Melonis Justizreform: Stresstest zum Besten von Italiens Wunderkind

Ein wichtiges Ergebnis der Volksabstimmung zur Justizreform an diesem Sonntag und Montag steht bereits fest, obwohl letzte Umfragen ein knappes Ergebnis vorausgesagt haben: Es wird kein Renzi-Szenario geben. Matteo Renzi, das damalige politische Wunderkind der italienischen Linken, war im Dezember 2016 nach einem krachend gescheiterten Referendum zur Abschaffung der kleineren Parlamentskammer (Senat) vom Amt des Ministerpräsidenten zurückgetreten.

Giorgia Meloni, das amtierende politische Wunderkind der italienischen Rechten, wird ihren Regierungsjob behalten, egal wie das Referendum ausgeht. Die Wahllokale schließen am Montag um 15 Uhr, am frühen Abend werden erste Ergebnisse erwartet. Für das Referendum gibt es kein Quorum, es wird ungeachtet der Höhe der Wahlbeteiligung gültig sein.

Renzi hatte vor knapp zehn Jahren sein politisches Schicksal an den Ausgang der Volksabstimmung geknüpft. Meloni tat das Gegenteil: Sie versicherte den Wählern, dass es bei dem Referendum gerade nicht um sie selbst gehe, sondern um die „historische Chance, die Justiz meritokratischer, transparenter und effizienter, kurz: gerechter zu gestalten“, wie sie in der Wahlkampagne immer wieder bekräftigte.

Reform zur „Entpolitisierung“ des Justizwesens

Kern der geplanten Reform sind die Trennung der Laufbahnen von Staatsanwälten und Richtern sowie eine „Entpolitisierung“ der Selbstverwaltungsorgane des Justizwesens. Bisher können Juristen in Italien in ihrer Laufbahn zwischen Posten bei der Staatsanwaltschaft und auf der Richterbank wechseln. Dies führt nach Ansicht vieler Rechtsanwälte zu einem Ungleichgewicht. Weil Strafverfolger und Richter aus dem „gleichen Lager“ kämen, bestehe keine Waffengleichheit. Gerade in unteren Instanzen würden Richter habituell zugunsten ihrer „Kollegen“ bei der Anklage urteilen und der Verteidigung zu wenig Gehör schenken.

In der Vergangenheit haben Italiens Wähler bei Referenden meist gegen Verfassungsänderungen gestimmt. Wie das Grundgesetz der Bundesrepublik ist auch die Verfassung der Republik Italien von 1948 von dem Geist beseelt, dass ein Rückfall in die Diktatur für alle Zeiten ausgeschlossen werden müsse. Deshalb ist dem italienischen Wähler die Verfassung ans demokratische Herz gewachsen.

Doch das Referendum ist auch ein wichtiger politischer Stimmungstest – dreieinhalb Jahre nach dem Amtsantritt von Melonis Mitte-rechts-Koalition und anderthalb Jahre vor der Parlamentswahl im Herbst 2027. Die Ministerpräsidentin und ihre rechtskonservative Partei Brüder Italiens führen stabil die Umfragen an, mit gut 40 beziehungsweise rund 30 Prozent Zustimmung. Damit steht sie im Vergleich zu vielen Regierungschefs in wichtigen EU-Staaten glänzend da. Stimmen die Wähler der Justizreform zu, geht Meloni zusätzlich gestärkt ins Rennen um die Wiederwahl. Fällt die Reform jedoch durch, könnte sich für die sozialdemokratische Oppositionsführerin Elly Schlein und das Mitte-links-Lager die Aussicht öffnen, eine angeschlagene Regierung abzulösen.

Italienische Wirtschaft leidet unter Rechtsunsicherheit

Die Justizreform wurde Ende Oktober von beiden Kammern des Parlaments mit der absoluten Stimmenmehrheit der Koalition verabschiedet, aber nicht mit einer Zweidrittelmehrheit. Da mit der Reform Änderungen an fünf Verfassungsartikeln verbunden sind, muss das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Italiens Justiz ist dysfunktional und zu langsam. Zivilrechtliche Verfahren dauern bis zum rechtskräftigen Urteil sieben Jahre, Strafprozesse durchschnittlich acht, Verfahren an Verwaltungsgerichten mehr als fünf Jahre. Rund viereinhalb Millionen Verfahren sind anhängig, darunter fast anderthalb Millionen Strafprozesse.

Viele Prozesse enden wegen des Ablaufs der Verjährungsfrist ohne Urteil. Italiens Wirtschaft sinkt jährlich bis zu einem Prozent Wachstum ab, weil die Rechtsunsicherheit nationale und internationale Investoren abschreckt. Nur vier von zehn Italienern vertrauen der Justiz. Das liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. In Deutschland äußern gut 60 Prozent Vertrauen in die Rechtsprechung. Als Kollateralnutzen der Strukturreform des Justizwesens verspricht die Regierung eine Verkürzung der Verfahrensdauer von Straf- und Zivilprozessen um 40 Prozent bis 2030. Die Opposition und unabhängige Juristen bestreiten, dass die Reform dies erreichen werde. Sie fordern stattdessen mehr Personal und mehr Geld.

„Rote Roben“ soll es nicht mehr geben

Künftig sollen Juristen zu Beginn ihrer Laufbahn entscheiden, ob sie Staatsanwalt oder Richter werden wollen. An die Stelle des gemeinsamen Selbstverwaltungsorgans von Staatsanwälten und Richtern, das bisher selbständig, ja selbstherrlich über Posten, Beförderungen und Disziplinarverfahren entschied, sollen zwei getrennte Gremien treten – eines für Staatsanwälte und eines für Richter.

Über die Zusammensetzung der beiden Organe soll nicht mehr in Gremienwahlen entschieden werden, bei denen politisch eingefärbte Koalitionen antreten und später Seilschaften bilden – die berüchtigten linken „roten Roben“, wie Italiens Rechtspopulisten seit Jahr und Tag klagen. Stattdessen sollen die Mitglieder per Los ermittelt werden, und zwar auf Grundlage einer Kandidatenliste renommierter Juristen, die im Einvernehmen der Parteien vom Parlament zusammengestellt wird.

Im Losverfahren sollen auch die 15 Mitglieder des Disziplinargerichts bestimmt werden, das für Richter wie Staatsanwälte gleichermaßen zuständig ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Staatsanwälte für „frisierte“ Anklagen und Richter für krasse Fehlurteile zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Regierung sagt, mit dem Losverfahren werde der politische Einfluss auf die Justiz reduziert. Die Opposition erwidert, damit werde umgekehrt der Einfluss der Politik auf die Justiz gerade erhöht, weil das Parlament indirekt die Besetzung der Selbstverwaltungsgremien bestimme. Meloni sagt, in 22 der 27 EU-Staaten sei die Trennung von Richtern und Staatsanwälten gängige Praxis, vom angeblichen Versuch eines autoritären Zugriffs der Exekutive und Legislative auf die Judikative könne keine Rede sein. Schlein erwidert, die Reform gehe die unbestrittenen Probleme der Justiz – neben langen Verfahren auch die Überbelegung der Gefängnisse – gerade nicht an, sondern stelle Richter unter staatliche Kontrolle und kassiere faktisch die Unabhängigkeit der dritten Gewalt.

Source: faz.net