Landwirtschaft: Agrarverbände fordern niedrigeren Mindestlohn zu Gunsten von Saisonkräfte

Ein Bündnis mehrerer Verbände aus der Landwirtschaft fordert einen Abschlag vom Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, forderte einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent. Das bedeute weiterhin deutlich höhere Lohnkosten als in wichtigen
Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen. Der Abschlag
müsse aber kommen, damit der Anbau in Deutschland überhaupt eine Zukunft
habe und man den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse halten
könne.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich zunächst
aufgeschlossen für Rufe nach Ausnahmen gezeigt. Eine im Ministerium
vorgenommene Bewertung ergab dann aber, dass dies rechtlich nicht
möglich sei
, wie sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe.
Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert – dies
gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Die CDU
sprach sich bei ihrem Bundesparteitag im Februar gleichwohl für
Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte aus
.

Gutachter hält Ungleichbehandlung für gerechtfertigt

Der Bauernverband und sieben weitere Landwirtschaftsorganisationen
stellten jetzt ein in ihrem Auftrag erarbeitetes Gutachten vor, wonach ein
Abschlag rechtlich zulässig wäre. Dies würde nicht gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen, erläuterte der
Gutachter, der Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker. Eine
Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von
Beschäftigung und Selbstversorgung diene und betroffenen Arbeitskräften
weiter ein angemessener Mindestschutz verbleibe.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt einen „Mindestlohn zweiter
Klasse“ kategorisch ab, wie Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte. Die
flächendeckende Lohnuntergrenze müsse ausnahmslos für alle Beschäftigten
gelten. „Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum
Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden
Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben“, sagte Körzell.

Seit Jahresbeginn beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bis 2027 steigt er auf 14,60 Euro.