Kindergeld: Kabinett bringt antragsloses Kindergeld hinaus den Weg

Familien sollen künftig automatisch Kindergeld
bekommen, ohne es aktiv beantragen zu müssen. Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Finanzministeriums zu. „Wir wollen einen ⁠modernen
Staat, der für die Menschen ​da ist“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Eltern sollten „ganz ‌für ⁠ihr Baby da
sein, statt ​sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“.

Das Gesetz soll zum 1. Januar nächsten Jahres in
Kraft treten. Die Umstellung ist in zwei Stufen geplant: Ab
voraussichtlich März 2027 ⁠soll die Neuerung ​zunächst für
Neugeborene gelten, deren Familien bereits für ältere ‌Kinder
Kindergeld beziehen. Ab November ‌2027 soll das Kindergeld dann
auch für ​das erste Kind automatisch fließen.

300.000 Erstanträge pro Jahr dürften wegfallen

Die Auszahlung soll durch einen Datenaustausch
zwischen ‌Standesämtern, dem Bundeszentralamt für Steuern und der
Familienkasse ​angestoßen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Bankverbindung bereits bekannt ist. Diese kann man zum Beispiel
beim Steuerportal Elster melden.

Bisher müssen Eltern einen Antrag stellen: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim
Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den
Antrag auf Kindergeld bei den
Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen
oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine
Steuererklärung macht. Das Finanzministerium rechnet damit, dass durch die Neuerung jährlich rund 300.000
Erstanträge ​wegfallen.

55 Milliarden Euro Kindergeld 2025 ausgezahlt

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld
hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt
, für 17,57
Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in
Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das
hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder
in Ausbildung.

Das Kindergeld
beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es
wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In
drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das
Konto der Mutter überwiesen.