Kindesmissbrauch: Internetanbieter die Erlaubnis haben Chats nicht mehr scannen

Am 4. April beginnt eine neue Zeitrechnung im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Denn von diesem Tag an dürfen US-Internetanbieter nicht mehr unverschlüsselte private Kommunikation in der EU auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs und Hinweise auf „Cyber-Grooming“, die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen, scannen. Damit entfallen auf einen Schlag Hunderttausende Verdachtsmeldungen, welche die allermeisten Ermittlungsverfahren auslösen. Im Jahr 2024 übermittelte das National Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC, fast eine Million Meldungen an die EU-Staaten, davon 200.000 allein an Deutschland.
Für diese Praxis gab es seit 2021 eine Ausnahmeregelung, die aufgrund einer Gesetzesänderung notwendig geworden war. Sie wurde zweimal verlängert, um den Gesetzgebern Raum für eine dauerhafte Neuregelung zu geben, die aber bis heute nicht in Sicht ist. Die EU-Kommission hatte deshalb vorgeschlagen die Ausnahme noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. Das jedoch scheiterte am Montag in der zweiten Verhandlungsrunde des sogenannten, von der EU-Kommission geleiteten Trilog-Verfahrens – und zwar endgültig. Die Gesetzgeber schoben sich dafür gegenseitig die Schuld zu.
Das Europäische Parlament habe darauf bestanden, „den Anwendungsbereich der Übergangsmaßnahme in einer Weise zu ändern, die diese Maßnahme nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten unwirksam gemacht hätte“, sagte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft, die für den Rat der Mitgliedstaaten verhandelte. Dadurch entstehe nun ein rechtliches „Vakuum“. Die Verhandlungsführerin des Parlaments, die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel, hielt der Ratspräsidentschaft vor, sie habe „mangelnde Flexibilität“ gezeigt. Gegner der bisherigen Praxis feierten das Scheitern als Sieg über die „Chatkontrolle“.
Wozu die Staaten bereit gewesen wären
Wie die F.A.Z. aus Verhandlungskreisen erfuhr, waren die Mitgliedstaaten zwar bereit, die Ausnahmeregelung auch für weniger als zwei Jahre zu verlängern; das Parlament hatte 16 Monate vorgeschlagen. Sie wollten sich jedoch nicht auf jene Einschränkungen einlassen, auf denen Sippel bestand. Demnach sollten Anbieter nur noch nach bekannten Bildinhalten und verdächtigen Textmustern suchen dürfen. Außerdem hatte das Parlament verlangt, die Suche auf Personen zu beschränken, gegen die bereits ermittelt wird. Das war das Ergebnis einer Zufallsmehrheit bei der Abstimmung über das Verhandlungsmandat vorige Woche.
Bisher haben fünf Internetanbieter von sich aus unverschlüsselte Kommunikation in ihren Chatdiensten und auf ihren Plattformen auf verdächtige Inhalte durchsucht. Am wichtigsten war dabei Meta, das neben WhatsApp, Facebook und Instagram den Chat-Dienst Messenger betreibt und 2024 allein 1,5 Millionen verdächtige Inhalte mit Bezug zu Nutzern in der EU aufspürte. Bei Microsoft waren es mehr als 5800 Inhalte, bei der Teenager-App Yubo rund 4500 Inhalte, bei Google 1800 Inhalte. Das Business-Netzwerk LinkedIn fand nur einen Inhalt.
Diese fünf Anbieter melden Verdachtsfälle, die sich auf die IP-Adressen von Nutzern beziehen und in der Regel mehrere Inhalte betreffen, dem NCMEC in den USA, einer gemeinnützigen Organisation, die 1984 vom Kongress gegründet wurde. Das NCMEC leitet Hinweise mit EU-Bezug an die Ermittlungsbehörden in den Mitgliedstaaten weiter, in Deutschland an das Bundeskriminalamt (BKA). Dort werden sie von einem speziellen Team gesichtet, auf Strafbarkeit geprüft und mit Informationen zum Tatort und zu Tatverdächtigen zusammengeführt und an die jeweils zuständigen Polizeien der Länder weitergegeben. Die Hälfte der Hinweise führen zu Ermittlungsverfahren. Der vielleicht bekannteste Fall, der auf solchen Hinweisen beruhte, ist der Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte zwischen 2019 und 2022 insgesamt 439 Tatverdächtige.
Künftig bleiben Ermittler auf lokale Hinweise beschränkt. Dass die EU-Gesetzgeber in den noch laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Gesetzesregelung das Scannen von Kommunikation wieder zulassen, ist nahezu ausgeschlossen. Denn das Parlament hat auch hier ein striktes Mandat, das nur im begründeten Einzelfall und mit richterlicher Anordnung Kontrollen zulässt. Zudem soll verschlüsselte Kommunikation auch nach dem Willen des Rats ausgenommen werden; das trifft inzwischen für immer mehr Chatdienste zu.
Source: faz.net