Gesetzentwurf: Führt Israel die Todesstrafe wieder ein?

Der einzige Zivilist, der jemals in Israel hingerichtet wurde, war ein Deutscher. Adolf Eichmann hatte Berufung gegen das Urteil aus dem Jahr 1961 eingelegt, er hatte sogar Israels Präsidenten um Gnade ersucht – er sei nicht für den Massenmord an Juden verantwortlich gewesen, behauptete er. In der Nacht zum 1. Juni 1962 wurde der Nazi-Verbrecher im Gefängnis von Ramla jedoch gehängt. Seither sind alle Verurteilungen zur Todesstrafe, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verrat verhängt werden können, ausgesetzt oder abgemildert worden. Ankläger haben das Strafmaß seit Jahrzehnten nicht mehr gefordert. De facto hat Israel die Todesstrafe abgeschafft.

Geht es nach einigen Knessetabgeordneten, soll es bald wieder Hinrichtungen geben. Am Dienstagabend bestätigte der Parlamentsausschuss für Nationale Sicherheit den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Todesstrafe und leitete ihn an das Plenum weiter. Voraussichtlich am Montag, kurz vor der Frühjahrspause, soll die Knesset darüber abstimmen. Der Unterschied ist: Dieses Gesetz würde in der Praxis so gut wie ausschließlich auf Palästinenser angewendet werden. Kritiker nennen es rassistisch.

Der jetzige Entwurf basiert auf einer Vorlage, die Anfang 2023 von einer Abgeordneten der rechtsradikalen Partei „Jüdische Stärke“ eingebracht wurde. Deren Vorsitzender, Itamar Ben-Gvir, hatte einst öffentlich den verbreiteten Slogan „Tod den Arabern“ wiedergegeben. Später wandelte er das zu „Tod den Terroristen“ ab. In der aktuellen Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ist Ben-Gvir Minister für Nationale Sicherheit.

Ein neues Konzept für das israelische Strafrecht

Der Entwurf regelt die Todesstrafe für „mörderische terroristische Attacken“. Das Gesetz soll allerdings in unterschiedlicher Weise gelten, je nachdem wo das Verbrechen stattgefunden hat und wer es begangen hat. Im Westjordanland, das seit 1967 unter israelischer Militärbesatzung steht, werden nur Palästinenser davon erfasst, explizit aber nicht Israelis, also etwa Siedler.

Für schuldig gesprochene Palästinenser ist die Todesstrafe indessen praktisch zwingend. Sie muss innerhalb von neunzig Tagen durch Hängen vollstreckt werden; eine Begnadigung durch den Militärkommandeur und sogar Israels Präsidenten ist nicht möglich. Lediglich wenn „besondere Umstände“ vorlägen, könnten die über Palästinenser urteilenden Militärgerichte statt der Todesstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen, hält der Entwurf vage fest.

Auch die Bestimmungen zur Anwendung innerhalb Israels machen die Stoßrichtung klar. Dort heißt es, wer „vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, um die Existenz des Staates Israel zu negieren, wird mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“.

Menschenrechtsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass die Klausel „um die Existenz des Staates Israel zu negieren“ ein für das israelische Strafrecht neues Konzept darstellt. Sie wurde dem Entwurf im Februar hinzugefügt und würde wohl bedeuten, dass nur Taten erfasst werden, die von Angehörigen der palästinensischen Bevölkerungsgruppe – mehr als ein Fünftel der Bewohner des Landes – gegen jüdische Israelis begangen werden. Wenn umgekehrt ein jüdischer Israeli einen palästinensischen Israeli oder einen Ausländer vorsätzlich tötet, würde das nicht unter die verschärften Bestimmungen fallen, weil die Handlung nicht auf die Existenz des Staates Israel abzielte.

Anstecknadel in Form eines Galgens

Auch Ben-Gvir ließ keinen Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf nur auf Taten gegen eine Gruppe abzielt. Nach der Abstimmung am Dienstagabend sagte er lobend: „Diejenigen, die sich dazu entschließen, Juden zu ermorden, nur weil sie Juden sind, erhalten ein einziges Urteil: den Tod.“

Dem populistischen Politiker und seinen Parteigenossen dient die Kampagne für die Wiedereinführung der Todesstrafe seit Jahren der Profilschärfung. Ben-Gvir trägt bei Auftritten seit einiger Zeit bisweilen eine goldene Anstecknadel in Form eines Galgens, kürzlich ließ er sich in einem Museum vor einem Schafott filmen.

Die Siedlerpolitikerin Limor Son Har-Melech, die den Entwurf eingebracht hatte, verkleidete sich zum Purim-Fest Anfang März als „Todesstrafe für Terroristen“, mit Galgen und Giftspritze – und einer Anstecknadel, die den angestrebten Dritten Tempel anstelle der Al-Aqsa-Moschee symbolisierte. Auch ihr Mann machte deutlich, wie eng Gewalt, Besatzung und fundamentalistisches Judentum für einen Teil der Bevölkerung verzahnt sind. Er hatte als Thema seines Purim-Kostüms „Besatzung, Vertreibung, Besiedlung“ gewählt.

Ursprünglich war der Entwurf noch schärfer gefasst gewesen; so sah er auch in Israel zwingend die Todesstrafe vor. Er wurde Medienberichten zufolge auf Druck aus Netanjahus Büro etwas abgemildert; der Ministerpräsident war demnach um Israels Image besorgt. Dennoch bestehen weiter schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Auch das Militär soll besorgt sein: Kommandeuren würde im Ausland möglicherweise strafrechtliche Verfolgung drohen, weil das Gesetz Kritikern zufolge Völkerrecht verletzt und sogar ein Kriegsverbrechen darstellen könnte.

Source: faz.net