Reformpläne welcher Regierung: Was wird künftig aus dem Wohngeld?

Auf dem Weg der Bundesregierung zur großen Sozialstaatsreform bahnt sich eine Kontroverse über die Zukunft des Wohngelds für Geringverdienerhaushalte an. Die Sozialstaatskommission hat empfohlen, diese und weitere Leistungen mit der Grundsicherung zusammenzuführen, sie „in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz aufgehen“ zu lassen, wie es in ihrem Bericht von Ende Januar heißt. Doch wie alles genau zusammengefügt werden soll, ist bisher offen. Das Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hat nun eine „Projektgruppe“ aus Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt. Sie soll noch im März erstmals tagen, wie die F.A.Z. erfuhr.
Dort geht es auch darum, inwieweit es künftig noch Wohngeld als eigenständige Sozialleistung geben soll. Dieses erhalten heute 1,2 Millionen Haushalte. Weitere 2,8 Millionen bekommen die Wohnkosten als Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende erstattet. Da auch sie erwerbstätige Geringverdiener unterstützt, überschneidet sie sich mit dem Wohngeld. Doppelstrukturen zu beseitigen, ist ein großes Ziel der geplanten Vereinheitlichung.
IW-Studie: „Wohngeld hat wichtige Vorteile“
Vor allem der Deutsche Städtetag hatte schon in der Kommission einen von der Mehrheitsmeinung dort abweichenden Ansatz favorisiert: Die Kommunen würden demnach ihre bisherige Verwaltungszuständigkeit für das Wohngeld an Bund oder Länder abgeben; so bliebe es dann in einem eigenen, der Grundsicherung „vorgeschalteten“ System erhalten. Und genau dafür erhalten die Städte nun unverhofften Zuspruch: vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln.
In einer noch unveröffentlichten Analyse warnt das IW eindringlich davor, das Wohngeld aufzugeben. Es sei genau das richtige Instrument für Menschen, die zwar einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten brauchten, aber sonst keine Kandidaten für Grundsicherung seien. „Leider zeigt sich, dass in der aktuellen Debatte über mögliche Reformen die erhebliche wohnungspolitische Bedeutung des Wohngelds nicht ausreichend berücksichtigt wird“, schreiben die Forscher Ralph Henger, Judith Niehues und Maximilian Stockhausen. Die Analyse liegt der F.A.Z. vor.
Verglichen mit der Grundsicherung halte das Wohngeld seine Bezieher stärker zu Sparsamkeit im Hinblick auf Miet- und Heizkosten an, argumentieren sie. Zudem biete es stärkere Arbeitsanreize. Daher sei dringend anzuraten, im Sozialsystem auch künftig eine „klare Trennung zwischen existenzsichernden und vorrangigen Leistungen“ wie dem Wohngeld zu haben. Einer Straffung von Strukturen steht dies aus ihrer Sicht dennoch nicht im Weg.
Zuschuss statt Vollkostenerstattung
Im Unterschied zur Grundsicherung ist das Wohngeld stets nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten. In der Grundsicherung hingegen übernimmt der Staat im Regelfall alle Kosten, sofern sie zum sozialrechtlich anerkannten Bedarf passen. Und da sie für jeden Einzelfall in tatsächlicher Höhe abzurechnen sind, verursachen sie mehr Verwaltungsaufwand. Das Wohngeld hat eine pauschalierte Höhe – abhängig von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen. Die Zugangshürden, etwa im Hinblick auf Vermögensfreibeträge, sind weniger streng als in der Grundsicherung.
Wohnungspolitisch sei der pauschalierte Zuschuss vor allem deshalb besser, weil damit stets ein finanzieller Anreiz erhalten bleibe, eine günstigere Wohnung zu suchen, betont das IW. Demgegenüber setzte die Kostenerstattung im Grundsicherungssystem unerwünschte Anreize: „Höhere Wohnkosten durch einen Umzug in eine teure Wohnung, etwa vom Land in die Stadt, werden damit vollständig vom Staat übernommen.“ Wohnungsknappheiten würden so eher ver- statt entschärft.
