Schleswig-Holstein: Drei neue Schutzgebiete in jener Ostsee: Was dort erlaubt ist – und welches nicht








Die Landesregierung Schleswig-Holstein weist drei neue Schutzgebiete in der Ostsee aus. Was heißt das für Urlauber und Wassersportler? Antworten auf die wichtigsten Fragen.



Schleswig-Holsteins Landesregierung stellt drei weitere Gebiete in der Ostsee unter Schutz. An der Hohwachter Bucht trete die Neuregelung bereits am heutigen Dienstag in Kraft, kündigte das Umweltministerium an. Die anderen beiden an der Geltinger Bucht bis zur Schleimündung und westlich von Fehmarn folgten im Laufe dieser Woche.

Wo liegen die neuen Schutzgebiete der Ostsee?

Die Namen der Schutzgebiete benennen auch gleich ihre Lage: „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“, „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ und „Ostseefläche westlich Fehmarn“.


Die drei neuen Schutzgebiete liegen an der Hohwachter Bucht, der Geltinger Bucht bis zur Schleimündung sowie westlich von Fehmarn

Die drei neuen Schutzgebiete liegen an der Hohwachter Bucht, der Geltinger Bucht bis zur Schleimündung sowie westlich von Fehmarn

© Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein

Was ist der Sinn der Schutzgebiete in der Ostsee?

„Damit schützen wir so viel Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee wie noch nie und setzen auch international Maßstäbe“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt bei der Einweihung der ersten Infotafel an der Hohwachter Bucht. „Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen. Hier können Pflanzen und Tiere buchstäblich aufatmen.“ In den neuen Schutzgebieten dürfen Pflanzen, Tiere und Lebensräume nicht mehr zerstört, entnommen oder gestört werden. Daher seien Fischerei, Jagd, Rohstoffabbau, Bauvorhaben oder andere Veränderungen der Gewässer und des Meeresbodens untersagt.




Ziel sei es, die Gebiete als ungestörte Rückzugsräume zu schützen und menschliche Einflüsse zu minimieren, sagte Goldschmidt. 


Was dürfen Badegäste und Angler dort noch?

Weiterhin erlaubt sind Schwimmen, Baden, Tauchen und der Fischfang zu Fuß vom Ufer oder im Wasser mit der Handangel. Von Booten oder Schiffen aus zu angeln, ist dagegen in den Schutzzonen verboten.

Was bedeuten die Schutzgebiete für Segler und Motorbootfahrer?

In den Seegraswiesen dürfen Segler und Motorbootfahrer nicht mehr ankern. Bootfahren bleibt erlaubt, allerdings ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Reduzierung von Unterwasserlärm geplant. Wie hoch das Tempolimit sein wird und wann es in Kraft tritt, ist unklar. 





Was sonst noch kommen könnte

Laut „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ soll in Rastvogelschwerpunkten zwischen November und März Segeln, Kiten, Surfen und Foilen nur noch in speziell ausgewiesenen Zonen möglich sein, um Zug- und Rastvögeln die nötigen Ruhezonen zu sichern.

„Für eine wirklich ungestörte Entwicklung ist es aber notwendig, dass auch der motorisierte Wassersport aus den Schutzgebieten herausgehalten wird“, sagte Holger Gerth vom Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein. Weiter sei ein strengerer Schutz von Strandabschnitten dringend erforderlich, um auch dort rastende und brütende Vögel sowie Robben zu schützen.

Um den Eintrag von Nährstoffen in die Ostsee zu reduzieren, gebe es bislang nur freiwillige Vereinbarungen mit der Landwirtschaft. „Hier brauchen wir dringend verbindliche und wirksame Zielvorgaben, damit es nicht jeden Sommer wieder zu Algenblüten und der Ausweitung von sauerstofffreien Todeszonen am Meeresgrund kommt“, sagt Dietmar Ulbrich vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Schleswig-Holstein.

tkr

Source: stern.de