Erster Bundestag 1949: Die Nazis waren nicht plötzlich allesamt weg

Die AfD wollte es wissen. Im Mai 2021 forderte sie die anderen Bundestagsfraktionen auf, mit ihr gemeinsam die Einsetzung einer Historikerkommission zu beschließen. Die solle den „etwaigen personellen und strukturellen Kontinuitäten“ zwischen Staat, Verwaltung und Organisationen des NS-Regimes und dem Deutschen Bundestag auf den Grund gehen und damit einen „entscheidenden Beitrag dazu zu leisten, die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren zu verstehen“.
Gleich welche Motive man der AfD unterstellte, aus der Luft gegriffen war der Vorstoß nicht. 2012 hatte der Bundestag selbst mit den Stimmen von Union, SPD und FDP verlangt, durch die Abgabe von Akten und anderen Unterlagen „gute wissenschaftliche Rahmenbedingungen“ zu schaffen, um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit insbesondere der Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes zu ermöglichen.
Doch der Bundestag wollte weder 2012 noch in den Jahren darauf auch selbst die Vorreiterrolle bei der historischen Selbstvergewisserung einnehmen. Während über zahlreiche Landtage, darunter die von Hessen und Niedersachsen, Ministerien wie das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium sowie Behörden aus dem Sicherheitsapparat wie den BND umfangreiche Studien erarbeitet worden waren oder wurden, konnte sich der Bundestag bis dahin in keiner Legislaturperiode mit der Idee anfreunden, der Frühzeit dieser Institution auf den Grund zu gehen.
Die Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl), die vom Bundestag finanziert wird, warb vergebens um ein Forschungsprojekt – und das, obwohl sie in den 1980er-Jahren eine mustergültige Dokumentation der Schicksale der Abgeordneten des Weimarer Reichstags während der NS-Zeit vorgelegt und schon in den Neunzigerjahren ein Nachfolgeprojekt über das Personal des parlamentarischen Neuanfangs in der Bundesrepublik konzipiert hatte.
Auf den Zug der AfD wollten sie nicht aufspringen
Erst recht nicht wollten die Abgeordneten auf den Zug aufspringen, den die AfD auf das politische Gleis setzen wollte. Der Antrag wurde im Juni 2021 mit den Stimmen aller anderen Fraktionen von Union bis Linkspartei im Ausschuss für Kultur und Medien sang- und klanglos abgelehnt. Im Januar 2023 und damit in der folgenden Legislaturperiode erfuhr ein fast wortgleicher Vorstoß der AfD-Fraktion bei Abwesenheit der Linkspartei-Fraktion dasselbe Schicksal.
Die Geschichtswissenschaft gab und gibt jedoch keine Ruhe. Vor Kurzem kamen – immerhin in den Räumen des Deutschen Bundestages – so gut wie alle namhaften Vertreter des Fachs Neueste Geschichte zu einem Symposion zusammen. Sein Thema: der frühe Bundestag. Den AfD-Antrag brauchte es dazu nicht – im Gegenteil. Denn so richtig die Feststellung ist, dass bis heute die „personelle Zusammensetzung des Bundestags . . . unterbelichtet“ ist (Dominik Geppert, Potsdam/KGParl), so gilt das in noch größerem Maß für die „konkreten Praktiken der parlamentarischen Arbeit“. Beides hat es in sich. Das wurde in jedem Vortrag der Tagung deutlich.
Wie wenig aussagekräftig etwa die bisherigen Handbuch- oder Wikipedia-Einträge über die Mitglieder der Fraktionen und Gruppen als den „entscheidenden organisatorischen und politischen Größen“ sind, zeigte Frank Bösch (Potsdam/Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung ZZF) anhand der Biographien aller 463 Abgeordneten des ersten (1949 bis 1953) und dritten (1957 bis 1961) Bundestages anhand der Akten des Berlin Document Centers (BDC) im Bundesarchiv und einiger Stichproben der politischen Positionierungen.