Arbeitsanreize stärken, aber wie? IW versus Ifo-Institut
Zugleich biete das Wohngeld in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht Vorteile gegenüber der Grundsicherung, heißt es in der Analyse. Hier geht es vor allem darum, wie streng selbst verdienter Arbeitslohn mit der Sozialleistung verrechnet wird. Zumindest „isoliert betrachtet“, sagen die IW-Forscher, „weist das Wohngeld aktuell mit einer durchschnittlichen Transferentzugsrate von 40 Prozent bis 70 Prozent bessere Erwerbsanreize auf als das Grundsicherungssystem“. Die Transferentzugsrate gibt an, wie viel einem Bezieher bei der Sozialleistung abgezogen wird, falls er etwa durch Mehrarbeit mehr Lohn erzielt. In der Grundsicherung bewegt sich dieser Abzug zwischen 70 und 100 Prozent vom jeweiligen Mehrverdienst.
Mit seinem Plädoyer für das Wohngeld setzt das IW an dieser Stelle einen anderen Akzent als das Münchner Ifo-Institut. Dieses hat sich in mehreren Gutachten für eine weitreichende Straffung eingesetzt, die im Zweifel darauf hinausliefe, das heutige Wohngeld abzuschaffen. Soweit seine Bezieher auch die Kriterien der Grundsicherung erfüllen, bekämen sie dann dort Hilfe. Aber für andere fiele sie wohl weg.
Das Ifo-Institut hat etliche Beispielrechnungen vorgelegt, die zu sehr ungünstigen Transferentzugsraten für Wohngeldhaushalte kommen. Insbesondere für Familien in Regionen mit hohen Mieten, die gleichzeitig den sogenannten Kinderzuschlag beziehen, lohnt sich demnach Mehrarbeit finanziell kaum. Zuweilen passiert es sogar, dass 100 Euro mehr Arbeitslohn den Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag um insgesamt mehr als 100 Euro senken; Mehrarbeit wird faktisch durch Einkommenskürzung bestraft.
Landkreistag für differenzierte Leistungen in einem System
Das IW führt indes zweierlei für das Wohngeld ins Feld. Zum einen lebten nur ein Prozent seiner Bezieher in Regionen mit der höchsten Mietstufe, dort also, wo das Problem in verschärfter Form auftritt, weil die Zuschüsse besonders hoch sind. Zum anderen entstünden solche extremen Effekte stets erst durch eine ungünstige Überlagerung der Transferentzugsregeln von Wohngeld und des Kinderzuschlags. Dies sei zu lösen, indem man diese zwei Leistungen besser aufeinander abstimme – etwa zusammengefasst in einem der Grundsicherung „vorgelagerten“ System.
Für die Projektgruppe zur Sozialstaatsreform könnte die Frage „Pro oder kontra Wohngeld“ demnach zu einem zentralen Konfliktthema werden. Aber es ist auch nicht so, dass Befürworter der konsequenten Vereinheitlichung das Wohngeld automatisch streichen wollen. Irene Vorholz, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Landkreistags, erinnert daran, dass die Kommission in ihrem Bericht dies auch festgehalten habe. Es solle „keine Verlierer und Gewinner durch die Überführung von Wohngeld und Kinderzuschlag in die neue Leistung geben“.
Das bedeute nicht zuletzt, „dass Haushalte, die heute Wohngeld als auf die Wohnung begrenzten Zuschuss bekommen, künftig natürlich keine Vollkostenübernahme wie im Bürgergeld erwarten können“, sagte Vorholz der F.A.Z. Wenn es keine Verlierer geben soll, ist aber auch ausgeschlossen, dass für heutige Wohngeldhaushalte die Hilfe ganz entfällt. Die Reform werde „herausfordernd, weil man im neuen System den jeweiligen Bedarfen der unterschiedlichen Empfänger Rechnung tragen muss“, folgert Vorholz, die auch der Sozialstaatskommission angehörte. Die Aufgabe sei dennoch lösbar: „Die Jobcenter, ganz besonders die kommunalen Jobcenter, und die kommunalen Sozialämter werden dies aber effizient und gut leisten können“, versichert sie.
Darin deutet sich eine zweite Konfliktlinie an, die jedoch eher den Föderalismus als das Wohngeld selbst betrifft. Der eine kommunale Spitzenverband, der Landkreistag, will die Zuständigkeiten stärker bei den Kommunen konzentrieren. Der andere, der Städtetag, sieht es hingegen so: Das Wohngeld sei, ähnlich wie die Kfz-Zulassung, eine Verwaltungsaufgabe, bei der die Kommunen nur als ausführende Stellen tätig seien – ohne Ermessensspielraum im Einzelfall. Solche Aufgaben aber solle man nicht zuletzt im Interesse einer zügigen, besseren Digitalisierung auf Bund oder Länder übertragen – anstatt mehr als 400 Kommunen jeweils einzeln an IT-Lösungen dafür werkeln zu lassen.