Bundesarbeitsgericht: Höhere Arbeitszeit ist möglich, nur nutzen Unternehmen dasjenige kaum

In der Debatte um flexible Arbeitszeiten hat Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Schon jetzt gebe es durch Betriebsvereinbarungen und Öffnungen von Tarifverträgen die Möglichkeit, die Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden am Tag zu erhöhen, sagte Deutschlands höchste Arbeitsrichterin am Dienstag in Erfurt. „Diese Möglichkeit wird von den Unternehmen bisher nur zu selten genutzt“, erklärte Gallner vor Journalisten. Gleichzeitig betonte sie, dass die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben sei und diese eingehalten werden müsse.
Schon in der Vergangenheit hatte sich Gallner, die seit 2022 Präsidentin in Erfurt ist, bei der Vorstellung des BAG-Geschäftsberichts zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen geäußert. Im vergangenen Jahr hatte sich die Arbeitsrichterin im F.A.Z.-Gespräch wohlwollend über einen möglichen Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit positioniert (F.A.Z. vom 12. März 2025). Die Vertreter der Gewerkschaften hätten ihr diese Positionierung übelgenommen, sagte Gallner nun. Sie halte den Acht-Stunden-Tag für eine der größten Errungenschaften, die von Gewerkschaften durchgesetzt worden seien.
Stellenabbau in Autoindustrie wird wenig Klagen nach sich ziehen
Trotz der schwierigen Lage der deutschen Wirtschaft erwartet Gallner keine Welle von Kündigungsschutzklagen beim zuständigen BAG-Senat. Auf Nachfrage gab sie an, dass es in der Automobilbranche, bei Zulieferunternehmen und in der Stahlproduktion zwar zu einem größeren Abbau von Stellen gekommen sei. In vielen Fällen sei die Beendigung der Arbeitsverhältnisse jedoch über Abfindungen oder Sozialpläne geregelt worden. Damit entfalle der Streit vor Gericht, so Gallner. Sie wies zudem auf die gefestigte Rechtsprechung des BAG in Kündigungsschutzfällen hin. Damit haben Berufungsgerichte kaum noch die Möglichkeit, Streitigkeiten um Kündigungen zur Revision zuzulassen. Dennoch war in Erfurt auch davon die Rede, dass einzelne Arbeitsgerichte in bestimmten Bezirken mit Kündigungsschutzklagen derzeit„stark ausgelastet” sind.
Das deutsche Arbeitsrecht sei weiterhin stark von den Vorgaben des Europarechts durchdrungen, sagte Gallner. Die Vertiefung des europäischen Gerichtsverbunds war eines der zentralen Themen des Geschäftsjahrs 2025. Schließlich initiiert kaum ein anderes deutsches Bundesgericht so viele Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wie das BAG. Gallner hob besonders die Vorabentscheidungen aus Luxemburg in Sachen Lufthansa City Line sowie KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation hervor.
In beiden Fällen hatte der EuGH tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge erst ab der Arbeitsstundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten gewähren und damit Teilzeitkräfte benachteiligen, für unzulässig erklärt. Die Senate in Erfurt mussten daraufhin gleich mehrere Folgeentscheidungen wegen Zuschlägen für Nachtarbeit- und Mehrarbeit umsetzen und gerieten in das Spannungsfeld aus europäischem Diskriminierungsrecht und der deutschen Tarifautonomie.
Im Jahr 2025 verzeichnete das höchste deutsche Arbeitsgericht einen deutlichen Rückgang an Neueingängen um rund 19 Prozent auf 1064 Fälle. Im Vorjahr waren es noch 1315 Revisionen und Beschwerden gewesen. Gleichzeitig konnten die Senate die durchschnittliche Verfahrensdauer um mehr als drei Monate auf nun im Durchschnitt fünf Monate verkürzen. Unter dem Strich wurden mit 1185 erledigten Sachen sogar mehr Verfahren abgeschlossen als neue Fälle eingingen, was ein sehr positives Signal für Gerichtspräsidentin Gallner ist. Mit 405 anhängigen Altverfahren sank der Bestand am BAG auf den niedrigsten Stand seit Jahren – zu Beginn der Corona-Pandemie lag die Zahl noch doppelt so hoch.