Demnach war der Anteil an NS-belasteten Unionsabgeordneten mit 14,5 Prozent (24 von 165) im ersten Bundestag signifikant niedriger als in den meisten Landtagen und erst recht in der „maßgeblich von CDU/CSU besetzten“ Ministerialbürokratie. Dort waren bis zu 60 Prozent der Mitarbeiter auf die eine oder andere Weise in das NS-Regime verstrickt.
Nicht Parteimitglied, trotzdem Hitler-Jünger
Ganz anders 1957. Hatten acht Jahre zuvor viele Belastete den „Sprung ins Rampenlicht“ gescheut, so brachte fortan mehr als jeder vierte Unionsabgeordnete (81 von 298) einen NSDAP-Hintergrund mit. Die Mehrheit hatte nun auch in der Wehrmacht gekämpft, Verweise auf den Widerstand traten in den biographischen Angaben demgegenüber in den Hintergrund.
Auf einem anderen Blatt aber steht, was diese Größenordnungen zu bedeuten haben. Böschs stichprobenartige Auswertung der Haltungen zu Fragen der Vergangenheitspolitik, etwa Wiedergutmachungsgesetzgebung oder dem Umgang mit NS- und Kriegsverbrechen, gab zu erkennen, dass auch unbelastete Unionspolitiker „mit scharfen revisionistischen Positionen hervortraten“. Und manch ein Abgeordneter, der kein „PG“ war, hatte zwischen 1933 und 1945 mit dem NS-Regime an führender Stelle gemeinsame Sache gemacht.
Der Journalist Rudolf Vogel etwa, CDU-MdB von 1949 bis 1964, war nie Mitglied der NSDAP gewesen. Aber seine Aussagen über Hitler, die Hetze gegen Juden und Polen („Bestien in Menschengestalt“) waren von der Diktion des Wochenblatts „Der Stürmer“ nicht zu unterscheiden.
Der vormalige Zentrums-Abgeordnete Jacob Diel wiederum, der zwischen 1933 und 1945 dreimal verhaftet worden war, wütete ab 1957 in Denkschriften und Reden gegen die angeblich zu hohen Wiedergutmachungsleistungen an Juden. Der SPD warf Diel, ein einflussreicher Weingutsbesitzer, in diesem Zusammenhang vor, sie befürworte hohe Leistungen, damit die Bundeswehr weniger Geld erhalte
In der SPD-Fraktion des ersten und zweiten Bundestages (1953 bis 1957) waren dagegen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten (149 von 226) als Opfer mit dem NS-Verfolgungsapparat in Berührung gekommen, wie Kristina Meyer (Berlin) anhand von biographischen Stichproben darlegte. 17 Prozent waren mehrfach inhaftiert worden oder hatten Monate, wenn nicht Jahre in einem Konzentrationslager verbracht. Ein fast ebenso großer Anteil war nach 1933 ins Exil gegangen und erst nach Kriegsende zurückgekehrt.
Auch in der SPD-Fraktion
Der Anteil vormaliger NSDAP-Mitglieder war im Vergleich mit der ersten Unionsfraktion deutlich kleiner – aber mit zehn von insgesamt 226 Abgeordneten (4,5 Prozent) größer als bislang bekannt. Alles in allem war das „Vergangenheitshandeln“ nicht von den Verfolgungserfahrungen der Abgeordneten bestimmt. Diese wurden „nie individuell thematisiert und blieben praktisch unsichtbar“ – auch bei den sieben SPD-Abgeordneten, die den Nationalsozialisten als Juden gegolten hatten.
Öffentlich bekannt beziehungsweise kommuniziert wurde dies nach Angaben Meyers ohnehin nur bei dreien von ihnen: Jakob Altmaier, Peter Blachstein und Jeanette Wolff. Stattdessen orientierte sich die SPD-Fraktion nach Worten Meyers vornehmlich an den Erwartungshaltungen und Bedürfnissen der Mehrheitsbevölkerung, etwa in der Abwehr der Kollektivschuldthese, der Zustimmung zum Ende der Entnazifizierung und der Rehabilitierung der Angehörigen der Waffen-SS.
Ähnlich differenziert, aber damit auch ähnlich komplex fielen die Sondierungen der Zusammensetzung und der Praktiken aller anderen Gruppen und Fraktionen von der FDP (Ines Soldwisch, Aachen) über die Rechtsparteien (Dominik Rigoll, Potsdam) und die KPD-Abgeordneten (Till Kössler, Köln) bis zu dem politischen Arm der Vertriebenen, dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE), aus.
