Streit beendet: Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde dieser Deutschen Bank im Postbank-Streit

Der mehr als fünfzehn Jahre währende Rechtsstreit zwischen Postbank-Aktionären und der Deutschen Bank ist rechtskräftig zulasten der Deutschen Bank beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH hat die Beschwerde der Deutschen Bank gegen das im Oktober 2024 gegen sie erlassene Urteil zum angemessenen Preis von Postbank-Aktien überaus nüchtern abgeschmettert. Ein Grund für die Zulassung der Revision liege nicht vor, teilte der BGH am Mittwoch knapp mit. Deshalb habe das oberste Gericht für Zivilverfahren am 25. Februar 2026 beschlossen, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückzuweisen. Damit hatte die Deutsche Bank versucht, gegen das am 23. Oktober 2024 gegen sie vom Oberlandesgericht (OLG) Köln ausgesprochene Urteil doch noch vorzugehen.

Das OLG Köln hatte die Deutsche Bank verpflichtet, statt der von ihr im Jahr 2010 gebotenen 25 Euro je Postbank-Aktie 57,25 Euro zu zahlen (Az. II ZR 130/24). Als sich ihre Niederlage abzeichnete, hatte die Deutsche Bank zulasten ihres Jahresgewinns 2024 zunächst eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro vorgenommen. Diese Rückstellung konnte sie durch Vergleiche mit Klägern, die mehr als 90 Prozent der Ansprüche repräsentieren, reduzieren. Am Mittwoch teilte die Deutsche Bank nun mit, die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen, die durch Rückstellungen gedeckt seien. „Die heutige Entscheidung hat daher weder finanzielle Auswirkungen auf das Jahr 2026 noch nachträglich für das Ergebnis des Jahres 2025“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank.

2024 hatte der Jahresgewinn der Deutschen Bank dagegen um mehr als eine Milliarde Euro gelitten. Kern des Rechtsstreites war die Frage, wann die Deutsche Bank tatsächlich die Mehrheit und damit die Kontrolle über die Postbank übernahm. Ein formales Übernahmeangebot für die damals im M-Dax börsennotierte Postbank unterbreitete die Deutsche Bank erst im Jahr 2010. 13 Kläger argumentierten indes, das Übernahmeangebot sei zu spät erfolgt, die Deutsche Bank haben schon 2008 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut ausgeübt und hätte daher den Anlegern damals wegen eines höheren Postbank-Aktienkurses mehr Geld bieten müssen.

Diese Kläger, 13 ehemalige Postbank-Aktionäre, hatten im Oktober 2010 25 Euro je Postbank-Aktie von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war – nämlich 57,25 Euro.  Nach einem früheren BGH-Urteil mit entsprechenden Vorgaben folgte das Oberlandesgericht Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der Kläger. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die Deutsche Bank versuchte daher, sich mit einer Beschwerde zu wehren – wie sich nun zeigt ohne Erfolg.

Source: faz.net