Steigende Tankstellenpreise: Industrie: Überstürzte Spritgesetze gefährden Investitionen

Die deutsche Industrie fürchtet, dass die neuen Kraftstoffgesetze der Bundesregierung nicht nur die Mineralölkonzerne treffen, sondern die Investitionen auch vieler anderer Wirtschaftszweigen gefährden.  „Die Bundesregierung ist dabei, in einem überstürzten Eilverfahren tiefgreifende und riskante Eingriffe in das Wettbewerbsrecht auf den Weg zu bringen“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Holger Lösch, am Donnerstag in Berlin. „Das schafft in den Unternehmen enorme Unsicherheit und gefährdet Investitionen quer durch alle Branchen.“

Es geht um das Kraftstoffmaßnahmenpaket von Union und SPD, das nach der Billigung durch das Bundeskabinett an diesem Donnerstag in die erste Lesung des Bundestags gehen soll. Die Verabschiedung ist für kommende Woche geplant, das Inkrafttreten für Anfang April. Das Paket besteht aus einem neuen Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und Änderungen am bestehenden Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es sieht vor, dass Tankstellen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags die Preise anheben dürfen. Außerdem will man die Missbrauchsaufsicht verschärfen.

Lösch kritisierte das Vorgehen der Regierung mit scharfen Worten. „Ohne Einbindung der Industrie und ohne eine breite öffentliche Debatte werden unter dem Druck hoher Spritpreise Regeln verändert, die weit über den aktuellen Anlass hinausreichen und die Spielregeln für alle Unternehmen dauerhaft verschieben würden“, sagte er.

„Ordnungspolitischer Bärendienst“ für die Wirtschaft

Es sind vor allem die Änderungen in die Kartellgesetzgebung, welche die Wirtschaft aufbringen. „Der Eingriff ins Wettbewerbsrecht droht zu einem ordnungspolitischen Bärendienst für die gesamte Wirtschaft zu werden“, monierte Lösch. „Statt gezielt auf eine akute Marktsituation zu reagieren, werden zweifelhafte Eingriffsbefugnisse des Staates noch massiv ausgeweitet, mit erheblichen Folgen für Investitionen, Planungssicherheit und unternehmerische Freiheit in allen Branchen.“

Er verwies darauf, dass Auflagen selbst gegen solche Unternehmen geplant seien, die nicht konkret gegen das Kartellrecht verstießen oder „Beiträge zu einer Marktstörung“ leisteten. Dieser Generalverdacht bedeute einen „gravierenden Eingriff in unternehmerische Freiheit und Investitionen“. Zudem werfe das Vorgehen „verfassungsrechtliche Fragen“ auf. „Das Bundeskartellamt bekäme damit faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung“, fasst es der BDI-Vizechef zusammen.

Besonders problematisch sei die Geschwindigkeit, mit der das Paket durch das Parlament gebracht werde. „Ein so weitreichender Umbau des Wettbewerbsrechts darf kein Schnellschuss sein“, forderte Lösch. „Anstelle von Eilverfahren braucht es Transparenz, Abwägung und eine offene Diskussion mit den Betroffenen: Genau das findet hier nicht statt.“ Lösch mahnte: „Statt immer neuer Sonderregeln braucht die Wirtschaft verlässliche, stabile Rahmenbedingungen, um Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

Mineralölverband kritisiert Änderung im Wettbewerbsrecht

Zuvor hatte schon der Hauptgeschäftsführer des Mineralölverbands En2x, Christian Küchen, ganz ähnlich argumentiert. „Allein die geplante Einführung einer faktischen Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen ist ein Bruch mit dem geltenden Kartellrecht“, sagte Küchen der F.A.Z. „Eine Missbrauchsaufsicht mit weitreichender Kosten- und Preiskontrolle im Nachhinein, die zudem als eine Verbotsnorm ausgestaltet und mit erheblichen Geldbußen verbunden ist, genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.“

Für „hochbedenklich“ hält Küchen, wie jetzt auch Lösch, die geplante Änderung im Wettbewerbsrecht, dass eine Entflechtung auch solcher Unternehmen möglich sein soll, die sich nicht nur kartellrechtskonform verhalten, sondern noch keinerlei Anteil an einer Wettbewerbsstörung hatten.

„Das wird für die gesamte deutsche Wirtschaft relevant sein“, sagte Küchen und nahm damit Löschs Bedenken vorweg. „Es erschüttert das Vertrauen in die Verlässlichkeit in geltendes Kartellrecht und damit letztlich in den Rechtsstaat insgesamt.“ Die Bedenken zum überstürzten Tempo des Gesetzgebungsverfahrens teilt Küchen ebenfalls: „Uns erschließt sich nicht, warum eine solche Änderung nun auf die Schnelle durchgepeitscht werden soll.“