Der BHE als „nationale“ und „soziale“ Kraft
Zahlreiche seiner Mandatsträger wechselten früher oder später zu der Union, auch solche mit einer dunkelbraunen Vergangenheit. Theodor Oberländer und Waldemar Kraft wurden im Kabinett Adenauer II sogar Bundesminister. In den Flächenländern mit vielen Vertriebenen, darunter auch Hessen, so Michael Schwartz (München-Berlin), war jene Partei, die sich als „nationale“ und „soziale“ Kraft verstand und Kriegsverbrechern wie Wilhelm Stuckart (Teilnehmer der Wannsee-Konferenz) und Heinz Reinefarth („Schlächter von Warschau“) eine Heimat geboten hatte, noch bis in die zweite Hälfte der 1960er-Jahre in den Regierungen vertreten.
Handfeste Überraschungen boten sich auf Feldern, die auf den ersten Blick unspektakulär wirken, etwas dem Geschäftsordnungsrecht als dem „inneren Gesetz“ (Frank Schorkopf, Göttingen) des Bundestages. Der Rechtswissenschaftler nahm den schon im Weimarer Reichstag und dann wieder im ersten Bundestag schwelenden Streit über die Zustimmungspflicht der Regierung zu Finanzvorlagen als Folie, um die „bis weit in die Nachkriegszeit reichende Skepsis gegenüber dem Parlamentarismus in westlichen Demokratien“ sichtbar werden zu lassen.
Zugleich zeichnete Schorkopf den Weg nach, der von dem Konflikt über die vorläufige Geschäftsordnung bis zum ersten Organstreit vor dem neu gegründeten Bundesverfassungsgericht führte. Diesen Streit gewann die SPD-Fraktion als einzigen vor dem Verfassungsgericht in der Frühzeit der Ära Adenauer.
Die Verwaltung hatte es in sich
Eine Geschäftsordnung setzte aber nicht nur die politische Willensbildung innerhalb heterogener Ausschüsse und Fraktionen sowie eines in ein Regierungs- und ein Oppositionslager gespaltenen Plenums voraus, sondern auch eine funktionierende Verwaltung. Die aber hatte es buchstäblich in sich.
Hans Troßmann, der erste und mit einer Dienstzeit von mehr als zwanzig Jahren „lange prägende“ Direktor beim Bundestag (Benedikt Wintgens, KGParl), war im Zuge seines Entnazifizierungsverfahrens als „in seiner Dienststelle ein äußerst korrekter und unbestechlicher“ Beamter beschrieben worden. Was hat das zu bedeuten, hatte Troßmann doch in einer Preisüberwachungsstelle im besetzten Polen gearbeitet, der auch das Ghetto Litzmannstadt zugeordnet war?
Dann waren da noch die Spezialisten vom stenographischen Dienst. Die ersten sechs (!) leitenden Stenographen hatten als Reichsbeamte auch im Führerhauptquartier Dienst getan. Gründe genug, so Wintgens, um neben dem Selbstverständnis und -vollzug der Verwaltung („autoritätsbetonter Führungsstil“) weitere Orte und Institutionen eher informeller Vergemeinschaftung in den Blick zu nehmen, auch die 1951 nach britischem Vorbild gegründete Deutsche Parlamentarische Gesellschaft.
Gemessen an den Dimensionen des Bundestags als einem sozialen Raum konnte und wollte das Symposion nicht mehr leisten, als die vielen Spitzen des Eisbergs zu beleuchten, der nach wie vor der Tiefenerkundung harrt. Jetzt liegt es am Präsidium des 21. Deutschen Bundestag, ob er dafür ideell und finanziell den Weg ebnet, wie es Geppert auch mit Blick auf den AfD-Antrag formulierte, „die Geschichte der parlamentarischen Demokratie nach 1945 in einer Weise nachzuzeichnen, die wissenschaftlich tragfähig und gegen politische Vereinnahmung abgesichert ist“.
Source: faz.net