Darstellung von Missbrauch: Ein kurioses Votum schränkt  Kinderschutz in welcher EU ein

Seit 2021 gibt es eine Ausnahmeregelung in der Europäischen Union, die es den großen Internetanbietern erlaubt, unverschlüsselte Kommunikation freiwillig auf Darstellungen von Kindesmissbrauch und auf sexuelle Anbahnungsversuche mit Minderjährigen („Cyber Grooming“) zu scannen. Damit sollten die Gesetzgeber Zeit bekommen, um eine neue gesetzliche Grundlage für solche Eingriffe zu schaffen. Das aber zieht sich hin, die Mitgliedstaaten brauchten jahrelang, um ei­ne Position zu finden. Seit Dezember vorigen Jahres verhandeln sie mit dem Eu­ro­päischen Parlament, ein Abschluss ist nicht in Sicht. Derweil läuft die geltende Ausnahme nur noch bis zum 3. April – danach könnten Straftäter schalten und walten, wie sie wollen.

Die Kommission hat deshalb eine Verlängerung um weitere zwei Jahre vorgeschlagen, der Rat ist damit einverstanden. Am Mittwoch lag es nun am Parlament, sich zu positionieren. Nachdem es im zuständigen Innenausschuss Anfang des Monats keine Mehrheit für eine Fortsetzung oder einen Abbruch gegeben hatte, stimmten die Abgeordneten freihändig über Änderungsanträge ab. Das Ergebnis war ein Verhandlungsmandat, das zufällig zustande kam und widersprüchlich ist.

So wollen die Abgeordneten einerseits die Ausnahmeregelung um 16 Monate verlängern und auf das Scannen von be­kannten Bildinhalten beschränken – wie es Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale in einem Kompromissantrag vorgeschlagen hatten. Andererseits soll das Scannen aber nur noch möglich sein, wenn ein begründeter Anfangs­verdacht vorliegt, also ein Ermittlungsverfahren. Diesen Antrag brachten die Grünen durch. Die „Massenüberwachung der breiten Bevölkerung“ werde nun „gestoppt“, jubelte die Abgeordnete Alexan­dra Geese.

Viele Sozial- und Christdemokraten enthielten sich

Möglich wurde das kuriose Ergebnis, weil sich viele Sozial- und Christdemokraten der Stimme enthielten. Die Liberalen verweigerten ihrer Fraktionsführung die Gefolgschaft und enthielten sich entweder oder stimmten für den Antrag der Grünen, wie es auch die Rechtskonservativen taten. Rechtspopulisten und Rechtsradikale votierten gespalten. Bei den Grünen war anschließend von einer „Zufallsmehrheit“ die Rede, mit der man selbst nicht gerechnet habe. Sie bindet nun allerdings der Verhandlungsführerin des Parlaments, Birgit Sippel von der SPD, die Hände.

Sippel sprach gleichwohl von einem „starken Mandat“. Ihre erste Reaktion auf das Votum legte nahe, dass sie die Tragweite der Änderungen gar nicht erfasst hatte. Schon im Ausschuss war es der zuständigen Berichterstatterin nicht gelungen, eine tragfähige Mehrheit zu organisieren. Dagegen legte die innenpolitische Sprecherin der EVP, Lena Düpont, den Finger in die Wunde. Der Änderungsantrag der Grünen stehe dem gemeinsamen Kompromissantrag mit Sozialdemokraten und Liberalen „diametral entgegen und würde die gesamte Übergangsregelung infrage stellen“, sagte die CDU-Politikerin der F.A.Z. Man werde sich in den Verhandlungen gleichwohl für eine „funk­tionierende Regelung“ einsetzen und „keine weitere Minderung von Kinderschutz akzeptieren“.

Dieser sogenannte Trilog soll schon an diesem Donnerstag beginnen. Parlament und Rat bleiben lediglich drei Wochen, um einen Kompromiss zu finden. Das wäre selbst ohne das widersprüchliche Mandat des Parlaments schwer genug ge­worden. Schließlich wollen die Mitgliedstaaten den Internetanbietern keine wei­teren Handschellen anlegen, während schon der Vorschlag von Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen die tatsächliche Praxis einschränken würde. So sollen Anbieter – am wichtigsten ist der Facebook-Messenger von Meta – nicht mehr mit Künstlicher Intelligenz nach neuen Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Texte dürften nur gescannt werden, wenn es konkrete Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder die Anbahnung von Kontakten mit Minderjährigen gibt.

Ein Kompromiss mit dem Rat muss vom Plenum bestätigt werden. Die Abstimmung von Mittwoch zeigt, wie schwierig das allein in diesem Fall wird – von den Verhandlungen über eine neue rechtliche Regelung ganz zu schweigen.

Source: faz.net