfraktion in Auftrag gegeben. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, forderte von Kanzler Friedrich Merz ein Ende der „beschwichtigenden Ausreden“. Die Bundesregierung müsse „die Reißleine ziehen“ und den USA jegliche Unterstützung für ihren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entziehen, forderte Thoden.

Source: tagesschau.de