Riester-Nachfolger: Das sollten Sparer zur neuen geförderten Altersvorsorge wissen








Die Riester-Rente erwies sich als Rohrkrepierer, nun wird sie von einem neuen System abgelöst. Wer künftig bei der privaten Altersvorsorge welche Förderung bekommen kann.



Die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland wird grundlegend reformiert. Die 2002 eingeführte Riester-Rente wird nach jahrelangem Ringen verschiedener Regierungen durch ein neues System abgelöst, das renditestärker, einfacher und kostengünstiger sein soll. 

Die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD gaben am Dienstag Änderungen am Gesetzentwurf bekannt, mit denen sie auf Kritik etwa an den Gebühren für das geplante neue Altersvorsorgedepot oder an der Höhe der Familienförderung eingehen. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am Freitag. Gelten sollen die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2027. Es folgt ein Überblick:


Was ist die Riester-Rente und warum wird sie reformiert?

Die Riester-Rente wurde unter Rot-Grün eingeführt, um Bürgern mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Damit sollten Kürzungen beim gesetzlichen Rentenniveau wettgemacht werden. 

Das nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Modell steht aber seit Langem in der Kritik. Zu hohe Kosten, zu geringe Rendite, eine komplizierte Förderlogik. Die Vorgabe, dass Anbieter zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren müssen, erschwerte eine renditestarke Anlage am Kapitalmarkt.




Wie viele Riester-Verträge gibt es?

Nach ihrer Einführung wuchs die Zahl der Riester-Verträge schnell und erreichte Ende 2017 mit über 16,6 Millionen ihren Höchststand. Seit 2018 ist die Zahl rückläufig. Ende 2024 gab es laut Regierungsangaben noch knapp 15 Millionen Verträge. Bis zu einem Viertel der Verträge wird aber nicht mehr aktiv bespart.


Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Kern der Reform ist die Abkehr von der starren Beitragsgarantie. Das soll höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen. Künftig haben Sparer die Wahl zwischen verschiedenen Produkten. Bei einem Altersvorsorgedepot wird das Geld ohne Garantien am Kapitalmarkt angelegt, zum Beispiel in Aktienfonds. Dies bietet höhere Renditechancen, birgt aber auch Verlustrisiken. 

Für sicherheitsorientierte Sparer gibt es weiter Garantieprodukte, bei denen zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Zudem werden Abschlusskosten über die Laufzeit gestreckt, Wechsel der Anbieter erleichtert und neben lebenslangen Renten auch Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr zugelassen.





Warum nun auch ein öffentlicher Anbieter?

Um den Einstieg zu erleichtern, wird ein einfaches und transparentes „Standarddepot“ eingeführt. Hier haben die Koalitionsfraktionen Verbesserungen am Regierungsentwurf durchgesetzt. So werden die jährlichen Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent statt 1,5 Prozent gedeckelt.

Erstmals soll dieses Standardprodukt auch von einem öffentlichen Träger angeboten werden – nach Hoffnung der Koalition kostengünstiger als von privaten Finanzinstituten. Die Versicherungswirtschaft sprach von einem „Staatsfonds“. Das sei ein falscher Ansatz. Verbraucherschützer fordern aber schon länger ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt.

Wer kann die neue Förderung nutzen?

Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Künftig steht die staatliche Förderung auch Selbstständigen offen. Die Koalition will damit deren oftmals schwieriger Situation bei der Altersvorsorge entgegenwirken.





Wie sieht die staatliche Förderung genau aus?

Die staatliche Förderung wird einfacher und für viele großzügiger: Die komplizierte Berechnung eines persönlichen Mindestsparbetrags entfällt. Künftig wird jeder eingezahlte Euro bis zu einer bestimmten Grenze direkt vom Staat bezuschusst.

  • Grundzulage: Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu. Dies gilt für die ersten 360 Euro an jährlichem Sparbeitrag. Für jeden weiteren Euro bis zum Höchstbeitrag von 1800 Euro gibt es 25 Cent.
  • Kinderzulage: Besonders Familien werden stärker gefördert. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten Eltern künftig bereits, wenn sie 25 Euro pro Monat sparen. Bisher waren im Regierungsentwurf 100 Euro monatlich vorgesehen. Bis zu diesem Betrag verdoppelt der Staat also jeden selbst eingezahlten Euro für jedes Kind.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Für bestehende Riester-Verträge gilt der Bestandsschutz. Sparer können sie wie gewohnt mit der alten Förderung weiterführen. Laut dem Gesetzentwurf besteht aber auch die Möglichkeit, mit dem alten Vertrag in das neue, renditestärkere System zu wechseln. 

Reuters

bak

Source: stern.de