Buchhandlungspreis: Weimer schweigt im Bundestag zu den Vorwürfen gegen ihn

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat am Freitag in der Aktuellen Stunde des Bundestags zur Kunst-, Kultur- und Medienfreiheit nicht das Wort ergriffen. Wolfram Weimer verfolgte die Debatte, die von der Linkspartei beantragt worden war, um über den Skandal um den Deutschen Buchhandlungspreis zu sprechen, schweigend auf der Regierungsbank. Er ließ diesmal also die von ihm in den letzten Tagen in Reden, Interviews und am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestags genutzte Gelegenheit aus, seine Entscheidung, drei Buchhandlungen stillschweigend von der Preisvergabe auszuschließen, mit Floskeln zu rechtfertigen.

Umso schärfer wurde in den Reden der Abgeordneten deutlich, dass innerhalb der Regierungskoalition ein schon im Ausschuss sichtbar gewordener Dissens über Weimers Kulturpolitik aufgebrochen ist, der grundsätzliche Fragen des Verfassungsverständnisses betrifft. Insoweit unterscheidet sich der Fall Weimer als politischer Vorgang markant vom Umgang der Ampel-Koalition mit der durch ähnlich unvorsichtiges Agieren gegenüber der Wissenschaft in die Klemme geratenen Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.

CDU/CSU: Vertrauen in den Verfassungsschutz

Während die Redner der SPD in Übereinstimmung mit Grünen und Linken das begründungslose Vorgehen von Weimers Behörde als kunstfreiheitswidrigen Übergang zur Kontrolle bewerteten, klagten die Vertreter der Union ein Vertrauen in den Verfassungsschutz ein, für das der Ausschluss von der Akteneinsicht sozusagen den Ernstfall darstellt. Nach CDU/CSU-Logik macht man sich dann schon durch Zweifel an unbelegten administrativen Extremismusverdikten „mit Extremisten gemein“, wie eine der verfassungskulturkämpferischen Formeln aus der rechten Mitte lautete.

Wo die SPD-Abgeordneten Wiebke Esdar und Holger Mann Belege und Begründungen verlangten, genügten Ottilie Klein und ihren Unionsfraktionskollegen Implikationen: Wer die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung ablehne, bekämpfe auch die Kunstfreiheit und habe deren Schutz nicht verdient. Mehrfach wurden die Buchhändler als Extremisten bezeichnet. Wegen einer Äußerung desselben Wortlauts hat die Berliner Buchhandlung Weimer inzwischen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Holger Mann machte darauf aufmerksam, dass der öffentlich verbreitete Verdacht der Verfassungsfeindschaft auch die Kunden der Buchläden trifft.

Hier gibt's schon vor dem Betreten des Ladens etwas zu lesen: Der „Golden Shop“ in Bremen.
Hier gibt’s schon vor dem Betreten des Ladens etwas zu lesen: Der „Golden Shop“ in Bremen.dpa

Die Verweigerung jeglicher Auskunft für den Inhalt der Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Buchhandlungen Zur schwankenden Weltkugel (Berlin), Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen) nötigt die Phantasie, die Begründungslücke zu füllen. Redner von Union und AfD verwiesen immer wieder auf die Parolen der als Schriftgesamtkunstwerk gestalteten Bremer Fassade, als wäre mit dem Graffito „Deutschland verrecke bitte“ das Verfassungswidrige der Geschäftstätigkeit hinter der Fassade evident. Der Linken-Abgeordnete David Schlesing hielt ihnen entgegen, dass das Fassadenmosaik aus Zitaten berühmter Protestsongs bestehe. Das Lied der Punkband Slime mit dem Todeswunsch für Deutschland war sogar Gegenteil eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Kunstfreiheit.

Renaissance der Totalitarismustheorie?

Man wird zugunsten des Verfassungsschutzes annehmen, dass ihm andere, nicht notwendig geheime Informationen vorliegen, über deren Inhalt man nur spekulieren kann. Auch dazu gab Schliesing Interessantes zu bedenken. Er stellte eine Renaissance der Totalitarismustheorie in der Extremismusbekämpfung fest, unterstellte deren Anwendung in diesem Fall und sagte an Weimer gewandt: „Ihr Extremismusbegriff ist selbst extremistisch.“ Sollte die aus kulturkämpferischer Polemik geläufige Abstempelung von antikapitalistischer und postkolonialer Theorie hier in behördliches Handeln umgesetzt worden sein, wäre nach Schliesings Urteil diese Buchkulturpolitik „antiintellektuell“.

In Bundestagsdebatten kommen die Fraktionen nach ihrer Größe abgestuft zu Wort. Die AfD stellte deshalb drei Redner. Es zeichnete sich eine in sich durchaus schlüssige AfD-Kulturpolitik ab, der in Zeiten des Sparzwangs weitere Plausibilität zuwachsen dürfe: Der Staat solle auf die Ausschüttung von Geld an Privatleute zu kulturellen Zwecken, hinter denen sich nur linke Milieupflege verberge, ganz verzichten. Hämisch beantwortete Sven Wendorf das F.A.Z.-Interview des Börsenverein-Vorstehers Sebastian Guggolz mit dem Appell, dem Buchhandel die von Guggolz geforderte Freiheit zuzugestehen – als Freiheit, einen eigenen Preis zu stiften. Als Vorbild empfahl Götz Frömming Susanne Dagen vom Dresdner Buchhaus Loschwitz, diie in Halle ihre eigene Buchmesse ohne Subvention gegründet habe.

Eine Differenz zeichnete sich bei den AfD-Rednern in der Haltung zum Verfassungsschutz ab. Während Frömming und Roland Gläser dem Kulturstaatsminister uneingeschränktes Lob spendeten, sagte Wendorf, es seien „Zweifel angebracht“, wenn der „Verfassungsschutz als Orakel“ bemüht werde. „Wer so verfährt, schadet am Ende der eigenen Sache.“ Die „Verdachtslogik“ des BKM-Vorgehens kritisierte Wendorf in Übereinstimmung mit den Rednern von links.

Weimers Vorgängerin Claudia Roth nutzte die Aktuelle Stunde für die Klarstellung, dass die einmalige Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens auf einen Buchverlag in ihrer Amtszeit in Absprache mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandelserfolgt sei. Das damals zu verteilende Fördergeld war nach Roths Angaben der Coronahilfe gewidmet und wurde ohne Beiziehung einer Jury vergeben. Der Börsenverein selbst habe wegen eines bestimmten Buches aus dem Verlagsprogramm Zweifel gehabt. Vor der Befragung des Verfassungsschutzes sei das Gutachten eines Professors eingeholt worden.

Source: faz.net