EU-Parlament beschließt mehr Schutz im Rahmen Pauschalreisen
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, soll bei Ausfällen in der EU künftig einfacher Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wie das EU-Parlament beschloss, sollen Betroffene unter anderem Gutscheine ablehnen können.
Das Europäische Parlament hat Regeln für mehr Schutz von Pauschalreisenden im Fall von Stornierungen und Rückerstattungen beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Neuregelung, die vorab mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war.
Mit den Neuregelungen werden Bedingungen für eine kostenlose Stornierung erweitert. Bislang konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei zurücktreten. Künftig gilt dies laut Mitteilung des Parlaments auch bei Ereignissen am Abreiseort oder solchen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden werden, soll vom Einzelfall abhängig sein.
Gutscheine können auch ausbezahlt werden
Neu eingeführt werden außerdem Regeln für Reisegutscheine. Zwar können Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung auf das Bankkonto verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein, und nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen automatisch erstattet werden.
Mit der Gesetzesreform reagiert die EU unter anderem auf massenhafte Ausfälle während der Corona-Pandemie, als Reiseveranstalter häufig Gutscheine ausgaben. Die Reform stellt nun klar, dass Betroffene solche Gutscheine für alle Angebote des Veranstalters nutzen dürfen. Wenn sie ursprünglich einen Flug gebucht hatten, sollen sie den Gutschein also auch für eine Bahnfahrt nutzen können.
Neue Regeln auch für Beschwerden und bei Insolvenz
Reiseveranstalter sollen zudem eine Beschwerdestelle einrichten und innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden antworten. Geht ein Anbieter bankrott, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von sechs Monaten eine Entschädigung stornierter Reisen aus dem Insolvenzfonds erhalten. In Sonderfällen ist eine Ausweitung auf neun Monate möglich.
Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen auch die Mitgliedstaaten die Einigung noch formal annehmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
Source: tagesschau.de