Weimer im Kulturausschuss: Endet hier die Karriere von Wolfram Weimer?

Kurz bevor am Mittwochnachmittag Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zur Buchmesse nach Leipzig aufbrach, um dort bei der Eröffnung zu sprechen – seine anderen Auftritte hat er alle abgesagt –, hatte der Kulturausschuss des Bundestages ihn zum Sachstandsbericht in die Sitzung eingeladen. Es ging um den Buchhandlungspreis und die viel diskutierte Entscheidung des BKM, drei Buchhandlungen von der durch eine unabhängige Jury aus fast fünfhundert Bewerbern erstellten Preisträgerliste wieder zu streichen. Weimer erklärte sich bereit, die „Hintergründe zu erläutern“. Was genau der Kulturstaatsminister dabei mit „Hintergrund“ meinte, blieb bis zum Ende der Sitzung allerdings unklar. Seine Stellungnahme jedenfalls blieb erstaunlich vordergründig.

Denn wenn er noch einmal ausführte, dass eine Fachjury 180 Buchhandlungen ausgewählt und für 108 dotierte und 10 undotierte Preise empfohlen hatte; wenn er den „etablierten Auswahlprozess“ noch einmal schilderte, dann sagte er nichts, was allen Beteiligten im Raum und der Öffentlichkeit nicht schon bekannt war. Dass, wo es um Steuergelder gehe, „die Auszeichnung nicht an Extremisten“ gehen könne und man sich nur vorstellen brauche, der Preis wäre „an eine rechtsextreme oder Neonazi-Buchhandlung gegangen“, hatte Weimer zudem schon in einer vorausgegangenen Sitzung des Kulturausschusses im gleichen Wortlaut gesagt.

Es war also auch nicht neu. Ein paar Floskeln hatte er auch noch mitgebracht: „In polarisierten Zeiten wollen wir den Extremismus zurückdrehen, nicht fördern“. Mit großer Geste: „Wir machen es uns nicht leicht.“ Oder: „Wichtig ist, dass der Buchhandelspreis erhalten bleibt, dass er eine Vielfalt dokumentiert“ – was fast witzig war, da die „Vielfalt“ durch die auf der Grundlage des sogenannten Haber-Verfahrens gestrichenen Buchläden ja gerade eingeschränkt worden war.

„Klima der Denunziation“

Besondere Mühe, die Fragen des Ausschusses zu beantworten, gab er sich dann auch nicht. Der AfD-Abgeordnete Ronald Gläser gab zu Protokoll, dass seine Fraktion Weimers Vorgehen unterstützte: Es sei „richtig, was der Kulturstaatsminister getan hat, auch, in dieser giftigen Atmosphäre die Feier dazu abgesagt zu haben“, und riet Buchhändlern, ihr Geld selbst einzusammeln „und nicht Staatsknete abzugreifen“. Auch fragte der Abgeordnete Weimer nach anderen „linksradikalen Buchhandlungen“, das seien doch noch nicht alle gewesen? Und danach, ob beim Buchpreis nicht „eigentlich die gleichen Regeln gelten“ müssten. Ottilie Klein von der CDU/CSU gab Weimer ebenfalls recht: „Wenn die Verfassung gefährdet ist, ist auch die Kunstfreiheit nicht mehr garantiert“, meinte sie, und erkundigte sich, ob es noch andere Mechanismen als das Haber-Verfahren gebe, mit denen „Extremismus zu bekämpfen“ sei.

Sven Lehmann von den Grünen warf Weimer vor, ein „Klima des Misstrauens und der Denunziation“ zu schaffen, und stellte die Frage, auf welcher Basis die Buchhandlungen als Verfassungsfeinde behandelt würden: „Was liegt vor?“ Außerdem habe Weimer sich widersprüchlich geäußert. Einerseits habe er gesagt, dass er in Zukunft bei allen Preisgeldern so verfahren werde. Andererseits behauptet er, das Haber-Verfahren soll nicht routinemäßig zur Anwendung kommen. Was denn nun?

„Der Inlandsgeheimdienst als Kulturkritiker“

Holger Mann von der SPD fragte ebenfalls danach, welche Hinweise dem BKM gegen die Buchhandlungen denn vorlagen, sodass Weimer aktiv auf den Verfassungsschutz zugegangen sei. Und ob den Buchhandlungen die Möglichkeit gegeben worden sei, Stellung zu nehmen. David Schliesing von der Partei Die Linke, der dem Kulturstaatsminister vorwarf, „autoritär einzugreifen“, wollte wissen, wodurch sich ausgerechnet der Inlandsgeheimdienst als Kulturkritiker auszeichne und wo bei Weimer Extremismus anfange.

Weimer wiederholte dann einfach, was er in einem Interview mit der „Zeit“ gerade schon gesagt hatte, dass es hier nicht um Meinungsfreiheit gehe, auch nicht um Kunstfreiheit, dafür stehe er ja. Er, Weimer, habe im „,Cicero‘-Urteil“ bereits die Pressefreiheit verteidigt! Was den Buchhandlungen aber vorgeworfen wird, erwähnte er an keiner Stelle. „Fachbeamte“ im BKM hätten „Informationen“ und „Zweifel“ gehabt, die sie dazu gebracht hätten, den Verfassungsschutz zu befragen, diese „Fachbeamten“ kennen „ihr Milieu“. Welche Zweifel das waren, erfuhr im Ausschuss niemand. „Wir dürfen in der Logik des Haber-Verfahrens den Buchhandlungen nicht sagen, was vorliegt, wir wissen es auch nicht, was vorliegt“, so der Kulturstaatsminister, der offenbar selbst nicht mal weiß, worum es eigentlich geht. So viel zu den Hintergründen.

Source: faz.net